kann mir mal jemand erklären ob bei einer SKAT Registrierung als Pendler (D / DK) die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend ist ... ?
Und gibt es einen DEUTLICHEN Unterschied beim Freibetrag zwischen Pendlern innerhalb DKs, z.B. Århus/KBH und zwischen Pendlern im Ausland, z.B. KBH/HRO ... ?
Ach ja übrigens, wer "Radio 100 FM" auch in Frankfurt am Main hört, sagt bitte mal bescheid ...
Was meinst Du mit deutlichem Unterschied? Klar liegt Rostock weiter weg von Kopenhagen, daher gibts da auch eine höhere Pauschale - wenn man jeden Tag fährt
In wiefern meinst Du denn, das sich eine Befristung auf Deinen Staus als Pendler auswirkt?
So viel ich weis ist das ausschlaggebend das man als Grenzpendler nur anerkannt wird wenn der Arbeitsplatz befristet ist.Allerdings weis ich nicht ob man als Grensgänger da zb. 1 Jahr tätig gewesen seien muß(mindestens),da se das möglicherweise sonst auch nicht richtig anerkennen ???
Grenzpendler und Befristung haben doch gar nichts miteinander zu tun. Für Pendler gilt nach wie vor die 183-Tage /Nächte Regel und das ist es dann auch.
@Zinkhahn
Gib bitte mal eine etwas konkretere Beschreibung Deiner Frage, damit man helfen kann. so führt das zu groben Missverständnissen.
Vieleicht haben die anderen Kollegen angegeben, das sie jeden Tag nach Hause fahren.Dadurch haben sie durch die anzahl der fahrten zur Arbeitsstelle mehr Freibetrag.
Ichfahre auch jeden Tag ca 130 km hin und 130 km zurück.