Arbeit für dtsch.Arbeitgeber nach Umzug (->DK) fortsetzen

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svenibo

Arbeit für dtsch.Arbeitgeber nach Umzug (->DK) fortsetzen

Beitrag von svenibo »

Hallo!

Ich überlege gemeinsam mit meiner Chefin seit Monaten, ob bzw. wie wir unsere zukünftige Zusammenarbeit gestalten könnten, wenn ich (voraussichtlich im Herbst) nach Dänemark ziehe (zu meinem dänischen Freund).

Da es sich um eine Marketingagentur und um einen Computerarbeitsplatz handelt, könnte ich halt problemlos von zu Hause aus weiter für meine Chefin (und unsere deutschen Kunden) arbeiten -- falls es die Auftragslage zulässt, möchten wir das gerne (zumindest bis Jahresende) so machen.

Auf dem Skandinavientag der Arbeitsagentur in Dortmund (Mitte April) habe ich schon einmal kurz mit einem EURES-Berater sprechen können; dieser meinte, dass es auf jeden Fall kein Problem sei, weiter für meine deutsche Firma zu arbeiten, und dass ich auf jeden Fall dann ins dänische Sozialsystem einzahlen würde. Dies ist mir natürlich auch wichtig.

Jetzt stehe ich aber noch vor einigen Fragezeichen (die ich mit dem Berater nicht geklärt hatte):

1. Welches Arbeitsverhälntnis wäre für beide Seiten das günstigste? weiterhin Festanstellung oder sollte ich als Selbstständige für meine Firma arbeiten? hat hier jemand Erfahrungen?

2. Welche min. Arbeitszeit muss ich vorweisen, um mir einen Anspruch auf Sozialleistungen zu erwirtschaften -- Vollzeit? Stimmt es, dass ich erst nach einem Jahr Arbeit Anspruch auf Leistungen in DK habe?

3. Wie würde sich das für meine Chefin auswirken, wenn ich weiterhin als Festangestellte für sie arbeiten würde -- dann müsste sie doch Abgaben an den dänischen Staat zahlen, oder? Ist dies mit den dtsch. Abgaben identisch? (falls meine Fragestellung hier jetzt etwas unkonkret klingt, liegt's daran, dass ich mich mit sowas so schlecht auskenne :oops:)

4. Wie funktioniert das mit der Selbstständigkeit in Dänemark? Wo kann ich mich hierzu noch genauer informieren?

Ich würde mich sehr freuen, falls mir irgendjemand ein paar Infos geben könnte!

Mit vielen Grüßen, Svenja
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Lars J. Helbo
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Re: Arbeit für dtsch.Arbeitgeber nach Umzug (->DK) fortse

Beitrag von Lars J. Helbo »

svenibo hat geschrieben: 2. Welche min. Arbeitszeit muss ich vorweisen, um mir einen Anspruch auf Sozialleistungen zu erwirtschaften -- Vollzeit? Stimmt es, dass ich erst nach einem Jahr Arbeit Anspruch auf Leistungen in DK habe?
Das kommt ein wenig darauf an, um welche Sozialleistungen es geht.

Die Krankenversicherung hat mit dem Arbeitsverhältnis überhaupt nix zu tun. Hier geht es allein um den Wohnsitz. D.h. wenn Du hier wohnst, bist Du sofort und automatisch krankenversichert, egal ob und wie Du arbeitest.

Bei der Rentenversicherung gibt es eine steuerfinanzierte Grundrente. Die hat mit dem Arbeitsverhältnis auch nix zu tun. Viele haben aber daneben eine im Tarifvertrag eingebaute Zusatzversicherung. Die beruht aber letztendlich auf eine individuelle Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Die Frage wäre daher nicht so sehr, ob Du Angestelter oder Selbständiger bist, sondern eher, wie viel Dein Arbeitgeber bereit ist zu zahlen.

Arbeitslosengeld gibt es, wenn Du Mitglied einer Arbeitslosenversicherung bist. Die gibt es sowohl für Angestellte als auch für Selbständige. Hier musst Du ein Jahr lang Mitglied sein, bevor Du Anspruch auf Leistungen hast. Bei 2% Arbeitslosigkeit kann man aber ernsthaft überlegen, ob das lohnt - weil man ja auch Beiträge zahlen muss.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Peter

Beitrag von Peter »

3.
Als in einem deutschen Betrieb Festangestellte werden alle Sozialbeiträge ausschliesslich in DE bezahlt.

Warum solltet ihr Sozialabgaben in DK zahlen ??
banya
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Beitrag von banya »

Hallo Svenja
ich meine es gibt eine Regelung, daß wenn du mehr als 130 Tage im Jahr in Dänemark bist, du dann deine Steuern hier entrichten muß.

Wie das genau gehen würde, wenn du für eine deutsche Firma arbeiten würdest, ist mir nicht klar, denn die Firma müßte eigentlich regelmäßig die Lohnsteuer an den dänischen Staat abführen. Der Lohnsteuerbetrag ist gestaffelt je nach deinem Einkommen. da gibt's ein Haufen Einträge im Forum.
Wenn du in DK gemeldet bist und hier Steuern zahlst, wärst du im DK System und wärst somit hier krankenversichert.

Wenn du dich innerhalb von 3 Monaten nach deinem Umzug nach DK bei einer A-kasse anmeldest, so bleibt deine Ancienität erhalten und damit berechtigt auf Arbeitslosengeld. Deshalb keine 1 Monats Wartefrist.
Das Arbeitslosengeld würde auf Basis deines Einkommens in den letzten 3 Monaten berechnet werden. Ich meine da war was damit, daß man mehr als 30 Stunden/Woche gearbeitet haben muß, damit es als Vollzeit angesehen wird und damit man das volle Arbeitslosengeld bekommt.

Gruß, Dag
Dagmar [img]http://www.jordt.dk/pics/skate.gif[/img]

Der Worktrotter-Ratgeber für Dänemark http://www.worktrotter.dk/guide
Peter

Beitrag von Peter »

also banya,
das mit der Zahl 130 verwechselst Du,
das ist nämlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dänischen Autobahnen !!

Hat mit den Steuern überhaupt gar nix zu tun
Wenn für eine deutsche Firma gearbeitet wird und in DK gewohnt wird, sind Steuern in DE zu zahlen !!

Im dänischen System ist man mit sofortiger Anmeldung beim folkeregister und mit wie Lars schon schrieb (sorry Lars, geklaut)

Die Krankenversicherung hat mit dem Arbeitsverhältnis überhaupt nix zu tun. Hier geht es allein um den Wohnsitz. D.h. wenn Du hier wohnst, bist Du sofort und automatisch krankenversichert, egal ob und wie Du arbeitest.

Bei der Rentenversicherung gibt es eine steuerfinanzierte Grundrente. Die hat mit dem Arbeitsverhältnis auch nix zu tun.


Vollzeitarbeitslosengeld gibt es NUR wenn vorher Vollzeit gearbeitet wurde und das sind in DK 37 Stunden/Woche
Alles darunter ist Teilzeit ausser der Tarif sagt etwas anderes :mrgreen:
In eine a-kasse braucht nicht eingezahlt werden solange Du svenibo in DE Abzüge dafür hast weil der Anspruch den Du in DE erwirbst durch Deine Pflichtbeitragszahlungen in die gesetzliche Arbeitslosenkasse wird im Falle dass Du arbeitslos wirst durch das allgemeinbekannte Formular E 301 nach DK übertragen.
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