Doppelte Staatsbuergerschaft: Wahlrecht in D & DK?

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beanbaggy

Doppelte Staatsbuergerschaft: Wahlrecht in D & DK?

Beitrag von beanbaggy »

Hey,
vielleicht weiss einer von euch mehr: Ich bin 22 Jahre alt und habe die deutsche und daenische Staatsbuergerschaft (auf Lebenszeit).
Bisher habe ich immer nur von deutschen Behoerden Wahlunterlagen zugeschickt bekommen und entsprechend an meinem Wohnort gewaehlt. Habe ich auch das Recht an daenischen Parlamentswahlen teilzunehmen? ( auch wenn ich in Deutschland wohne und gleichzeitig an Bundestagswahlen teilnehme?) Falls ja, was muss ich dafuer tun?
Wie sieht es mit Wahlen zum Europaparlament aus, habe ich eine oder zwei (?!) Stimmen, muss ich mich entscheiden ob ich als "Deutscher" oder als "Daene" waehle?
Um das ganze noch etwas komplizierter zu gestalten: Momentan wohne ich in Daenemark, an welchen Wahlen darf ich hier teilnehmen?

Viele Gruesse,
Jule
Zuletzt geändert von beanbaggy am 01.09.2004, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
Frankfurter

Beitrag von Frankfurter »

Also, jedenfalls können Dänen, die auf Dauer in Deutschland wohnen, nur an den Europawahlen in Deutschland und nach einigen Jahren an den Kommunalwahlen in Deutschland teilnehmen. Sie können dagegen überhaupt nicht an dänischen Wahlen teilnehmen. Deswegen nehme ich an, dass auch jemand mit doppelter Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland nur in Deutschland wählen darf. Wie es bei einem Aufenthalt in DK aussieht, kann ich nicht sagen.
Zuletzt geändert von Frankfurter am 01.09.2004, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

In der Dänische Verfassung steht:

§ 29
Stk. 1. Valgret til Folketinget har enhver, som har dansk indfødsret, fast bopæl i riget og har nået den i stk. 2 omhandlede valgretsalder, medmindre vedkommende er umyndiggjort. Det bestemmes ved lov, i hvilket omfang straf og understøttelse, der i lovgivningen betragtes som fattighjælp, medfører tab af valgret.

D.h. Wahlrecht zum Parlament in DK hat man nur, wenn man DK Staatsangehöriger ist und in DK wohnt. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Wer sich im Ausland aus den folgenden Gründen aufhält, kann nach Antrag wählen:

personer, der arbejder for en dansk offentlig myndighed, privat virksomhed eller forening
personer, der er udstationeret for en dansk hjælpeorganisation
personer, der studerer i udlandet
personer, der opholder sig i udlandet af helbredsmæssige årsager

Man muß aber selber einen Antrag stellen!

Es gibt im Moment Überlegungen die Regeln zu ändern, weil sie vielleicht nicht mit den Regeln der EU vereinbar sind. Insbesondere könnte es ein Problemm sein, daß derjenige, der von sein Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, sein Wahlrecht behalten kann, während derjenige, der selber ins Ausland geht, um dort zu arbeiten, sein Wahlrecht verliert.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 01.09.2004, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Yagmur

Beitrag von Yagmur »

Hallo, habe gerade Deinen Beitrag gelesen. Wie kommt man denn zu der DK-Staatsangehörigkeit wenn man in D lebt?
Hast Du dort einmal gelebt? Oder was muß man dafür tun?
Viele Grüße
Elke
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