Heirat - Namensänderung - Pass? - Führerschein?

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adi
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Heirat - Namensänderung - Pass? - Führerschein?

Beitrag von adi »

Hejsa,

habe schon fleissig die Suchfunktion bedient, aber leider keine Antwort in den vielen Threads zum Thema Hochzeit / Heirat in DK gefunden.

Mein Freund Däne, ich Deutsche, lebend in DK, werden demnächst in DK heiraten. Papierkram ist soweit klar. Ich möchte den Namen meines Freundes annehmen, was auch kein Problem ist. Das wird beantragt und mit der Hochzeit bekomme ich dann meinen neuen Nachnamen.
Aber wie nun weiter?

Wie verhält es sich jetzt bezüglich des Reisepasses?
Ich habe vor meinem Umzug nach DK einen frischen (mit diesem wunderbaren "Verbrecherfoto") bekommen.
Muss ich den gleich nach der Hochzeit neu beantragen?

(Wir sind oft innereuropäisch per Flugzeug unterwegs, wofür ich eigentlich immer meinen Perso benutze, die Reisen sind noch auf meinen Namen gebucht - einen neuen Perso gibts es für mich als in DK-lebende ja nicht mehr)

Und wie ist das mit dem Führerschein?
Muss der auch geändert werden? Ich bin noch im Besitz des rosa Scheins.

Und wo muss ich diese Änderungen beantragen? Bei der Botschaft?

Muss noch irgendetwas nach Deutschland gemeldet werden, obwohl ich da nicht mehr lebe (bin vollständig abgemeldet)?

Wäre super, wenn mir jemand weiter helfen kann.

Liebe Grüsse
Adi
Petra88

Beitrag von Petra88 »

Hej :D

Also, ich kann nicht helfen aber Dir sagen wie es bei mir war.
Mein Mann ist auch Däne und wir haben März 2007 geheiratet.
Papiere waren in Ordnung-keine Probleme
Nun habe ich den Familiennamen von meinen Mann angenommen-und das Problem begann.
Einwohnermeldeamt Berlin konnte mir nicht mehr helfen mit neuen Reisepass-war ja irgendwie klar aber ein Versuch-sagten ich solle zur Botschaft nach Kopenhagen-gemacht-dort wurde mir gesagt ich benötige eine in,s deutsch übersetzte Namenserklärung und da ich einen doppelt Familienname nun habe würde nur der letzte anerkannt.-schickten mich zum Rathaus meiner Kommune-konnten mir auch nicht helfen, da der Familienname vom Priester anerkannt wurde und nur er die Echtheit meiner Namensänderung beglaubigen kann.
Da ich dachte-okay-beantrage ich in Flensburg einen neuen Reisepass, können die vielleicht helfen-aber nein
Als letztes habe ich eine mail an das Standesamt für Berlin geschrieben und nun warte ich-ist ja bald wieder März :wink:
na ich bin neugierig was für Tips hier kommen-vielleicht bekomme auch ich mein Problem gelöst
achja und Konsulat konnte mir auch nicht helfen
( ich denke eine Dame wird auf jedenfall wieder schreiben 8) )

schönen Samstag.......Petra
annikade
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Re: Heirat - Namensänderung - Pass? - Führerschein?

Beitrag von annikade »

adi hat geschrieben:habe schon fleissig die Suchfunktion bedient, aber leider keine Antwort in den vielen Threads zum Thema Hochzeit / Heirat in DK gefunden.

Mein Freund Däne, ich Deutsche, lebend in DK, werden demnächst in DK heiraten. Papierkram ist soweit klar. Ich möchte den Namen meines Freundes annehmen, was auch kein Problem ist. Das wird beantragt und mit der Hochzeit bekomme ich dann meinen neuen Nachnamen.
Hej,

wenn ein Deutscher und ein Nicht-Deutscher heiraten, wird immer wieder empfohlen, ausdrücklich das deutsche Namensrecht zu wählen, weil dann die wenigsten namensrechtlichen Probleme auftreten. Wenn sich der Name des "Nicht-Deutschen" nicht ändern soll, spricht ja auch nichts dagegen. Für "Personenstandsangelegenheiten" im Ausland lebender Deutscher ist [url=http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html]immer das Standesamt I in Berlin[/url]zuständig. Adresse ist auch in dem Link. Es wird empfohlen, sich im Voraus zur Abstimmung der Verfahrensweise an die deutsche Auslandsvertretung zu wenden.

Gruß

/annika
Anja01

Re: Heirat - Namensänderung - Pass? - Führerschein?

Beitrag von Anja01 »

annikade hat geschrieben:
........wenn ein Deutscher und ein Nicht-Deutscher heiraten, wird immer wieder empfohlen, ausdrücklich das deutsche Namensrecht zu wählen, weil dann die wenigsten namensrechtlichen Probleme auftreten.....
Gruß

/annika
Habe dein Zitat mal gekürzt :wink:

Die Idee ist ja nicht schlecht deutsches Recht zu wählen, aber meines Wissens geht das in DK nicht.

Wenn ausländische Mitbürger in D heiraten, dann habe diese das Wahlrecht.


Am einfachsten ist es, sofern noch ein Wohnsitz in D vorhanden ist, ein Familienbuch auf Antrag anlegen zu lassen und dabei eine Erklärung zum Ehenamen aufnehmen zu lassen. Dann kann so ziemlich alles erklärt werden.
annikade
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Beitrag von annikade »

Hej,

ob das nun in DK möglich ist oder nicht, soll ja daher bei der deutschen Auslandsvertretung erfragt werden.
Um ein Familienbuch anlegen zu lassen, ist die Namenserklärung erforderlich. Dadurch sollten dann eigentlich alle "Klarheiten" beseitigt werden können.

"Bei Aufenthalt im Ausland sollte die Namenserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (auch einem Honorarkonsul) aufgenommen werden. Ist dies nicht möglich, könnte auch eine öffentliche Beglaubigung durch einen örtlichen Notar in Betracht kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vorher an die zuständige deutsche Auslandsvertretung zur Abstimmung der Verfahrensweise."

Ich find meinen Link eigentlich ganz gut. 8)

Gruß

/annika
annikade
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Beitrag von annikade »

Hej Anja,

ein bisschen "off topic", aber kennst Du das schon?

"Aktueller Hinweis
Das ab dem 01.01.2009 geltende Recht sieht die Anlegung eines Familienbuches nicht mehr vor.
Bis zu diesem Zeitpunkt angelegte Familienbücher werden dann als Heiratseinträge fortgeführt und beinhalten dann nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie z.B. über Vorfahren und Nachkommen."


Ist das gut oder schlecht? Warum ändert man das?

Gruß

/annika
pipeline
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Beitrag von pipeline »

Hallo Petra,

dass dir da das Konsulat nicht helfen konnte, ueberrascht mich. Bei uns hat das komplett das Konsulat gemacht - gut, des war jetzt nicht in DK sondern in GB, aber das ist ja wurscht, die Konsulate sind ja ueberall gleich und unterliegen der deutschen Gerichtsbarkeit und nicht der des Landes, in dem sie sich geographisch befinden.
Das gab bei uns keine Probleme, obwohl nicht mal mein Mann noch seinen Geburtsnamen fuehrt, also auf seiner Geburtsurkunde anders heisst als in seinem Pass. War eine Menge Papierkram, und fuer den Konsul eine ganz neue Situation, aber ging.
Hochzeitsurkunde einreichen (da steht ja der neue Name auch drin), Geburtsurkunde einreichen, Passkopien, und eine Erklaerung unterzeichnen, dass ich ausschliesslich und ueberall in der Welt meinen "neuen" Nachnamen benutzen werde, und dann haben die das Ding ausstellen lassen und mir zugeschickt.
Gut, das war noch vor Fingerabdruecken etc etc - aber dieselben beziehen sich ja nun eher auf die Form des Ausweises und haben mit dem Namensproblem als solchem nix zu tun.

Adi, zum Thema Fuehrerschein kann ich jetzt auch nix sagen - ich hab auch immer noch meinen alten rosa... mit dem Maedchennamen drin. Den wollte auch seit Jahrzehnten keiner sehen - ich wollt ihn noch in GB umschreiben lassen auf einen dortigen, heut bin ich froh dass ich es nicht gemacht habe - rausgeschmissenes Geld. Vielleicht lass ich mir mal einen daenischen mit meinem jetzigen Namen erstellen, aber das draengt nicht :wink:
Anja01

Beitrag von Anja01 »

annikade hat geschrieben:Hej Anja,

ein bisschen "off topic", aber kennst Du das schon?

"Aktueller Hinweis
Das ab dem 01.01.2009 geltende Recht sieht die Anlegung eines Familienbuches nicht mehr vor.
Bis zu diesem Zeitpunkt angelegte Familienbücher werden dann als Heiratseinträge fortgeführt und beinhalten dann nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie z.B. über Vorfahren und Nachkommen."


Ist das gut oder schlecht? Warum ändert man das?

Gruß

/annika
Hej Annika,

tja durch die Reform des Personenstandsgesetzes ist dieses eben so vorgesehen. Da kann man eben nix machen.

Ob es gut oder nicht gut ist, kann man so pauschal nicht beantworten.

Bisher war es ja so, dass das Familienbuch eines Ehepaares immer mit dem Ehepaar bzw. der Familie "umgezogen" ist. D.H.: Nach einem Umzug einer Familie war ein neues Standesamt dafür zuständig und hat sich das Fam. Buch vom bisherigen Standesamt angefordert. Da kamen bei einigen Familien schon einige Standesämter zusammen, die das Fam.Buch dann mal hatten.
Wenn dann später Kinder dieses Familienbuch benötigten, war es teilweise schon eine irre Sucherei, bis der Führungsort gefunden wurde.

Dazu kommt, dass bisher nach einer Scheidung das Familienbuch entweder am Wohnsitz des Ehemannes (bei einer Scheidung bis zum 01.07.1998) verblieb bzw. (nach dem 01.07.1998) am letzten gemeinsamen Wohnsitz.

Seit 24.02.2007 werden Familienbücher nicht mehr an den Wohnsitz Standesbeamten abgegeben, sondern an das Heiratsstandesamt zurückgegeben und ab 01.01.2009 als Heiratseintrag fortgeführt.

Soviel dazu. Nun magst du dir selbst ein Urteil bilden, was besser bzw. schlechter ist.

Meiner Meinung nach gibt es sicher Fälle, in denen diese Rückführung an das Heiratsstandesamt sinnvoll ist.
Aber wenn ich dann an einige deutsche Standesämter denke, die nicht sonderlich viele Einwohner aber viele Eheschliessungen haben (z.B.: Pellworm) na dann - herzlichen Glückwunsch!
nici81
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Beitrag von nici81 »

ich habe im august 07 einen dänen geheiratet und meinem namen in dk ändern lassen, danach sind wir nach fl zum amt und haben einen ehenamen nach deutschem recht beantragt und ihn nach 3 wochen bekommen somit bin ich in dk sowie in deutschland frau....
lg nici
adi
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Beitrag von adi »

Hejsa,

muss ich denn in Deutschland auch noch irgendwas beantragen / anmelden bzgl einer Heirat / Namensänderung, obwohl ich in D abgemeldet bin? Ich denke, die Namensänderung dürfte das deutsche Namensrecht nicht verletzen, da ich meinen Namen ablegen und nur den Namen meines Zukünftigen annehmen werde. Also kein Doppel- oder Mittelname, sondern werde weiterhin einen Vornamen und einen (neuen) Nachnamen haben (wollen).

Kennt eigentlich jemanden in Kopenhagen, der fähig ist, diese "Verbrecherfotos" für den deutschen Reisepass zu schiessen?

LG
Adi
nici81
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Beitrag von nici81 »

wenn du in d. deinen namen nicht nach deutschem recht änderst dann bleibst du in d. so wie vor der heirat da d. die dänische namensänderung nicht anerkennt.
lg nici
adi
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Beitrag von adi »

Hej Nici,

danke für die Antwort.
Und dann muss ich mich an das Standesamt in Berlin wenden, damit ich gültig in Deutschland meinen neuen Nachnamen benutzen kann?

Wie kann es dann sein, dass der Pass auf den in Dänemark erhaltenen Namen geändert wird, aber in D man dennoch mit seinem alten Namen geführt wird?

Was wäre denn n dem Fall, es die Änderung im Pass nicht zu machen?
(also eine Namensänderung in Dk beantragen, zu heiraten, den neuen Namen in DK zu bekommen)
Dann könnte ich ja theoretisch in DK meinen neuen Nachnamen haben und benutzen, habe aber nach deutschem Recht noch meinen alten Namen?
Daher wäre es aber theoretisch nicht notwendig meinen Pass ändern zu lassen? Reisen kann man ja dann auf dem im Pass stehenden Namen buchen?
Und somit würde man sich eine Menge Papierkram sparen?
Und kann 2 Namen benutzen?
Klingt mir alles ein bisschen "löchrig" - oder ich bin nur zu verwirrt?

LG
Adi
nici81
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Beitrag von nici81 »

du hast ja einen deutschen pass und du kannst den namen im pass nur ändern wenn du und dein mann auch nach deutschem namensrecht denn namen ändern das kannst du in fl beim amt beantragen die schicken das dann nach berlin oder in kopenhagen bei der botschaft geht das glaube ich auch das musst du dann mal erfragen. das ist nur ein formula und geht ganz schnell.
ich denke es ist um einiges einfacher wenn man in d. als wie auch in dk denn gleichen nachnamen hat. ich meine wie willst du dich dann in dk ausweisen?
lg nici
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