Kindesunterhalt

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SKiLL
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Beitrag von SKiLL »

hej anikade,

das mit der Vollstreckbaren Ausfetigung ist alles schon erledigt Zustellung usw.

Habe die Ausfertigung auch schon ins dänische vor zwei Wochen übersetzen und beglaubigen lassen.
Vollstreckung nach dänischem Recht heißt einfach nur, dass die Vollstreckung aus Dänemark nach den dänischen Vorschriften zu erfolgen hat.
und da schau ich gerad nach wie das Abläuft.

Gruß Steffen
SKiLL
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Beitrag von SKiLL »

Ich hab noch eine Frage zum Kindesunterhalt in Dänemark.

In Deutschland wird der Kindesunterhalt an die Düsseldorfer Tabelle angelehnt, der Kindesmindestunterhalt wird nach Alter des Kindes festgelegt.

Wie ist das in Dänemark geregelt - gibt es da auch Tabellen - und wie hoch ist der Kindesmindestunterhalt.

Zweite Frage wäre wenn ich das richtig versteh wird in Dänemark der Kindesunterhalt versteuert.

Gruß Steffen
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Keine Zeit jetzt, aber alles übe rUnterhalt hier:
[url]http://www.statsamt.dk/site.asp?p=699[/url]

Gruss, vilmy
SKiLL
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Beitrag von SKiLL »

Hi vilmy

berichtige mich bitte wenn ich da was nicht richtig verstanden hab.

Der Unterhaltsanspruch setzt sich aus drei Teilen zusammen

1. einer örtlich festgelegter grundlegender Betrag
2. einer örtlich festgelegter Ergänzungsbetrag
3. eine vielleicht zusätzlich Ergänzungsbetrag der vom Bruttoeinkommen abhänig ist. Der zu Betrag zu 3 ist gestaffelt.

Der Mindest unterhalt ist DKK 12.756 pro Jahr

Ist das so richtig?

So jetzt meine Frage was passiert mit Elternteilen die den Mindestunterhalt nicht Zahlen - können oder wollen -

Und was wird von den Barunterhaltpflichtigen Elternteil verlagt um nachzuweisen das er/sie/es den Unterhalt nicht leisten kann

Wäre dankbar wenn wer die Infos hätte wie das im Staate Dänemark läuft.

Gruß Steffen
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Hej SkiLL,

nicht ganz:
der Grundbetrag (børnebidrag) ist nicht örtllich, osnder generell und nach Alter des Kindes gestaffelt. Wird quartalsweise bezahlt.
dann gibt es bestimmte Zusatzbeiträge für Alleinstehende, Frührentner, Vollwaisen usw. (2 verschiedene Zuschüsse). Kommt aber für dich als nich allein Lebender nciht in Frage.
Dioe drei Zuschüsse haben nichts met Unterhalt zu tun und entsprechen dem deutschen Kindergeld.

Dann gibt es eine einkommensabhängige Tabelle, aus der ersichtlich ist, wieviel der Zahlungsåpflichtige zahlen muss.
Dann kann der zahlungspflichtige Elternteil freiwillig mehr zahlen; wird im Prinzip individuell abgesprochen.

Wie das läuft, wenn der Elternteil nciht zhalne will, weiss ich nciht. Mein Ex ist bei der Stadt beschäftigt, der kann es sich nciht leisten, nicht zu zahlen, denn dann würden die sofort sein Gehalt einbehalten (und das ist nciht gut für die Personalakte :D ).

Gruss, vilmy

Wie da
Horstielie
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Beitrag von Horstielie »

Hy Ihr alle,

ich bin neu hier im Forum und hätte mal andersrum die Frage ob jemand weis wie es dann ist.
Ich will nach DK und arbeiten habe auch schon interessante Stellen und bin geschieden. Mein von mir getrenntes Kind lebt dann weiter in Deutschland.
Muß ich nach deutschem recht oder Dänischem Recht Unterhalt zahlen.

Vieln Dank schonmal für eure Hilfe
Zeus
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Beitrag von Zeus »

Hallo, auch eine Frage zum Thema, Konstellation wie bei Horstielie, nur dass hier der Vater leider nicht zahlen mag.

Eine Bekannte von mir ist geschieden. Es gibt ein Kind. Seit einiger Zeit schafft der Ex-Mann und Vater nun in Dänemark auf einer Bohrinsel. Unterhalt fließt aber auch weiterhin nicht so, wie er sollte.

Angeblich kann man da gut verdienen auf einer Bohrinsel!? Es heißt auch, er sei dabei, sich ein anderes Auto anzuschaffen. Kann sinnvoll sein für die weiten Fahrten, aber das Geld dafür muss er ja auch haben.

Er behauptet nun, als Deutscher, der auch weiterhin in Deutschland wohnt, komme er bei den Steuern günstiger weg als Einheimische – aber nur, solange er keine sechs Monate am Stück beschäftigt ist. Deswegen habe ihn der Arbeitgeber nach fünfeinhalb Monate entlassen müssen, um ihn einige Wochen später wieder einzustellen.

Er behauptet weiterhin, er müsse nun nach der erneuten Anstellung erst wieder einen mehrwöchigen Kurs absolvieren und bekomme in der Zeit nur ein Taschengeld gezahlt.

Und schließlich weigert er sich, Lohnabrechnungen vorzulegen. Der Arbeitgeber ist bekannt, besteht Aussicht, dass man Antwort bekommt, wenn man anfragt wegen des Einkommens? Falls ja, Anfrage auf Deutsch (optimal) oder Englisch (ginge auch noch) oder muss es (ächz) Dänisch sein? Der Herr Vater behauptet natürlich, man bekomme da keine Auskunft, aber der erzählt viel, wenn der Tag lang ist.

Es soll bitte niemand denken, da solle jemand unangemessen ausgenommen werden. Wenn er über die Höhe der Unterhaltsforderung diskutieren wollte, könnte er ja seine Lohnabrechnungen vorlegen. Aber mit dem Herrn ist es soweit, der sagt einem ins Gesicht „Ach, da hab ich Sie verarscht.“, wenn er auf eine angekündigte aber nicht erfolgte Kontaktaufnahme angesprochen wird. Einige Tage später sagt er am Telefon, er braucht die Daten für eine Überweisung von Dänemark aus, kann aber gerade nichts aufschreiben und ruft natürlich nicht an in den nächsten Tagen und geht auch nicht ans Telefon. Vorher, als er sich noch ein wenig bemühte, den Schein zu wahren, hatte er die Ausrede drauf, für eine Überweisung von Dänemark aus müsse er schreckliche 12,00 € Gebühren zahlen. Ihm wurden natürlich Ausdrucke aus dem Internet vorgelegt, die anderes besagen, aber das ist ihm ja egal.

Wegen Zwangsvollstreckung in Dänemark wurde schon angefragt, es würden aber zusätzliche Kosten entstehen, welche die Kindsmutter nach Möglichkeit vermeiden möchte.

Demnächst wird er hoffentlich die eidesstattliche Versicherung abgeben. Falls dabei auch keine Nachweise rüberkommen, wäre es hilfreich, zusätzlich noch eine Auskunft vom Arbeitgeber zu haben. Womöglich hätte man ihn dann am Haken.
:)

Wäre toll, wenn uns da jemand weiterhelfen könnte.

Besten Dank im Voraus für alle Bemühungen.

Zeus
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

SKiLL hat geschrieben: So jetzt meine Frage was passiert mit Elternteilen die den Mindestunterhalt nicht Zahlen - können oder wollen -

Und was wird von den Barunterhaltpflichtigen Elternteil verlagt um nachzuweisen das er/sie/es den Unterhalt nicht leisten kann
Habe zwar noch nie direkt was damit zu tun gehabt. Vilmy darf also gerne korrigieren :wink: Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, gibt es aber ein grundsätzlicher Unterschied zwischen DE und DK - insofern dass die Zahlungen in DK durch die Gemeinde gehen. D.h. das Sozialamt wird das Geld an die Kinder vorstrecken und es dann später von der leistungspflichtige Elternteil zurück holen.

Falls der leistungspflichtige Elternteil nicht zahlen will oder kann, ist das somit kein Problem zwischen den Eltern, sondern allein zwischen der leistungspflichtige Elternteil und der Gemeinde.

Wie das nun funktioniert, wenn ein Elternteil in DE wohnt, weis ich allerdings nicht.

Wir sollten aber vielleicht auch erwähnen, dass man in DK davon ausgeht, dass beide Eltern arbeiten und sich selber versorgen können. Daher gibt es bei einer Scheidung in aller Regel nur Geld für die Kinder - nicht für die Mutter.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
annikki

Beitrag von annikki »

Hallo Zeus !
Ja, die Leute die off-shore arbeiten , verdienen sehr gut.
Ansonsten würde ich empfehlen, nehmt euch einen anwalt aus dem deutsch-dänischen Grenzgebiet, der sich mit Scheidung / Unterhalt / Stuerrecht usw. in beiden Ländern auskennt, und beide Sprachen spricht, z.B. aus dem Gebiet um Padborg oder vielleicht Ribe /Esbjerg ( von Esbjerg nimmt der Ex ja wohl auch seinen helikopter zur Bohrinsel, schätz ich mal... ) oder aber Flensburg , da gibt es einige gute Anwälte ...
lg annikki
Horstielie
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Beitrag von Horstielie »

es giebt aber auch Väter die möchten einfach nur denn richtigen betrag bezahlen so wie ich und dementsprechned mit einrechnen
annikki

Beitrag von annikki »

Hej ! Dein kind sollte wohl gerne weiterhin minimum das bekommen, was es nach deutschem Recht schon zugesprochen bekommen hat. Verdienst du hier mehr, und kommst du vielleicht steuerlich noch beser bei weg wegen pendlerstatus, dann kannst du deinem Kind ja auch mehr zukommen lassen, als du zu verpflichtet bist ... nach oben bestimmst du doch selbst, was du für dein Kind tun möchtest ! lg annikki
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