Führerschein in Dänemark

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punta

Führerschein in Dänemark

Beitrag von punta »

Hallo Dänemark-Interessierte!

Unter welchen Bedingungen kann man in Dänemark in deutsch den dänischen
Führerschein machen?

Unter welchen Bedingungen kann man in Dänemark den deutschen Führerschein
gegen einen dänischen Führerschein austauschen? Schickt das dänische
Straßenverkehrsamt dann den deutschen Führerschein wieder an das deutsche
Verkehrsamt zurück oder behält sie den deutschen Führerschein im Archiv?
Inwieweit kann man auf Grönland bzw. den Färöer-Inseln in englisch oder
deutsch den Führerschein machen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,

Herzliche Grüße
Volker Berns
v.berns@estlink.de
Zuletzt geändert von punta am 02.05.2003, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
raidsch

Beitrag von raidsch »

Ich kann dir eigentlich nicht helfen. Aber ich frage mich gerade, wozu du denn einen dänischen brauchst? Der deutsche gilt doch genauso...?! Also ich nehm meinen einfach mit und fertig.
Zuletzt geändert von raidsch am 03.05.2003, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
maybritt h
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Beitrag von maybritt h »

Hallo Volker!

Ich frage mich warum du einen dänischen Führerschein brauchst??
Dein deutscher Führerschein gilt auch in Dänemark - du musst ihn aber nach einem Jahr in Dänemark (fester Wohnsitzt)umschreiben lassen. Was mit dem alten passiert kann ich dir nicht sagen.
Ich habe als Dänin auch meinen dänischen Führerschein umtauschen müssen nachdem ich 1 Jahr in Deutschland gewohnt habe. Da musste ich zum ADAC gehen und den Führerschein auch übersetzen lassen!!!

Hier noch zwei Links zu nachlesen:
http://europa.eu.int/scadplus/citizens/de/dk/07987.htm
http://www.daenemark.org/ty/wirtschaft/auto/auto.htm

Gruß
Maybritt
<font color=red>modarator</font id=red>
Zuletzt geändert von maybritt h am 03.05.2003, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

als ich vor 11 jahren ( so lange schon?) nach dk kam sagte man mir auf der verkehrspolizei nach einigen ratlosen blicken, dass ich mal gar nichts machen soll, der deutsche schein gelte ja hier auch, weil es ein europaschein war. ich hatte den eindruck, dass sie nicht richtig wüssten was sie mit mir anfangen sollten, hihi.
ich habe von einem engländer der bei mir im dänischkurs gehört, dass er schon ein jahr auf seinen dänischen schein wartete, deshalb habe ich den gar nicht erst beantragt. hat auch kein hahn danach gekräht, auch bei kontrollen nicht
erst als letztes jahr mein geldbeutel ausversehen im mülleimer landete, beantragte ich einen führerschein hier bei der polizei, musste kopien von deutschland vorlegen von irgendeinem amt, die bestätigten, dass ich den schein hatte. ich bekam einen zeitweiligen lappen, und nach etwa einem monat kam mein neuer dänischer führerschein ins haus geflatterrt, war nicht mal soooo teuer, ich glaube es waren 160 dkk oder so.
Zuletzt geändert von evi jensen am 03.05.2003, 17:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Es gibt die Möglichkeit den Führerschen mit Hilfe eines Dolmetschers zu machen. Ich weis nicht genau, wie es geht, aber vor etwa drei Monate ging ein Fall durch die Presse, wo ein Dolmetscher die richtigen Antworten bei der schriftliche prüfung an einige Prüflingen verkauft hatten. Daher weis ich, daß es die Möglichkeit gibt.

Ich bin mir fast sicher, daß der eingetauschte Führerschein an das Ursprungsland zurückgeschickt wird. Ich meine man hat uns das seinerseits gesagt. Es ist ja auch ein amtliches Dokument und das darf ein fremdes Land im normalfall nicht einbehalten.

Und dann noch ein kleiner Rat. Vor dem Umtausch sollte man eine Kopie des alten Führerscheins machen und behalten. Ich habe mein erstes Führerschein 1972 in DK gemacht, habe es dann 1983 gegen ein Deutsches umgetauscht und 1991 wieder gegen ein Dänisches. In dieses steht nun, daß ich mein erstes Führerschein 1983 gemacht habe. Für mich bedeutet das natürlich nichts. 20 statt 31 Jahren spielt wohl keine Rolle. Wenn es aber 2 statt 15 Jahren wäre, dann könnte man ja bei der Versicherung fälschlicherweise als Anfänger eingestuft werden, und dann ist es gut eine solche Kopie vorlegen zu können.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 03.05.2003, 17:16, insgesamt 1-mal geändert.
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maybritt h
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Beitrag von maybritt h »

Hallo Volker!

Also ich habe jetzt einen guten Link für dich gefunden.
http://citizens.eu.int/de/de/gf/li/da/topic.htm

Allgemein gilt:

Um die Lesbarkeit zu verbessern und die gegenseitige Anerkennung zu
erleichtern, wird der Führerschein seit 1. Juli 1996 nach einem
einheitlichen EG-Muster ausgestellt. Jeder von einem Mitgliedstaat
ausgestellte Führerschein wird von den übrigen Mitgliedstaaten
anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um einen neuen Führerschein
(nach dem EG-Muster) oder alten Führerschein, sofern dieser gültig
ist, handelt.

Außer wenn Sie es ausdrücklich wünschen, braucht der Führerschein
Ihres Heimatlandes nicht mehr gegen einen Führerschein des
Aufnahmemitgliedstaats umgetauscht zu werden.

Gruß
Maybritt
<font color=red>moderator</font id=red>
Zuletzt geändert von maybritt h am 04.05.2003, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
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maybritt h
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Beitrag von maybritt h »

Hallo Volker!

Ich nochmal.
Ich habe noch was gefunden was dich interessieren könnte:
http://www.bussgeld-online.de/index5.html
<b>"Ungültiger Urlaubsführerschein</b>
Auch nach Einführung des EU-Führerscheins 1999 können Bewerber nicht frei wählen, in welchem Land sie ihre Fahrerlaubnis erwerben. Der Führerschein kann nur in dem EU-Staat erworben werden, in dem der ordentliche Wohnsitz des Bewerbers liegt. Das ist das Land, in dem er an mindestens 185 Tagen wohnt. Wer also in Deutschland lebt und während eines Urlaubs im Ausland die Fahrerlaubnis erwirbt, kann nicht mit einer Anerkennung in Deutschland rechnen."

Gruß
Maybritt
<font color=red>moderator</font id=red>
Zuletzt geändert von maybritt h am 05.05.2003, 12:47, insgesamt 1-mal geändert.
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AstridUndJan
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Beiträge: 44
Registriert: 15.11.2007, 19:17

Beitrag von AstridUndJan »

Für alle Deutlichkeit doch noch 1 Mal fragen. Wenn ich also mein Hauptwohnsitz in Deutschland habe und mein Zweitwohnsitz in Dänemark, darf ich in Dänemark NICHT mein Führerschein machen ???

Ich war gestern hier in Aarhus in eine Fahrschule und da wurde mir erzählt, dass ich da mein Motorrad-Führerschein machen konnte. Ich habe mein Führerschein für PKW und Bus. Ich brauchte nur zur Kommune zu gehen und zum Arzt für ein Attest und dann konnte ich anfangen und für den Theoretischen Prüfung konnte ich mich dann ein Dolmetscher besorgen !
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Also, wenn Du Deinen deutschen Führerschein gegen einen dänischen Führerschein eintauschen willst, brauchst Du zwei aktuelle Passbilder. Mit diesem und Deinem deutschen Führerschein gehst Du zur Führerscheinstelle bei Deiner Kommune. Du sagst was Du willst und fühlst ein Formular aus! Achtung! Aufpassen, das alle Führerscheinklassen mit ins dänische Übertragen werden! Ein Passbild wird für den vorläufigen Führerschein (nur in Skandinavien gültig!) benötigt. Der vorläufige Schein ist 1 Monat gültig. Dein deutscher Schein wird eingezogen und geht meines wissens zurück nach Deutschland. Der dänische Schein kommt mit der Post und dauerte bei mir 8 oder 9 Tage bis der da war. Achja. das ganze kostet noch um die 200 Kronen.

Warum Umtauschen wollt Ihr wissen? Ich machte es, um pfandfrei Dosen einkaufen zu dürfen!
Jürgen
Peter

Beitrag von Peter »

dazu eine Fachfrage,
Ich hab den alten Klasse 3 mit welchem ich 7,49 To Zugfahrzeug und 4,5 To Anhänger fahren darf und auch kann (ca 20000 Km Fahrpraxis)
Diese Führerscheinklasse gibt's hier in DK aber nicht.
Wie gehe ich denn da vor ?? :|
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

@Peter
War bei mir auch so. Die schauten zuerst blöd, wurde aber übernommen. Es steht die Gültigkeit mit drinnen und unter Punkt 12 (Beschränkung) auf dem Schein jeweils eine Zahl.
Mir war wichtig, das die Klassen C und CE drinnen waren. Nur die "Mofa" Klasse verlor ich beim Umtausch und darauf konnte ich verzichten. Meines Wissens darfst in DK einen Roller bis 30 Kubik als Erwachsener ohne Schein fahren. Ob es stimmt, weis ich allerdings nicht.

Der Führerschein Umtausch verlief bei mir deutlich stressfreier als die Beantragung der CPR-Nummer :)
Jürgen
Peter

Beitrag von Peter »

danke Jürgen,
das war die erste wirklich hilfreiche Antwort in diesem Forum seit langem.
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

@Peter
Als ich vor einem knappen Jahr vor dem gleichen Problem mit dem Führerschein stand fand ich hier auch nicht allzuviel hilfreiches und musste es halt selber rausfinden.
Freut mich zumindest das ich Dir helfen konnte. Wichtig ist halt wirklich, das Du auf die Führerscheinklassen bei der Umschreibung achtest.
Jürgen
trialdaene
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Beitrag von trialdaene »

Wie sieht es eigentlich aus wenn man als deutscher Staatsbürger ohne Führerschein in Dänemark einen Führerschein machen möchte?

Fester Wohnsitz seit 18 Monaten in Dänemark vorhanden, fest angemeldet bei der Komune und auf Grund eines sehr guten Arbeitsplatzes auch nicht mehr gewillt nach Deutschland zurück zu gehen?

Gilt dann in Dänemark auch die 185 Tage Regelung?

Tak for hjælp
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Wenn Du in DK wohnst, muss der Führerschein ja in DE gar nicht anerkannt werden. Das ist doch nur von Bedeutung für jemanden, der in DE wohnt und im Ausland ein Führerscheint erwirbt. Also stellt sich die frage nach den 185 Tagen doch gar nicht.
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