Hundeurlaub
http://www.st.peter-ording-nordsee.de/hunde-am-strand.html
Dort steht, dass gefährliche Hunde in St. Peter-Ording nicht erwünscht sind.
Pit, Staff&Co gelten aber als gefährlich.
Ich würde das unbedingt vor der Anreise abklären und mir ggf. schriftlich geben lassen, welche Auflagen mit einem Anlagehund zu erfüllen sind!
LG Katja
Dort steht, dass gefährliche Hunde in St. Peter-Ording nicht erwünscht sind.
Pit, Staff&Co gelten aber als gefährlich.
Ich würde das unbedingt vor der Anreise abklären und mir ggf. schriftlich geben lassen, welche Auflagen mit einem Anlagehund zu erfüllen sind!
LG Katja
Dort steht aber nicht erwünscht und nicht verboten.suNa hat geschrieben:http://www.st.peter-ording-nordsee.de/hunde-am-strand.html
Dort steht, dass gefährliche Hunde in St. Peter-Ording nicht erwünscht sind.
Pit, Staff&Co gelten aber als gefährlich.
Ich würde das unbedingt vor der Anreise abklären und mir ggf. schriftlich geben lassen, welche Auflagen mit einem Anlagehund zu erfüllen sind!
LG Katja
Hallo Wofu, habe gerade mit der Vermieterin gesprochen, alles in Ordnung, klick auf den Link (http://www.mein-hundeparadies.de/) und sieh es Dir an, finde es super. Auch über Google-earth zu besichtigen, endlose Strände, keine Menchenseele.wofu hat geschrieben:Moin, moin nr. 129,
herrscht nicht in St.P.Ording das ganze Jahr Leinenpflicht am Strand? Wir hatten dort auch mal einen Urlaub geplant und sind aufgrund dieser Regelung doch nach DK gereist. Wenn's anders sein sollte und die Wohnung/das Haus ok. würde ich mich über eine Info zur Unterkunft per PM freuen.
Schöne Grüße
Wolfgang
Gruß
Wolfgang
Gruß
Wolfgang
Wolfgang
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In SH gibt es noch ein Liste und auf der stehen :
Staffordshire Bullterrier
American Pitbull Terrier
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
________________________________________________________
Rasselisten-Wirrwarr
Ganz Deutschland: Hundeverbringungs- und -Einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden.
Baden-Württemberg: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier gelten dort als „Kampfhunde“. Die Eigenschaft „Kampfhund“ vermutet man in Baden-Württemberg zudem bei Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu, wenn ein Wesenstest nicht das Gegenteil beweist.
Bayern: Als „Kampfhunde“ gelten grundsätzlich Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler wird vermutet, dass sie „Kampfhunde“ sind. Auch hier ist das Gegenteil vom Halter zu beweisen.
Berlin: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler gelten als gefährliche Hunde.
Brandenburg: Gefährliche Hunde sind dort American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Bei Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler gehen die Behörden von deren Gefährlichkeit aus, wenn der Halter nicht das Gegenteil beweist.
Hamburg: Die Rassen aus dem Hund- VerbrEinfG gelten immer als gefährliche Hunde. Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und entsprechende Mischlinge gelten ebenfalls als gefährlich, wenn der Hund nicht einen Wesenstest bestanden hat.
Hessen: Hier wird die Gefährlichkeit bei folgenden Rassen vermutet: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire- Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Napoletano. Mecklenburg-Vorpommern: Hier vermutet man bei den gleichen Rassen wie in Hessen eine Gefährlichkeit.
Niedersachsen: Die Gefährlichkeit wird unabhängig von der Rassezugehörigkeit definiert.
Nordrhein-Westfalen: Als gefährlich gelten die üblichen Verdächtigen aus dem HundVerbrEinfG.
Für Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu gilt eine abgeschwächte Gefährlichkeitsvermutung.
Rheinland Pfalz: Hier gelten die American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, als gefährlich.
Saarland: Für die Ausbildung oder Haltung von American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Pit Bull Terrier wird eine Erlaubnis benötigt.
Sachsen: Die Gefährlichkeit wird bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier vermutet.
Sachsen-Anhalt: Noch keine Hundeverordnung, geplant ist laut MDR-Berichten jedoch, 11 Rassen als gefährliche Hunde einzustufen.
Schleswig Holstein: Hier gelten Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen als gefährlich.
Thüringen: Hier ist die Gefährlichkeitsvermutung ähnlich wie in Niedersachsen unabhängig von der Hunderasse.
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Staffordshire Bullterrier
American Pitbull Terrier
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
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Rasselisten-Wirrwarr
Ganz Deutschland: Hundeverbringungs- und -Einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden.
Baden-Württemberg: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier gelten dort als „Kampfhunde“. Die Eigenschaft „Kampfhund“ vermutet man in Baden-Württemberg zudem bei Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu, wenn ein Wesenstest nicht das Gegenteil beweist.
Bayern: Als „Kampfhunde“ gelten grundsätzlich Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler wird vermutet, dass sie „Kampfhunde“ sind. Auch hier ist das Gegenteil vom Halter zu beweisen.
Berlin: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler gelten als gefährliche Hunde.
Brandenburg: Gefährliche Hunde sind dort American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Bei Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler gehen die Behörden von deren Gefährlichkeit aus, wenn der Halter nicht das Gegenteil beweist.
Hamburg: Die Rassen aus dem Hund- VerbrEinfG gelten immer als gefährliche Hunde. Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und entsprechende Mischlinge gelten ebenfalls als gefährlich, wenn der Hund nicht einen Wesenstest bestanden hat.
Hessen: Hier wird die Gefährlichkeit bei folgenden Rassen vermutet: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire- Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Napoletano. Mecklenburg-Vorpommern: Hier vermutet man bei den gleichen Rassen wie in Hessen eine Gefährlichkeit.
Niedersachsen: Die Gefährlichkeit wird unabhängig von der Rassezugehörigkeit definiert.
Nordrhein-Westfalen: Als gefährlich gelten die üblichen Verdächtigen aus dem HundVerbrEinfG.
Für Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu gilt eine abgeschwächte Gefährlichkeitsvermutung.
Rheinland Pfalz: Hier gelten die American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, als gefährlich.
Saarland: Für die Ausbildung oder Haltung von American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Pit Bull Terrier wird eine Erlaubnis benötigt.
Sachsen: Die Gefährlichkeit wird bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier vermutet.
Sachsen-Anhalt: Noch keine Hundeverordnung, geplant ist laut MDR-Berichten jedoch, 11 Rassen als gefährliche Hunde einzustufen.
Schleswig Holstein: Hier gelten Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen als gefährlich.
Thüringen: Hier ist die Gefährlichkeitsvermutung ähnlich wie in Niedersachsen unabhängig von der Hunderasse.
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???arill hat geschrieben:Da ihr ja nichts einführt, sondern nur Urlaub macht
Dieses Argument hat mir vor 30 Jahren gefehlt, als ein schwedischer Zollbeamter unsere Biervorräte entdeckte. Sorry Kollege, wir führen hier keinen Alkohol ein, wir machen nur Urlaub.
Naja, Hauptsache Werbung gemacht, oder wie?