Ich habe es versucht - doch leider habe ich über die Suchfunktion keine Antwort zu diesen doch recht speziellen Fragen gefunden.
Wenn ich als Deutsche in D lebe, aber in D für eine dänische Firma im Festvertrag arbeite, also praktisch dort angestellt bin - wie und wo wird dann mein Einkommen versteuert beziehungsweise was ist mit den in D üblichen Pflichtversicherungen oder den in DK anfallenden Sozialabgaben?
Hat jemand damit Erfahrungen? Oder kann mir jemand vielleicht sagen, wo ich diese Details erfahren kann? Es geht hierbei nicht um einen Job als Grenzpendler, sondern um die Gründung einer Tochtergesellschaft mit arbeitsvertraglicher Bindung an die Firma in Dänemark.
Ist schon richtig - Opel ist ein Zweig von GM, ist aber eine in D ansässige Firma. Hier liegt es etwas anders - im Prinzip so, als wenn man bei GM in USA angestellt wäre und seinen Lohn jeden Monat von dort überwiesen bekäme.
Wenn es heißt, es gilt deutsches Steuerrecht, was ist denn dann mit den Arbeitgeberanteilen zu den Sozialversicherungsbeiträgen? Muß der dänische Arbeitgeber die dann direkt an den deutschen Staat abführen? Und wie funktioniert das dann mit der Lohnsteuer?
Vielleicht mache ich mir auch einfach zu viele Gedanken - aber bevor ich mich darauf einlasse und hinterher nur finanzielles Chaos habe, frage ich doch lieber hier um Rat.
Die dänische Firma möchte in D eine Filiale eröffnen. Diese soll jedoch nur zur Vermittlung, Verkauf und Beratung dienen. Alle finanziellen Transaktionen wie Rechnungsabwicklung, Löhne etc., eben alles was mit dem Finanziellen zu tun hat, soll aber zentral von DK aus erledigt werden. So habe ich es zumindest verstanden.
Ich bin zwar kein Arbeitsrechtler, der alle Ausnahmen der Gesetze kennt oder für ein unbescheidenes Salär erkundet. Aber ich arbeite zur Zeit mit ähnlichen Herausforderungen, allerdings im Verhältnis DK-Schweden. Bei einem Zweijahresvertrag gibt es für mich keine Zweifel. Zwar kann die Firma einen erheblichen Teil der Gehaltsverwaltung in Dänemark ausführen lassen, aber es gilt das deutsche Abgabenrecht, auch für die Sozialversicherungen. Wenn die Abteilung in DK das nicht kann, müssen sie ein deutsches Lohnbureau heuern.
Um bestimmte Funktionen nutzen zu können sind ein paar Einstellungen nötig. Damit wird gesteuert ob ein Dienst Cookies setzen darf oder nicht. Es werden Cookies gesetzt für folgende Dienste:
Technisch notwendige Cookies & Externe Medien.
Die Einstellungen können später zu jedem Zeitpunkt geändert werden.