Hej Ursel!
Danke fuer deine Antwort!
Habe beide Staatsbuergerschaften mit der Geburt "erworben"

und haette die daenische eigentlich zu meinem 22. Geburtstag "verloren" oder mich fuer eine von beiden entscheiden muessen. Da ich die meiste Zeit in D gelebt habe, waere die dtsch. Staatsbuergerschaft naheliegender gewesen.
Man kann aber einen Antrag zwischen (!) dem 21. und 22. Lebensjahr auf "Bewahrung der daenischen Staatsbuergerschaft ueber das 22. Lebensjahr hinaus" stellen. Ich habe dafuer bei einem daenischen Konsulat angerufen und mir eine Liste der benoetigten Unterlagen zuschicken lassen. Das Ganze ist ein eher formloser Antrag, der an das "Ministeriet for Flygtninge, Indvandrere og Integration" geschickt wird. Neben allgemeinen Unterlagen (Geburtsurkunde,...) muss man jedoch einen Nachweise ueber gute Sprachkenntnisse erbringen und es muss - von daenischer Seite sehr schwammig formuliert - eine "tatsaechliche Verbundenheit zu Daenemark" bestehen, sowie Personen in Daenemark geben, die die gemachten Angaben bestaetigen.
In meinem Fall war der Nachweis der Sprachkenntnisse und Verbundenheit ueber das Studium moeglich und Aufenthalte waehrend des Studiums in Daenemark.
Allgemein kann man vielleicht sagen, dass ein Aufenthalt von etwa einem Jahr verlangt wird und die "Verbundenheit" durch Schule, nahe Verwandte, Immobilien, Studium, haeufigere laengere Urlaube, gute Sprachkenntnisse, Sprachtests, Sprachscheine, Schulnoten(?) und/oder aehnliches "belegt" werden sollte.
Bei deinen Kindern ist der Fall wahrscheinlich genau umgedreht, da ihr in Daenemark wohnt und sie wahrscheinlich die deutsche Staatsbuergerschaft weiterhin behalten moechten. Ob man hier einen entsprechenden Antrag stellen kann und wie die Vorraussetzungen dafuer sind ist mir leider nicht bekannt. Ich werde mich aber mal umhoeren. Ganz wichtig ist auf jeden Fall, dass man den Antrag vor dem 22. Geburtstag stellt.
Viele Gruesse!
Jule