Mit DK-Kennzeichen u dt. Wohnsitz in D Auto fahren?
Mit DK-Kennzeichen u dt. Wohnsitz in D Auto fahren?
Hallo,
die Autodiskussionen sind ja schon interessant und was passiert, wenn man mit D-Kennzeichen am Auto als in Dänemark Wohnender in Dänemark erwischt wird, ist mir jetzt auch klar: mind. 6000 DKK Strafe + Gebühren + registreringsafgift für das gefahrene Auto sofort (oder auch 4 Monate Knast).
Andersrum ist es aber auch nicht ganz ohne: Wer einen Wohnsitz in D hat und in D mit einem ausländischen Auto rumfährt, begeht den Strafbestand der Steuerhinterziehung!
Problem: Ich möchte eine Stelle in DK antreten, dabei bleibt die Familie (Frau+Kinder) aber in D wohnen im eigenen Haus. Ich bin somit Wochenendpendler, aber eben beruflich bedingt >183 Tage in DK (das Jahr hat ja so 220 Arbeitstage). Nach dt. Regeln habe ich den Hauptwohnsitz in D und bin auch in D voll steuerpflichtig, also nix mit ausländischem Kennzeichen in D herumfahren. Nach dänischen Regeln bin ich jedoch kein echter Pendler und muss mein Fzg. in DK registrieren, also nix mit dt. Kennzeichen in DK rumfahren.
Wie wäre da die Lösung: Schilderwechsel jedesmal an der Grenze? Oder akzeptieren die Dänen in solchen Fällen dann doch die dt. Zulassung?
Vielen Dank!
Uwe Hans
die Autodiskussionen sind ja schon interessant und was passiert, wenn man mit D-Kennzeichen am Auto als in Dänemark Wohnender in Dänemark erwischt wird, ist mir jetzt auch klar: mind. 6000 DKK Strafe + Gebühren + registreringsafgift für das gefahrene Auto sofort (oder auch 4 Monate Knast).
Andersrum ist es aber auch nicht ganz ohne: Wer einen Wohnsitz in D hat und in D mit einem ausländischen Auto rumfährt, begeht den Strafbestand der Steuerhinterziehung!
Problem: Ich möchte eine Stelle in DK antreten, dabei bleibt die Familie (Frau+Kinder) aber in D wohnen im eigenen Haus. Ich bin somit Wochenendpendler, aber eben beruflich bedingt >183 Tage in DK (das Jahr hat ja so 220 Arbeitstage). Nach dt. Regeln habe ich den Hauptwohnsitz in D und bin auch in D voll steuerpflichtig, also nix mit ausländischem Kennzeichen in D herumfahren. Nach dänischen Regeln bin ich jedoch kein echter Pendler und muss mein Fzg. in DK registrieren, also nix mit dt. Kennzeichen in DK rumfahren.
Wie wäre da die Lösung: Schilderwechsel jedesmal an der Grenze? Oder akzeptieren die Dänen in solchen Fällen dann doch die dt. Zulassung?
Vielen Dank!
Uwe Hans
Hm, so einfach ist das nicht. §3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz sagt glasklar, dass die dt. KFZ-Steuer fällig wird, wenn ich einen Wohnsitz in D habe. Da nach dt. Regeln (Wohnsitz der Familie in D=Lebensschwerpunkt in D) sogar mein HAUPTwohnsitz in D liegt, gelte ich nicht als "Ausländer", der mal eben auf "Besuch" nach D kommt, sondern bin hier voll steuerpflichtig.
Trotzdem Danke!

Trotzdem Danke!
Hallo !
ich möche vorweg schicken, dass ich hier seit über 20 jahren leb und seinerzeit kein auto mitgeschleppt hab. Allerdings hat man ja auch einen umgangskreis, wo man einiges mitkriegt.
Also , hier im jahre 2007 wirst du die 183 Tage wohl kaum ¨noch schaffen.
Fängt also erst ab 2008 an .... und wer sagt dann, dass du nach nem halben jahr noch hier bist ?? ist nur ne theoretische Frage ..... falls told & skat aufmüpfig werden sollten ..
tun sie aber wohl kaum, sind alles nette leute hier ...
also von daher kannst du wunderbar auf deinen deutschen Nummernschldern fahren, auch wenn du hier gemeldet bist und auch eine Verlängerung beantragen.
Arbeitest du länger alss 183 Tage im Kalenderjahr hierin DK, dann bist du hier auch steuerpflichtig, DK u D haben ja ein Steuerabkommen.
Berliner Freunde von mir habens so gemacht, und seine Frau und Kinder kamen auch erst später nach. Den Wagen haben sie erst nach 2 Jahren umgemeldet, bis dahin hatten sie immer wieder Verlängerung beantragt und genehmigt bekommen ...
Und andere aus meinem Bekanntenkreis kommen aus MecPom, es sind vier Männer die hier in Mitjütland arbeiten von Mo - Do mit langen arbeitszeiten und dann gemeinsam wieder do abends zurück fahrn ... alles auf deutschem auto und die sind jetzt auch schon fast ein jahr hier... uund Frauen und Kinder leben weiterhin in D ...
aber bestimmt sind hier einige, die die bestimmungen und Regelungen ganz genau im Griff haben
lg annikki
ich möche vorweg schicken, dass ich hier seit über 20 jahren leb und seinerzeit kein auto mitgeschleppt hab. Allerdings hat man ja auch einen umgangskreis, wo man einiges mitkriegt.
Also , hier im jahre 2007 wirst du die 183 Tage wohl kaum ¨noch schaffen.
Fängt also erst ab 2008 an .... und wer sagt dann, dass du nach nem halben jahr noch hier bist ?? ist nur ne theoretische Frage ..... falls told & skat aufmüpfig werden sollten ..

also von daher kannst du wunderbar auf deinen deutschen Nummernschldern fahren, auch wenn du hier gemeldet bist und auch eine Verlängerung beantragen.
Arbeitest du länger alss 183 Tage im Kalenderjahr hierin DK, dann bist du hier auch steuerpflichtig, DK u D haben ja ein Steuerabkommen.
Berliner Freunde von mir habens so gemacht, und seine Frau und Kinder kamen auch erst später nach. Den Wagen haben sie erst nach 2 Jahren umgemeldet, bis dahin hatten sie immer wieder Verlängerung beantragt und genehmigt bekommen ...
Und andere aus meinem Bekanntenkreis kommen aus MecPom, es sind vier Männer die hier in Mitjütland arbeiten von Mo - Do mit langen arbeitszeiten und dann gemeinsam wieder do abends zurück fahrn ... alles auf deutschem auto und die sind jetzt auch schon fast ein jahr hier... uund Frauen und Kinder leben weiterhin in D ...
aber bestimmt sind hier einige, die die bestimmungen und Regelungen ganz genau im Griff haben
lg annikki
Genau die Frage, die Uwe Hans hier stellt, habe ich mir auch schon gestellt.
Und was passiert, wenn man regelmäßig und auf Dauer, also > 183 Tage, mit dem auf den Ehepartner oder die Tochter zugelassenen Auto nach DK fährt, weil die ihr Auto vielleicht nur am Wochenende benötigen?
Wird dann etwa erwartet, dass man ein Fahrzeug, das nicht einmal auf den eigenen Namen zugelassen ist, auf "DK-Nummern" ummeldet?
Und was passiert, wenn man regelmäßig und auf Dauer, also > 183 Tage, mit dem auf den Ehepartner oder die Tochter zugelassenen Auto nach DK fährt, weil die ihr Auto vielleicht nur am Wochenende benötigen?
Wird dann etwa erwartet, dass man ein Fahrzeug, das nicht einmal auf den eigenen Namen zugelassen ist, auf "DK-Nummern" ummeldet?
Ist das auch strafbar, wenn man überwiegend mit der Bahn hin und her fährt und sich nur hin und wieder ein Auto von Familienangehörigen ausleiht?
Darf man vielleicht grundsätzlich mit Wohnsitz in DK kein Auto mit D-Zulassung fahren - auch nicht das Auto eines Freundes, der vielleicht mal aus Deutschland zu Besuch kommt?
Wie ist es umgekehrt? Darf man als Deutscher, wenn man einen Freund in DK besucht, mit dessen Auto und DK-Zulassung in DK umherfahren?
Dürfte man mit dem DK-Auto des Freundes nach Deutschland fahren?
Dürfte ein Däne in Deutschland das Auto eines Freundes mit D-Zulassung benutzen? Dürfte er damit auch nach DK fahren?
Verwirrte Grüße - Gaby
Darf man vielleicht grundsätzlich mit Wohnsitz in DK kein Auto mit D-Zulassung fahren - auch nicht das Auto eines Freundes, der vielleicht mal aus Deutschland zu Besuch kommt?
Wie ist es umgekehrt? Darf man als Deutscher, wenn man einen Freund in DK besucht, mit dessen Auto und DK-Zulassung in DK umherfahren?
Dürfte man mit dem DK-Auto des Freundes nach Deutschland fahren?
Dürfte ein Däne in Deutschland das Auto eines Freundes mit D-Zulassung benutzen? Dürfte er damit auch nach DK fahren?
Verwirrte Grüße - Gaby
Hej Gaby!
Deine Fragen beantworten sich mit einer klaren Aussage:
Wer einen Wohnsitz in Dk hat, darf innerhalb DKs kein Auto mit fremdem Kennzeichen fahren, es sei denn, der Besitzer sitzt daneben.
(Für Pendler gelten wohl andereregeln.)
Wer mit einem dänisch-zugelassenen Auto im Ausland fährt, ist doch von der Gesetzgebung des Auslands abhängig.
Und Deutsche, die hier zu Besuch sind, dürfen natürlich ein dänisch-zugelassenes Auto fahren.
Dem Staat geht es um die Gebühren, das Geld, die Steuern - und die sind ja entrichtet.
Alles klar?
Gruß Ursel, DK
Deine Fragen beantworten sich mit einer klaren Aussage:
Wer einen Wohnsitz in Dk hat, darf innerhalb DKs kein Auto mit fremdem Kennzeichen fahren, es sei denn, der Besitzer sitzt daneben.
(Für Pendler gelten wohl andereregeln.)
Wer mit einem dänisch-zugelassenen Auto im Ausland fährt, ist doch von der Gesetzgebung des Auslands abhängig.
Und Deutsche, die hier zu Besuch sind, dürfen natürlich ein dänisch-zugelassenes Auto fahren.
Dem Staat geht es um die Gebühren, das Geld, die Steuern - und die sind ja entrichtet.
Alles klar?

Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
Hej Ursel
Tusind tak for svaret. Deine Anwort klingt einleuchtend, aber zumindest hier in Deutschland - vielleicht erinnerst du dich noch
- sind Regeln und Gesetze nicht immer einer Logik unterworfen
- leider!
Daher hoffe ich auf Verständnis, dass ich solche Fragen hier stelle. Ich hab da wirklich keine Ahnung, wie das geregelt ist.
Hilsen - Gaby
Tusind tak for svaret. Deine Anwort klingt einleuchtend, aber zumindest hier in Deutschland - vielleicht erinnerst du dich noch


Daher hoffe ich auf Verständnis, dass ich solche Fragen hier stelle. Ich hab da wirklich keine Ahnung, wie das geregelt ist.
Hilsen - Gaby
Hej Gaby!
Ansonsten findest Du sehr viele Erklärungen und viele (illegale, nicht praktizierbare und/oder auch nur einfallsreiche) verworfene Umgehungsmodelle im Forum
Suchfunktion heißt mal wieder das Zauberwort
Auto, Autofahren in DK, Registrierungsabgabe etc.
Schönes Wochenende - Ursel, DK
naja, sooooooooo alt bin ich denn doch wieder nichtvielleicht erinnerst du dich noch -

Ansonsten findest Du sehr viele Erklärungen und viele (illegale, nicht praktizierbare und/oder auch nur einfallsreiche) verworfene Umgehungsmodelle im Forum


Auto, Autofahren in DK, Registrierungsabgabe etc.
Schönes Wochenende - Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
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Hej Uwe,
die Möglichkeiten für dich sind wohl die folgenden : du klärst, ob du Pendlerstatus bekommst, wenn ja kannst du dein Auto mit D-Zulassung in DK fahren.
Andere Möglickeit wäre dass du dich in DK anmeldest, dort dein Auto zulässt und deine Steuern in D und DK über das DBA ( Doppelbesteuerungsabkommen) regelst. Will heissen das FA sieht zwar deinen Hauptwohnsitz in D muss aber die Besteuerung der in DK erzielten Einkünfte ausschliesslich DK überlassen. Die Einkünfte aus DK sind in D nur hinsichtlich der Steuerprogession für etwaige in D erzielten Einkünfte ( Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw. ) wirksam .
Gruss Andrea
die Möglichkeiten für dich sind wohl die folgenden : du klärst, ob du Pendlerstatus bekommst, wenn ja kannst du dein Auto mit D-Zulassung in DK fahren.
Andere Möglickeit wäre dass du dich in DK anmeldest, dort dein Auto zulässt und deine Steuern in D und DK über das DBA ( Doppelbesteuerungsabkommen) regelst. Will heissen das FA sieht zwar deinen Hauptwohnsitz in D muss aber die Besteuerung der in DK erzielten Einkünfte ausschliesslich DK überlassen. Die Einkünfte aus DK sind in D nur hinsichtlich der Steuerprogession für etwaige in D erzielten Einkünfte ( Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw. ) wirksam .
Gruss Andrea
Hej Ursel
Aber schön, dass du noch nicht soooooo alt bist und dich noch erinnerst
Hilsen - Gaby
Ja, aber auch widersprüchliche Modelle. Ich habe das alles schon vorwärts und rückwärts gelesen - ich kenne die SuchfunktionAnsonsten findest Du sehr viele Erklärungen und viele (illegale, nicht praktizierbare und/oder auch nur einfallsreiche) verworfene Umgehungsmodelle im ForumSuchfunktion heißt mal wieder das Zauberwort

Aber schön, dass du noch nicht soooooo alt bist und dich noch erinnerst

Hilsen - Gaby