Hallo,
Ich glaube, diese Frage war schon ein Paar Mal aufgetaucht, ohne dass man es klaeren konnte.
Mein Kollege (Deutscher Buerger) wohnt in DK (seit 1 Jahr) und hat eine litauische Freundin (mit litauischem Pass). (Und Litauen ist ein Teil der EU). Kann er sie nach DK mitnehmen, falls sie heiraten? Man hat ihm auf die Erklaerung http://www.familiestyrelsen.dk/other-languages/deutsch/1/
hingewisen, und da sieht man, dass das nicht geht. Natuerlich, ist eine die "Gesamtbindung der Ehegatten an Dänemark" viel schwacher als an D zum Beispiel.
Gibt es positive Moeglichkeiten? Oder geht es doch gar nicht?
Leo
Litauische Ehegatte v. deutschen Buergers - darf nach DK?
Re: Litauische Ehegatte v. deutschen Buergers - darf nach D
Hallo Leo,
für deinen Kollegen wäre es am einfachsten, wenn die Freundin nicht als Frau dh. als Folge der "Familiezusammenführung" mitkommt, sondern als Bürger eines EU-Landes, wie zb viele Deutsche es tun. Unter Nachweis von einer bestimmten Geldsumme auf dem Konto. Familiezusammenführung ist tatsächlich sehr mühselig, und in diesem Falle gar nicht notwendig.
Liebe Grüsse
emila
für deinen Kollegen wäre es am einfachsten, wenn die Freundin nicht als Frau dh. als Folge der "Familiezusammenführung" mitkommt, sondern als Bürger eines EU-Landes, wie zb viele Deutsche es tun. Unter Nachweis von einer bestimmten Geldsumme auf dem Konto. Familiezusammenführung ist tatsächlich sehr mühselig, und in diesem Falle gar nicht notwendig.
Liebe Grüsse
emila
Hallo,
die Frau darf als ehefrau einen Mannes, der genug verdient, um die Familie zu unterhalten immer mit, wenn sie verheiratet sind.
Der Paragraph mit der Gesamtbindung gilt für Dänen, nicht für Deutsche. In disem Fall ist man als EU-Büger besser gestellt als die eigenen Staatsbürger (Dänen).
Die Regeln für EU Bürger sind hier:
[url]http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm
[/url]
Gruss, vilmy
die Frau darf als ehefrau einen Mannes, der genug verdient, um die Familie zu unterhalten immer mit, wenn sie verheiratet sind.
Der Paragraph mit der Gesamtbindung gilt für Dänen, nicht für Deutsche. In disem Fall ist man als EU-Büger besser gestellt als die eigenen Staatsbürger (Dänen).
Die Regeln für EU Bürger sind hier:
[url]http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm
[/url]
Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
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Re: Litauische Ehegatte v. deutschen Buergers - darf nach D
Dort frage ich mich doch, welcher Idiot "Man" ist?Leo hat geschrieben:Man hat ihm auf die Erklaerung http://www.familiestyrelsen.dk/other-languages/deutsch/1/
hingewisen,

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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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