Als Kind mindestens eines deutschen Elternteils...
Als Kind mindestens eines deutschen Elternteils...
Hallo,
ich werde wohl demnächst Vater werden und bin mit einer Dänin verheiratet. Jetzt habe ich versucht, mich mal schlau zu machen, wie unser Kind auch die deutsche Staatsangehöriglkeit bekommt. Hat jemand das mal durchgemacht? Ich habe eine Liste gefunden, bei der deutsche Botschaft, die gleicht einem Spiessrutenlauf. Man muss doch glatt eine 11 Punkteliste erfüllen, um einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformular .. zu bekommen. Deutsche Bürokratie sag ich da nur!
ich werde wohl demnächst Vater werden und bin mit einer Dänin verheiratet. Jetzt habe ich versucht, mich mal schlau zu machen, wie unser Kind auch die deutsche Staatsangehöriglkeit bekommt. Hat jemand das mal durchgemacht? Ich habe eine Liste gefunden, bei der deutsche Botschaft, die gleicht einem Spiessrutenlauf. Man muss doch glatt eine 11 Punkteliste erfüllen, um einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformular .. zu bekommen. Deutsche Bürokratie sag ich da nur!
Zuletzt geändert von Olaf am 17.08.2004, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
Ja, 3 mal 
War aber eigentlich ganz einfach. Botschaft angerufen, die mir dann alles zuschickte und dann zur deutschen Botschaft in Aabenraa (da war damals mal eine) mit Geburtsurkunden und Reisepass. Alles ausfüllen (Genehmigung der Mutter ebenfalls, die mit Vorort sein muß) und fertig.
Es gab nur Problem mit den Namen (geschützter Mittelname), aber das hat sich mittlerweile gegeben, Deutschland erkennt es an, nachdem viele deswegen auf die Barrikaden gegangen sind.
Ich hatte dann nach kurzer Zeit jeweils die Kinderausweise bekommen und die Einträge in den Reisepass. Meine 3 Söhne (in Dk geboren und mit mir und meiner Frau hier lebend) haben beide Staatsbürgerschaften.
Ich habe die Angewohnheit, die Sachbearbeiterin freundlich, aber verwirrt anzuschauen und Ruckzuck sind die Formulare von Ihr ausgefüllt

War aber eigentlich ganz einfach. Botschaft angerufen, die mir dann alles zuschickte und dann zur deutschen Botschaft in Aabenraa (da war damals mal eine) mit Geburtsurkunden und Reisepass. Alles ausfüllen (Genehmigung der Mutter ebenfalls, die mit Vorort sein muß) und fertig.
Es gab nur Problem mit den Namen (geschützter Mittelname), aber das hat sich mittlerweile gegeben, Deutschland erkennt es an, nachdem viele deswegen auf die Barrikaden gegangen sind.
Ich hatte dann nach kurzer Zeit jeweils die Kinderausweise bekommen und die Einträge in den Reisepass. Meine 3 Söhne (in Dk geboren und mit mir und meiner Frau hier lebend) haben beide Staatsbürgerschaften.
Ich habe die Angewohnheit, die Sachbearbeiterin freundlich, aber verwirrt anzuschauen und Ruckzuck sind die Formulare von Ihr ausgefüllt

Zuletzt geändert von Krudt am 18.08.2004, 01:20, insgesamt 1-mal geändert.
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hej olaf,
bei der deutschen botschaft - das ist der kinderpas, und der hat eigentlich mit der staatsbürgerschaft nix zu tun.
du kannst dein kind beim standesamt 1 in berlin als im ausland geborener deutsche eintragen lassen, dann ist die staatsbürgerschaft auch auf dem papier festgehalten. wenn du allerdings findest, der pass sei schon ein spiessrutyenlauf, dann sei darauf gefasst, dass es beim standesamt 1 noch schlimmer ist - deshalb hab ich das bis jetzt auch immer rausgeschoben und kann dir deshalb auch gar nicht sagen, wie genau es vor sich geht.
aber ruf doch da mal an und frage, vielleicht kannst du ja dann uns erzählen, wie das geht...
allgemein: euer kind hat - egal, welche papiere ihr machen lasst, durch geburt beide staatsbürgerschaften. das papier ist eben nur, falls irgendwie daran mal zweifel sein sollte.
gruss, evi mit drei kindern, von denen noch keines am standesamt 1 eingetragen ist, aber einen kinderpass haben die beiden grossen schon
bei der deutschen botschaft - das ist der kinderpas, und der hat eigentlich mit der staatsbürgerschaft nix zu tun.
du kannst dein kind beim standesamt 1 in berlin als im ausland geborener deutsche eintragen lassen, dann ist die staatsbürgerschaft auch auf dem papier festgehalten. wenn du allerdings findest, der pass sei schon ein spiessrutyenlauf, dann sei darauf gefasst, dass es beim standesamt 1 noch schlimmer ist - deshalb hab ich das bis jetzt auch immer rausgeschoben und kann dir deshalb auch gar nicht sagen, wie genau es vor sich geht.
aber ruf doch da mal an und frage, vielleicht kannst du ja dann uns erzählen, wie das geht...
allgemein: euer kind hat - egal, welche papiere ihr machen lasst, durch geburt beide staatsbürgerschaften. das papier ist eben nur, falls irgendwie daran mal zweifel sein sollte.
gruss, evi mit drei kindern, von denen noch keines am standesamt 1 eingetragen ist, aber einen kinderpass haben die beiden grossen schon
Zuletzt geändert von evi jensen am 18.08.2004, 08:39, insgesamt 1-mal geändert.
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hej krudt,
seit dem 11. sept. ist das nicht mehr so einfach, du musst alle kopien (schliesslich wohnenn nicht alle in københavn, und die københavner deutsche botschaft - naja, åbenrå war wessentlich freundlicher) vom honoralkonsul deiner gegend beglaubigen lassen.
dafür brauchst du die botschaft nicht mehr anrufen, sondern kannst dir die formulare runterladen.
tschüssle, evi, der das theater bald wieder bevorsteht
seit dem 11. sept. ist das nicht mehr so einfach, du musst alle kopien (schliesslich wohnenn nicht alle in københavn, und die københavner deutsche botschaft - naja, åbenrå war wessentlich freundlicher) vom honoralkonsul deiner gegend beglaubigen lassen.
dafür brauchst du die botschaft nicht mehr anrufen, sondern kannst dir die formulare runterladen.
tschüssle, evi, der das theater bald wieder bevorsteht
Zuletzt geändert von evi jensen am 18.08.2004, 08:42, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Krudt, hallo evi,
danke für die netten Sätze. Ich habe jetzt eine Mail zur deutschen Botschaft geschrieben und warte einmal, was ich darauf für eine Antwort bekomme. Nach über 3 Jahren Dänemark kann man schon vergessen, wie kompliziert diese Anträge in Deutschland waren. Aber was macht man(n) nicht alles für seine Kinder? Ich werde berichten! Bestimmt! Alles Gute!
danke für die netten Sätze. Ich habe jetzt eine Mail zur deutschen Botschaft geschrieben und warte einmal, was ich darauf für eine Antwort bekomme. Nach über 3 Jahren Dänemark kann man schon vergessen, wie kompliziert diese Anträge in Deutschland waren. Aber was macht man(n) nicht alles für seine Kinder? Ich werde berichten! Bestimmt! Alles Gute!
Zuletzt geändert von Olaf am 18.08.2004, 09:34, insgesamt 1-mal geändert.
Hej Olaf!
Wir stecken mittendrin im deutschen Papierkrieg.
beide Töchter (hier geboren, hier lebend, Vater Däne, Mutter deutsch) brauchten neue Päasse - beide hattenvorher ihren jeweiligen Kinderausweis anstandslos von der freundl. Botschaft in Apenrade bekommen.
Da wir aber zwischenzeitlich auch noch geheiratet haben,w urde s ganz kompliziert mit der namensbestimmung, was ich an dieser Stelle ersparen will.
und da wir jetzt Originale, beglaubigte Kopien der Originale (!), beglaubigte Übersetzungen u.v.m. sowieso schon eingeschickt haben, haben wir jetzt gebten, uns eine VOLLSTÄNDIGE Liste der Sachen zuzuschicken, die wir einreichen müssen, um beim Standesamt 1 für jedes Kind eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten, die dann auch als Nachweis der dt. Staatsbürgerschaft gilt.
Mal sehen,was da noch auf uns zukommt, ich berichte gern, sowie Antwort da ist --- ansonsten hat Evi Recht: da Du deutscher bist, haben Deine Kinderdie dt. Staatsbürgerschaft automatisch - und si emüßten,wenn DK es zuließe, mit dem 18. Lj. auch keine abwählen, denn Dtld. erlaubt (schon immer) 2 Staatsbürgerschaften nebeneinander, wen diese durch Geburt erworben sind.
Inzwischen ist es ja sogar möglich, daß auchwir 2 parallele Staatsbürgerschaften haben - unter sehr genauen Bedingungen, natürlich.
Laß Dich nicht unterkriegen - Ursel, DK, mal wieder im Kampf mit den deutschen Behörden
Wir stecken mittendrin im deutschen Papierkrieg.
beide Töchter (hier geboren, hier lebend, Vater Däne, Mutter deutsch) brauchten neue Päasse - beide hattenvorher ihren jeweiligen Kinderausweis anstandslos von der freundl. Botschaft in Apenrade bekommen.
Da wir aber zwischenzeitlich auch noch geheiratet haben,w urde s ganz kompliziert mit der namensbestimmung, was ich an dieser Stelle ersparen will.
und da wir jetzt Originale, beglaubigte Kopien der Originale (!), beglaubigte Übersetzungen u.v.m. sowieso schon eingeschickt haben, haben wir jetzt gebten, uns eine VOLLSTÄNDIGE Liste der Sachen zuzuschicken, die wir einreichen müssen, um beim Standesamt 1 für jedes Kind eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten, die dann auch als Nachweis der dt. Staatsbürgerschaft gilt.
Mal sehen,was da noch auf uns zukommt, ich berichte gern, sowie Antwort da ist --- ansonsten hat Evi Recht: da Du deutscher bist, haben Deine Kinderdie dt. Staatsbürgerschaft automatisch - und si emüßten,wenn DK es zuließe, mit dem 18. Lj. auch keine abwählen, denn Dtld. erlaubt (schon immer) 2 Staatsbürgerschaften nebeneinander, wen diese durch Geburt erworben sind.
Inzwischen ist es ja sogar möglich, daß auchwir 2 parallele Staatsbürgerschaften haben - unter sehr genauen Bedingungen, natürlich.
Laß Dich nicht unterkriegen - Ursel, DK, mal wieder im Kampf mit den deutschen Behörden
Zuletzt geändert von Ursel am 18.08.2004, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
Ich habe gerade Antwort von der Deutschen Botschaft in Kopenhagen bekommen:
"Ihr Kind wird von Geburt an durch Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Sie müssen Ihr Kind auch nicht in Deutschland "registrieren" lassen, sondern können direkt Kinderausweis oder Reisepass beantragen oder es in Ihren Pass eintragen lassen mit den Unterlagen, die Sie aus dem beiliegenden Merkblatt entnehmen können."
Genau dieses Merkblatt habe ich gestern schon gefunden. Hier die 10 Punkte Liste:
Für die Ausstellung von Kinderausweisen werden folgende Unterlagen benötigt:
01.)Ein von den Sorgeberechtigten vollständig ausgefülltes Antragsformular bzw. Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter - mit beglaubigten Unterschriften
02.) Nachweis über das Sorgerecht, wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist (z.B. Scheidungsurteil)
03.) Geburtsurkunde des Kindes (bei ausländischer Geburtsurkunde die deutsche Geburtsurkunde des deutschen Elternteils beifügen)
04.) Ggf. eine Bescheinigung des Krankenhauses, wenn der Geburtsort nicht mit der Eintragung in der Geburtsurkunde übereinstimmt
05.) Heiratsurkunde der Eltern bzw. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsregelung
06.) dänische Aufenthaltserlaubnis des deutschen Elternteils
07.) Wohnsitznachweis des Kindes (sygesikringsbevis)
08.) Reisepässe der Eltern, altes Ausweispapier des Kindes sofern vorhanden.
09.) zwei Paßbilder für Kinder ab zehn Jahren (ca. 5cmx4cm), gleichmässig ausgeleuchtet mit hellem Hintergrund – Videoprints sind nicht ausreichend!
10.) Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (nur, wenn der letzte Kinderausweis in Deutschland ausgestellt wurde).
Ich denke, das wird ein richtiger Spass mit dem Standesamt 1 in Berlin. *fängt an zu summen:(Ich hab noch einen Koffer in Berlin, deshalb muss ich demnächst da wieder hin....)
Aber ich freue mich trotzdem auf unser Kind!
Olaf, der in Århus immer noch positiv bleibt!
"Ihr Kind wird von Geburt an durch Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Sie müssen Ihr Kind auch nicht in Deutschland "registrieren" lassen, sondern können direkt Kinderausweis oder Reisepass beantragen oder es in Ihren Pass eintragen lassen mit den Unterlagen, die Sie aus dem beiliegenden Merkblatt entnehmen können."
Genau dieses Merkblatt habe ich gestern schon gefunden. Hier die 10 Punkte Liste:
Für die Ausstellung von Kinderausweisen werden folgende Unterlagen benötigt:
01.)Ein von den Sorgeberechtigten vollständig ausgefülltes Antragsformular bzw. Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter - mit beglaubigten Unterschriften
02.) Nachweis über das Sorgerecht, wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist (z.B. Scheidungsurteil)
03.) Geburtsurkunde des Kindes (bei ausländischer Geburtsurkunde die deutsche Geburtsurkunde des deutschen Elternteils beifügen)
04.) Ggf. eine Bescheinigung des Krankenhauses, wenn der Geburtsort nicht mit der Eintragung in der Geburtsurkunde übereinstimmt
05.) Heiratsurkunde der Eltern bzw. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsregelung
06.) dänische Aufenthaltserlaubnis des deutschen Elternteils
07.) Wohnsitznachweis des Kindes (sygesikringsbevis)
08.) Reisepässe der Eltern, altes Ausweispapier des Kindes sofern vorhanden.
09.) zwei Paßbilder für Kinder ab zehn Jahren (ca. 5cmx4cm), gleichmässig ausgeleuchtet mit hellem Hintergrund – Videoprints sind nicht ausreichend!
10.) Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (nur, wenn der letzte Kinderausweis in Deutschland ausgestellt wurde).
Ich denke, das wird ein richtiger Spass mit dem Standesamt 1 in Berlin. *fängt an zu summen:(Ich hab noch einen Koffer in Berlin, deshalb muss ich demnächst da wieder hin....)
Aber ich freue mich trotzdem auf unser Kind!
Olaf, der in Århus immer noch positiv bleibt!
Zuletzt geändert von Olaf am 18.08.2004, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
Tja, der ganze Kram steht mir auch noch bevor, bin gerade vor 7 Wochen Mutter geworden. Wir werden wohl direkt nach København fahren, müssen da aber dann auch alle beide antanzen...
War überrascht, wie einfach die Namensgebung hier ist. Man geht einfach ins Kirchenbüro, sagt, wie das Kind heissen soll, und das war es dann. (Da könnte man rein theoretisch das andere Elternteil umgehen, aber der Pfarrer meinte, dass sie einem glauben, wenn man verheiratet ist.)
Ich werde mein Kind heute erstmal über die Grenze schmuggeln, da ich noch keinen Kinderausweis habe, und im Pass steht er auch noch nicht... Wir fahren Mormor besuchen, Far kommt am WE nach.
Wenn einer von euch die Prozedur am Standesamt 1 durchgemacht hat, würde ich mich über Tipps freuen.
Hilsen Kirsten
War überrascht, wie einfach die Namensgebung hier ist. Man geht einfach ins Kirchenbüro, sagt, wie das Kind heissen soll, und das war es dann. (Da könnte man rein theoretisch das andere Elternteil umgehen, aber der Pfarrer meinte, dass sie einem glauben, wenn man verheiratet ist.)
Ich werde mein Kind heute erstmal über die Grenze schmuggeln, da ich noch keinen Kinderausweis habe, und im Pass steht er auch noch nicht... Wir fahren Mormor besuchen, Far kommt am WE nach.
Wenn einer von euch die Prozedur am Standesamt 1 durchgemacht hat, würde ich mich über Tipps freuen.
Hilsen Kirsten
Zuletzt geändert von Kiko am 18.08.2004, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
Hej Kirsten!
Standesamt 1 dauert Jahre, haben mir viele Auslandsdeutsche versichert.
Kinder eintragen in Vaters Paß haben wir letztes Jahr notgedrungen gemacht, weil wir für die Namensgescihchte persönlich bei einem Notar oder Jugendamt in Dtld. antanzen mußten. Wie das mit Kindern ohne paß geht 8und ohne langtätgiger Betreuung hier in DK), hat die Dame in Kopenhagen mir nicht erzählt.
Und wie 2 deutsche Elternteile dies anstellen, auch nicht.
Naja, auf der hiesigen Polizeistelle war das eine 5-Minuten-Sache, fertig.
Trotzdem haben/bekommen meine Kinder deutsche Pässe, damit ich auch mal allein mit ihnen reisen kann...
Ursel, DK
Standesamt 1 dauert Jahre, haben mir viele Auslandsdeutsche versichert.
Kinder eintragen in Vaters Paß haben wir letztes Jahr notgedrungen gemacht, weil wir für die Namensgescihchte persönlich bei einem Notar oder Jugendamt in Dtld. antanzen mußten. Wie das mit Kindern ohne paß geht 8und ohne langtätgiger Betreuung hier in DK), hat die Dame in Kopenhagen mir nicht erzählt.
Und wie 2 deutsche Elternteile dies anstellen, auch nicht.
Naja, auf der hiesigen Polizeistelle war das eine 5-Minuten-Sache, fertig.
Trotzdem haben/bekommen meine Kinder deutsche Pässe, damit ich auch mal allein mit ihnen reisen kann...
Ursel, DK
Zuletzt geändert von Ursel am 18.08.2004, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
Hallo und gruesse vom anderen Ende der welt. Ich habe dieses Forum gefunden auf der suche nach loesungsansaetzen zu genau diesem thema: ein elternteil deutsch. Und ich denke ich habe einige interesannte dinge hier gefunden, dafuer wollte ich mal eben schnell bedanken. Und zur belustigung, oder fuer die die ueber die situatiuon in DK mit deutschen formularen stoehnen erzeahl ich mal meine story... ich denke das sieht alles im vergleich etwas einfacher aus:
Wir leben in Fiji (oder Fidschi) und haben am 6ten August unseren ersten Sohn. Ich bin noch deutscher (mit US greencard
und meine Frau ist Japanerin mit einem sehr handlichen UN ausweis:) Das Kind hat kein anrecht auf Fijianische staatsbuergeschaft, aber mit deutsch / japanisch ist es eh schon kompliziert genug. Es gibt hier keine deutsche Botschaft ... ich denke mal die naechste ist in Sydney, Australien, in Wellington NZ gibt es ein Konsulat ... und das hoechste der Gefuehle hier ist ein honorar konsul der die Stempel und notfall ausweise verwaltet und den kontakt herstellt ... Bislang waren die auch alle sehr nett und hilfreich .. aber so langsam geht es ans eingemachte ... was weiss ich was meine standesamt referenz nummer ist .. oder wo meine geburtsurkunde abgeblieben ist? (Obwohl davon habe ich irgendwo ne englische kopie) ... nuja .. viel spass ... mal eben nach Deutschland fahren geht nicht (2 x 11h flug mit uebernachtung in Korea) ... denn man tau.
Wir leben in Fiji (oder Fidschi) und haben am 6ten August unseren ersten Sohn. Ich bin noch deutscher (mit US greencard

Zuletzt geändert von caipirina am 25.08.2004, 01:37, insgesamt 1-mal geändert.
Habe gerade mal etwas zum Thema "Standesamt 1" gegoogelt... Bin dabei über Folgendes gefallen:
"Frist?
Auslandsgeburten oder –sterbefälle können nur innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Personenstandsfalles direkt beim
Standesamt I,
Rückerstr. 9,
10119 Berlin
schriftlich oder persönlich angezeigt werden.
Liegt die Anzeige nicht innerhalb von sechs Monaten dem Standesamt I in Berlin vor, kann nur die Anordnung der Beurkundung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden.
Zuständige Verwaltungsbehörde in Hessen ist das Regierungspräsidium, das für den gewöhnlichen Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig ist."
Quelle: www.frankfurt.de
Also scheinbar muss man sich beeilen, sonst wird es noch komplizierter...
Hilsen Kirsten
"Frist?
Auslandsgeburten oder –sterbefälle können nur innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Personenstandsfalles direkt beim
Standesamt I,
Rückerstr. 9,
10119 Berlin
schriftlich oder persönlich angezeigt werden.
Liegt die Anzeige nicht innerhalb von sechs Monaten dem Standesamt I in Berlin vor, kann nur die Anordnung der Beurkundung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden.
Zuständige Verwaltungsbehörde in Hessen ist das Regierungspräsidium, das für den gewöhnlichen Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig ist."
Quelle: www.frankfurt.de
Also scheinbar muss man sich beeilen, sonst wird es noch komplizierter...
Hilsen Kirsten