25 % Einkommenssteuer in Dänemark - "Wiederholungstäter

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uli2008
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25 % Einkommenssteuer in Dänemark - "Wiederholungstäter

Beitrag von uli2008 »

Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit dem günstigen 25% Einkommenssteuersatz für "Researchers and Key Employees recruited abroad" aus?

http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=107039&vId=201086&i=4#i107039

Zusammen mit den Sozialbeiträgen liegt man immerhin bei "nur" ca 32%. Vor allem wenn die bei vollem Steuersatz anrechenbaren Abzüge wie Kosten für den Weg zur Arbeit, Aufwendungen für Wohnungskauf etc eher gering ausfallen, erscheint das als eine überlegenswerte Alternative.
Werden alle Voraussetzungen erfüllt, wird der ermäßigte Steuersatz für maximal 36 Monate gewährt. Wie verhält es sich nun mit möglichen Wiederholungstätern wie mir? Bei www.skat.dk findet sich keine Info für solche Fälle. Auf der ein oder anderen, allerdings privaten, Seite ist zu lesen, daß diese 36 Monate nur einmal innerhalb von 10 Jahren gewährt werden.

Stimmt das? Wenn ja würde das bedeuten, daß frühere zB ein Jahr mit diesem Steuersatz das noch keine 10 Jahre zurückliegt, die maximal Dauer der günstigen Steuer (bei erneutem Umzug nach Dänemark) auf 2 Jahre beschränkt !

Hat jemand Tips?
Uli88
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Beitrag von Uli88 »

....ja das stimmt. Die günstige Steuer ist auf 3 Jahre befristet.-Wenn Du in den letzen 10 Jahren schon einmal in DK gearbeitet hast (für diesen Steuersatz) dann bleiben Dir noch 2 weitere Jahre.

...deshalb ziehen so viele nach 3 Jahren wieder fort....
arnez
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Beitrag von arnez »

Ich habe auch eine Frage zu diesem Thema (wenn auch nicht zur Wiederholungstaeterschaft!). Mein Hintergrund ist folgender: Ich habe gerade eine Beschaeftigung an einer daenischen Uni im Grenzgebiet aufgenommen (Sonderborg) und erfuelle, so weit ich das sehe, alle “conditions to be fulfilled by the employee” fuer 25%-Besteuerung, die auf der SKAT-Seite gelistet sind (http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=107037&vId=201522&i=3&action=close#i107037). Was dort nicht explizit steht, ich aber von Kollegen gehoert habe, ist dass fuer die 25%-Besteuerung u.A. auch ein Wohnsitz in Daenemark erforderlich ist. Stimmt das? Bislang hatte ich vor, meinen Hauptwohnsitz in Deutschland zu behalten, unter der Woche in Flensburg zu wohnen und am Wochenende nach hause zu fahren, d.h. mich als Grenzpendler einstufen zu lassen. Ist eine 25%-Besteuerung unter diesen Umstaenden moeglich? Falls nein, wie saehe es aus, wenn ich mir statt in Flensburg eine Wohnung in Sonderborg naehme, gleichzeitig jedoch auch meine urspruengliche Wohnung in Deutschland behalte? Kern meiner Frage ist also: Kann ich gleichzeitig Grenzpendler und damit z.B. in Deutschland krankenversichert sein und fuer die 25%-Besteuerung in Frage kommen? Mein Daenisch ist noch nicht besonders gut, so dass ich durch die entsprechenden daenischen Erlauterungen dazu im Netz leider nicht durchsteige – insofern waere ich sehr dankbar fuer jeden Hinweis! Kann jemand helfen?
uli2008
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Wohnsitz und 25% Tax

Beitrag von uli2008 »

Hej Arnez,
dein Kollege hat vermutlich recht. Um die Steuer nutzen zu können mußt du deinen Wohnsitz nach Dänemark verlegen. Damit wirst du dort voll steuerpflichtig und fällst auch unter die dänische Sozialversicherung.
Übrigens sollte es völlig irrelevant sein, wo du deine Wochenenden verbringst , ebenso wie ob du parallel sonst irgendwo auf der Welt eine Wohnung gemietet hast und diese gelegentlich als Zweitwohnsitz nutzt - so lange dein Lebensmittelpunkt in Dänemark liegt.
Ein Doppel-Mac, ich meine Big-Whopper...... deutsche Kranken- & Sozialversicherung aber 25%-Besteuerung geht sicherlich nicht. Was du natürlich machen könntest ist ggfls eine private Krankenversicherung abzuschließen, so daß du in Deutschland jederzeit zum Arzt kannst. Aber Obacht - der Weg zurück in die reguläre Krankenkasse ist dann evt schwierig.
mib777
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Beitrag von mib777 »

Für Grenzpendler gilt die 183-Tage Regelung, d.h. wenn Du nur am Wochenende nach Hause fährst, kannst du kein Pendler sein.
mvh
Michael
elrond
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Rückzahlung?

Beitrag von elrond »

Hej,

ich ziehe mit meiner Familie im Sommer nach DK. Die berühmte Flattax von 25% könnten wir nutzen :D , aber wenn wir länger als 3 Jahre bleiben, müssen wir die ersparte Steuer dann zurückzahlen? :( Wir haben das irgendwo gelesen und sind jetzt verunsichert. Damit würde man ja regelrecht dazu gezwungen, nach 3 Jahren das Land zu verlassen oder die ersparte Steuer sicherheitshalbwer gleich zurückzulegen, falls man bleiben will.
Weiss da jemand genau Bescheid?
uli2008
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Rückzahlung

Beitrag von uli2008 »

Die Regelung, daß man bei einem Aufenthalt der länger als 3 Jahre dauert, die Differenz zum regulären Steuersatz zurückzahlen muß, ist vor etwa 2001 oder 2002 abgeschafft worden. Nachwievor gültig ist der Irrsinn :shock: :shock: :shock: mit der Zulassungssteuer auf importierte Autos. Die wird auch dann fällig, wenn man sein(e) eigenes Auto nach Dänemark mitbringt und dort nutzen will - es ist nicht unklug, das bei der Kalkulation zu berücksichtigen
elrond
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Beitrag von elrond »

Danke für die Auskunft! Entschuldige die Nachfrage, aber Du bist Dir mit der nicht erforderlichen Rückzahlung ganz sicher?
Das sind ja ausgezeichnete Neuigkeiten für uns! :mrgreen:
Die Sache mit den Autos ist wirklich ärgerlich, wir werden beide zurücklassen und mit schlechteren vorlieb nehmen müssen.
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