in der Wochenendausgabe des Nordschleswigers war ein Bericht ueber die Høhe von Bussgeldern und das Punkte / Klippekortsystem dies- und jenseits der Grenze.
Dabei wurde auch darauf eingegangen, inwieweit man als Tourist Bussgelder bezahlen muss bzw. Punkte bekommt.
Aber wie verhælt sich das eigentlich, wenn man als in DK lebender Deutscher (d.h. mit deutschem Fuehrerschein aber in DK registriertem Auto) eine Ordnungswidrigkeit in D bzw. DK begeht, die nach lokalem Recht eigentlich Punkte in Flensbug bzw. einen Klip in die Kørekort bedeuten wuerde?
Ich vermute mal, man wuerde bei in D begangenen Ordnungswidrigkeiten Punkte bekommen, da man ja einen deutschen Fuehrerschein hat (sofern die Behørden den Halter des dænischen KFZ ermitteln kønnen), in DK jedoch nur das Bussgeld zahlen (ausser bei Drogen / Alkohol, wo dem Artikel nach auch auslændische Fueherscheine einbehalten werden duerfen).
Ist dem so? N.B. Ich frage aus reiner Neugier, bin gluecklicherweise nicht in so eine Situation bisher gekommen

 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
 
			 Ich habe einen Bußgeldbescheid ( 1500 kr ) bekommen, auf dem auch vermerkt war, dass ich einen klipp erhalte. Auf dem Anhörungsbogen muß man die Führerscheinnummer angeben, es ist auch eine Rubrik für ausländische Führerscheine vorgesehen. Und da ich hier wohne, darf ich auch einen Klipp bekommen.
 Ich habe einen Bußgeldbescheid ( 1500 kr ) bekommen, auf dem auch vermerkt war, dass ich einen klipp erhalte. Auf dem Anhörungsbogen muß man die Führerscheinnummer angeben, es ist auch eine Rubrik für ausländische Führerscheine vorgesehen. Und da ich hier wohne, darf ich auch einen Klipp bekommen.
 
 