Saisonarbeit, trotzdem Aufenthaltsgenehmigung?

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sonnenblume
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Saisonarbeit, trotzdem Aufenthaltsgenehmigung?

Beitrag von sonnenblume »

hallo,
weiß jemand wie das ist, wenn man einen begrenzten Vertrag hat, oder Saisonarbeit macht, bekomme ich dann trotzdem eine Aufenthaltsgenehmigung?

mein problem ist nämlich, dass ich nicht verheiratet bin, ohne job aber nur 3 monate pro jahr in dk bleiben darf, praktisch als tourist.
will partout keine wochenend beziehung führen, nur weil ich mich fürs erste mit saisonjobs und ein, zwei monatsjobs über wasser halte, während mein freund schon eine festanstellung hat

gruß sonnenblume
doro
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Beitrag von doro »

die aufenthaltsgenehmigung gilt so lange , wie der Arbeitsvertrag.Musst Dir halt was suchen in der Zeit.LG Doro
Auch Seeland ist schoen. Også sjælland er dejlig....
MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

hej sonnenblume,
wenn dein freund schon richtige arbeit hat solte es doch kein problem sein für dich eine dauerhafte aufenhaltsgenehmigung zu bekommen.
du kanst natürlich auch den weg gehn das du geld auf ein konto deponierst 60000 Dkk dann bekommst du eine dauer aufenhaltsgenehmigung.
mfg
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
sonnenblume
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Beitrag von sonnenblume »

@MSturm

doch wir sind nicht verheiratet...
bis wir beim amt waren, war mein informationsstand, dass ich als "lebensgefährtin" automatisch eine aufenthaltsgenehmigung mitbekomme und damit auch krankenversichert bin und zur sprachschule gehen kann .... dem ist aber nicht so!

meinst du es funktioniert, wenn ich mir von jemandem 60 000 kronen für einen monat auf mein konto überweisen lasse bis ich die aufenthaltsgenehmigung habe und dann das geld wieder zurück überweise 8) ??

gruß
adi
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Beitrag von adi »

Hejsa,

es reicht aus, wenn Du einen aktuellen Kontoauszug abgibst, der den Betrag aufweist, bei Deiner Anmeldung.
Davon wird eine Kopie gemacht - weiteres wird eigentlich nicht nachverfolgt.
Ich habe damit auch eine Dauergenehmigung bekommen, weil ich zu der Zeit noch arbeitssuchend war. Verheiratet sein brauchst Du dafür nicht ;)

LG
Adi
hettibert
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Beitrag von hettibert »

Hej,
bei welchem Amt warst denn du, das wäre jetzt auch mein Kenntnisstand gewesen? Ich habe nämlich im Sommer das gleiche Problem...
Gruß, Hetti
MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

also das geld muß soweit ich weiß auf dem konto sein wenn du den antrag auf aufenthalt stellst danach nicht mehr.
solange du dem dänischem staat nicht auf der tasche liegst bekommst du da keine probleme.
die cpr nummer kanst du ganz einfach nach der erteilung deiner aufenhaltsgenehmitgung in der komune beantragen.
sobald du die cpr nummer hast bist duch auch sofort krankenversichert.
mfg
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micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Doros Antwort bringt es auf den Punkt: Die Aufenthaltsgenehmigung gilt so lange, wie Du Arbeit hast. D.H. wenn ein Job vorbei ist, neuen suchen und formloses Schreiben ans Amt. Damit verlængert sich die Genehmigung. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gibt's eh' erst nach 5 Jahren.
doro
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Beitrag von doro »

genau so!
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MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

micha_i_danmark hat geschrieben:Doros Antwort bringt es auf den Punkt: Die Aufenthaltsgenehmigung gilt so lange, wie Du Arbeit hast. D.H. wenn ein Job vorbei ist, neuen suchen und formloses Schreiben ans Amt. Damit verlængert sich die Genehmigung. Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gibt's eh' erst nach 5 Jahren.
komisch das ich eine aufenhaltsgenehmigung hab die keine frist hat.
muß dazu sagen ich habe bisher noch keine arbeit.
mfg
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doro
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Beitrag von doro »

jo das ist allerdings komisch:bist du daenisch verheiratet oder reich? LG Doro
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MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

na doro wenn du mindestens 1200 euro im monat zur verfügung hast oder die besagten 60000 dkk hinterlegst bekommt man die genehmigung ohne frist.
das einzigste was da drauf steht ist das wenn sich was gravierendes ändert man dies melden muß und es zu einer frischen überprüfung kommt.
mfg
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sonnenblume
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Beitrag von sonnenblume »

hä, jetzt nochmal langsam für mich als blondine :wink: .

was heißt 60000 kronen hinterlegen? oder meintest du wirklich einfach nur einen kontoauszug mit geliehenem geld mitbringen, aufenthaltsgenehmigung bekommen und das geld dann wieder zurück überweisen ....

das wäre doch mal eine möglichkeit. hätte nämlich gerne auch eine cpr um mich zum sprachkurs anmelden zu können :roll:

gruß
MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

als ich meinen antrag abgegeben habe wurde mir gesagt das ich entweder ein monatliches einkommen haben muß oder 60000 dkk auf einem konto.
dies mußte ich dort nachweißen.
soweit ich das erklärt bekommen habe muß das geld nur zu dem zeitpunkt auf dem konto sein.
mfg
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sonnenblume
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Beitrag von sonnenblume »

danke, dann werde ich das doch mal in angriff nehmen! einfacher wäre es natürlich, wenn ich einfach schnell nen job finde ...

gruß
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