Unterkunft in Dänemark

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Kekskrümel
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Unterkunft in Dänemark

Beitrag von Kekskrümel »

Ein nettes Hallo an alle,
mein Mann hat heute eine Zusage bekommen, dass er am Montag in Dänemark arbeiten kann. Das ging so schnell, hätten wir gar nicht mit gerechnet. Hier im Forum sind schon viele meiner Frage durchs Lesen beantwortet worden. Aber eine hätte ich da noch, kann man die Unterkunftskosten in Dänemark hier beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Einkommenssteuer geltend machen?
Danke schon mal, gruß der Keks
Anaximanda
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Beitrag von Anaximanda »

Wenn er Grenzpendler ist, kann er die Miete und die Heimfahrten über den Lohnsteuerjahresausgleich in D geltend machen.
Für die ersten 3 Monate bekommt er auch eine Pauschale für Essen und Trinken. Falls sich seid 2006 nichts geändert hat.
Bei uns hat das zum Glück ein Steuerberater gemacht, da sich viele Finanzämter damit nicht auskennen. Die hatten zuerst nicht alles anerkannt, dann hat der Steuerberater Widerspruch eingelegt und wir haben alles bis auf den Cent bekommen.

Gruß
Jacky
mammut
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Beitrag von mammut »

gut zu wissen. also auch die spritkosten, wenn ich in DK getankt habe?
hilsen Mahmut
Anaximanda
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Beitrag von Anaximanda »

Nur die Heimfahrten nach D. Das wird über einen pauschalen Satz abgerechnet, man muss beim Finanzamt angeben wann man nach D gefahren ist und wann wieder zurück nach DK.

Gruß
Jacky
Patrick75
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Beitrag von Patrick75 »

Wieso denn den Lohnsteuerausgleich in D? Ich denke man macht den in DK oder habe ich das falsch verstanden?
Ist es in DK nicht so das man die Kilometer bzw Unterkunft in einemFreibetrag wiedergegeben werden der monatlich abgezogen wird vor dem zu versteuertem Einkommen.Mir war so als hätte ich das so gelesen auf der Eures Seite unter Grenzpendler.
Lasse mich aber auch gern eines besseren belehren.

Mvh Patrick
bornholmfan
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Beitrag von bornholmfan »

Hej Patrick,
bi Arbeitsbeginn im November muss sicher für dieses Jahr noch in Deutschland eine Steuererklärung abgegeben werden. Ich denke, das Einkommen ist auch in Deutschland steuerpflichtig, weil Voraussetzung für die Steuerpflicht in Dänemark ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen ist. Das ist dieses Jahr kaum noch zu schaffen.
Später wird es dann, wenn die Familie in Deutschland bleibt, auch noch Einkommensteuererklärungen geben, dann fällt das dänische Einkommen aber (183 Tage vorausgesetzt) nur unter "Progressionsvorbehalt" in Deutschland. Das funktioniert so ähnlich wie mit dem Arbeitslosengeld.

Venlig hilsen
bornholmfan
Anaximanda
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Beitrag von Anaximanda »

@bornholmfan
Steuerpflichtig ist man sofort in DK egal wie lange man sich da aufhält.
Mein Mann hat im Sep.06 angefangen zu arbeiten und hat dieses Jahr für 2006 seine erste Steuererklärung in DK gemacht.

@Patrick75
Da wir in D zusammen veranlagt sind, müssen wir auch die Lohnsteuererklärung in D gemeinsam machen. Der Lohn von DK wird dabei durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht nochmal versteuert.
Es wie bei der doppelten Haushaltsführung innerhalt von D, nur mit anderen Beträgen. Voraussetzung ist Grenzpendler. Für den Rest haben wir wie gesagt einen Steuerberater, da das Steuerrecht ja in D sehr kompliziert ist.

Jacky
bornholmfan
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Beitrag von bornholmfan »

Hej Jacky,
ich hab das Doppelbesteuerungsabkommen nochmal befragt dazu. Es stimmt, wenn der Arbeitgeber ein dänisches Unternehmen ist, kommt es auf die 183 Tage nicht mehr an.
Mit dem Progressionsvorbehalt in Deutschland, das ist aber tatsächlich so.

Venlig hilsen
bornhomfan
Kekskrümel
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Beitrag von Kekskrümel »

Danke für eure Antworten.
Gruß der Keks
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