Vom deutschem zum dänischem staatsbürger
Vom deutschem zum dänischem staatsbürger
Hej ihr lieben,
meine Schwester wohnt seit 10 Jahren in DK. Ist seit einen Jahr auch mit einem Dänen verheiratet und hat ihr dänisches Abitur. Kurz und Knapp die besten Voraussetzungen um dänischer Staatsbürg 2003 gemacht .
Ich weiss nicht ob ihr wisst, dass man einen speziellen Test ablegen muss um Staatsbürger zu werden?
Ich bin nur der Meinung das meine Schwester das nicht müsste. Ich meine sie hat einen Dänischen Mann ein dänisches Abitur und lebt hier seit 10 Jahren.
Muss sie trotzdem diesen Test machen? Der viele geschichtliche Fragen abfragt? Oder gibt es da eine Sonderregelung für EU-Bürger?...
Danke für eure Hilfe,
Michaela
meine Schwester wohnt seit 10 Jahren in DK. Ist seit einen Jahr auch mit einem Dänen verheiratet und hat ihr dänisches Abitur. Kurz und Knapp die besten Voraussetzungen um dänischer Staatsbürg 2003 gemacht .
Ich weiss nicht ob ihr wisst, dass man einen speziellen Test ablegen muss um Staatsbürger zu werden?
Ich bin nur der Meinung das meine Schwester das nicht müsste. Ich meine sie hat einen Dänischen Mann ein dänisches Abitur und lebt hier seit 10 Jahren.
Muss sie trotzdem diesen Test machen? Der viele geschichtliche Fragen abfragt? Oder gibt es da eine Sonderregelung für EU-Bürger?...
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- Lars J. Helbo
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Re: Vom deutschem zum dänischem staatsbürger
Bei solche sachen zählen "müsste" nicht besonders viel. Hier geht es um Gesetze, und die findest Du hier:michaela hat geschrieben: Ich bin nur der Meinung das meine Schwester das nicht müsste.
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... x?id=29017
Die Bedingungen stehen in Kapitel 2 bis 7.
Sie muss also wie alle andere die Prüfung ablegen. Dass sie mit einen Dänen seid einem Jahr verheiratet ist, bedeutet dass sie den Antrag nach nur 8 Jahren Aufenthalt stellen kann (normalerweise wäre es 9 Jahre). Da sie schon 10 jahre hier ist, ist dies natürlich irrelevant.
Was Dein müsste angeht, kann ich Dir übrigens nicht ganz folgen. Ziel der Prüfung ist ja zu untersuchen, ob der Antragsteller Dänisch beherrscht und sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Dingen auskennt (mit der Staatsangehörigkeit folgt ja vor allem Wahlrecht).
Nun kann man sich über den Sinn solcher Prüfungen streiten, aber wenn man den Zweck an sich anerkennt, dann wäre die Frage ob man ohne weiteres davon ausgehen kann, dass jemanden der 10 Jahre in DK wohnt und mit einen Dänen verheiratet ist, Dänisch spricht und sich mit gesellschaftlichen Themen auskennt?
Das ist vermutlich bei Deine Schwester der Fall, und deshalb wird sie vermutlich auch ohne Probleme die Prüfung ablegen können. Stell Dir aber vor es ginge um ein Ehepaar aus Pakistan, wo der Mann vor ein paar Jahren die DK Staatsangehörigkeit erworben hat. Damit wäre die Frau ja auch mit einen Dänen (allerdings in Pakistan geboren und aufgewachsen) verheiratet. Das heißt aber lange nicht, dass sie Dänisch spricht oder sich mit dänischer Politik und Kultur auskennt.
Allerdings frage ich mich auch warum deine Schwester die DK Staatsangehörigkeit haben will? Sie bekommt dadurch natürlich das Wahlrecht zum Parlament. Ansonsten sehe ich keine Vorteile. Sie verliert dafür ihr deutsches Wahlrecht (sie muss ja die DE Staatsangehörigkeit abgeben) und - ganz wichtig - ihre Kinder verlieren das Recht auf Muttersprachenunterricht.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Achso, wir dachten wahrscheinlich mehr an den Test den sie in der Zukunft einführen wollen, mit tausenden geschichtlichen Fragen...wo man viele zeitungsartikel in der politikken lesen konnte, weil 80% der Dänen durchgefallen ist..
Aber wenn ist so ist wie du es sagst kriegt sie es besteht hin. Immerhin studiert Sie jetzt auch in DK und arbeitet schon länger hier.
Und dein Beispiel wegen einem Ehepaar aus Pakistan, dass verstehe ich schon. Daher wollte ich ja wissen ob es für EU- Bürger andere Regelungen gibt.
Ich glaube sie will dänsicher Staatsbürger werden, weil Sie eh hier lebt. Sie arbeitet hier und Ihre Kinder sollen auch hier geboren werden, also?!
Aber wenn ist so ist wie du es sagst kriegt sie es besteht hin. Immerhin studiert Sie jetzt auch in DK und arbeitet schon länger hier.
Und dein Beispiel wegen einem Ehepaar aus Pakistan, dass verstehe ich schon. Daher wollte ich ja wissen ob es für EU- Bürger andere Regelungen gibt.
Ich glaube sie will dänsicher Staatsbürger werden, weil Sie eh hier lebt. Sie arbeitet hier und Ihre Kinder sollen auch hier geboren werden, also?!
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Naja, das eigentliche Ziel aller dieser neuen Regelungen ist es doch, jedenfalls für Dansk Folkeparti, so wenig wie möglich neue Staatsbürger zu bekommen. Deswegen auch das Entsetzen über die hohe Quote beim Bestehen des Testes. Sobald eine Regelung sich als untauglich im Verhindern von Einbürgerungen herausstellt, wird halt etwas Neues erfunden.Ziel der Prüfung ist ja zu untersuchen, ob der Antragsteller Dänisch beherrscht und sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Dingen auskennt (mit der Staatsangehörigkeit folgt ja vor allem Wahlrecht).
Damit ist nicht gesagt, dass nicht gute Gründe für einen Test angeführt werden können, aber diese Heuchelei der Regierung ist einfach unerträglich.

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Der Test ist bereits eingefuehrt, ebenso wie der Sprachtest "Dansk i prøve 3". Aber das sie bereits hier studiert hat, hat sie letzteren Test plus studieprøve ja wohl bereits gemacht.michaela hat geschrieben:Achso, wir dachten wahrscheinlich mehr an den Test den sie in der Zukunft einführen wollen, mit tausenden geschichtlichen Fragen...wo man viele zeitungsartikel in der politikken lesen konnte, weil 80% der Dänen durchgefallen ist..
- Lars J. Helbo
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Wie micha_i_danmark schon geschrieben hat, ist der Test schon durchgeführt. Das viele durchfallen würden ist klar, sagt aber wenig. Es geht bei diesem Test nämlich um rund 40 Fragen (die aus 200 ausgewählt werden). Du kannst ein solcher test hier machen:michaela hat geschrieben:Achso, wir dachten wahrscheinlich mehr an den Test den sie in der Zukunft einführen wollen, mit tausenden geschichtlichen Fragen...wo man viele zeitungsartikel in der politikken lesen konnte, weil 80% der Dänen durchgefallen ist..
http://politiken.dk/debat/fakta/article501781.ece
Wer das unvorbereitet macht, und sich auch sonst nicht für solche Themen interessiert, könnte leicht durchfallen. Wer sich aber vorher ein paar Stunden hinsetzt, kann doch die 200 Antworten auswendig lernen. Das ist also gar kein Problem - aber dies zeigt natürlich auch, was für ein Schwachsinn das ganze ist.
Viel interessanter finde ich allerdings die Frage warum. Gerade wenn die Kinder erst kommen sollen. Wenn sie jetzt die Staatsangehörigkeit wechselt, würden ihre Kinder nämlich nur die dänische bekommen. Wenn sie deutscher bleibt (und ihr Mann ist Däne) würden die Kinder beide Staatsangehörigkeiten bekommen. Das könnte z.B. von Vorteil sein, wenn sie später in DE studieren wollen.
Ich sehe auch nicht welche Vorteil es bringt. Als EU-Bürger kann sie doch auch hier ohne Probleme dauerhaft leben.
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- Lars J. Helbo
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Die Frage mit der Muttersprachenunterricht für die Kinder ist auch wesentlich. Wie hatten hier im Forum schon jemanden, der gerne deutsche Muttersprachenunterricht für die Kinder gehabt hätte, aber dies nicht bekommen konnte, weil sie selber die Staatsangehörigkeit gewechselt hatte.
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Also ich hab bei dem von LArs geposteten Test 33 Fragen richtig beantwortet (2 waren auch noch Fluechtigkeitsfehler, weil ich schnell schnell gemacht habe, ich haette 35 Richtige haben koennen).
Ich gebe aber zu, dass das gute Ergebnis daher kommt, dass wir im Sprachunterricht viele von diesen Sachen ansprechen, die mich sonst nicht die Bohne interessieren wuerden. In einem Jahr hab ich die auch wieder vergessen, dann wuerde ich durchfallen...
Habe allerdings keinen Bedarf nach daenischer Staatsbuergerschaft. Sehe da auch keinen Vorteil drin.
Ich gebe aber zu, dass das gute Ergebnis daher kommt, dass wir im Sprachunterricht viele von diesen Sachen ansprechen, die mich sonst nicht die Bohne interessieren wuerden. In einem Jahr hab ich die auch wieder vergessen, dann wuerde ich durchfallen...

Habe allerdings keinen Bedarf nach daenischer Staatsbuergerschaft. Sehe da auch keinen Vorteil drin.
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Na ja, den folketing wæhlen zu kønnen, wære schon ein Pluspunkt. Denn von den Folgen der Wahl sind wir ja als im Land lebende direkt betroffen.pipeline hat geschrieben: Habe allerdings keinen Bedarf nach daenischer Staatsbuergerschaft. Sehe da auch keinen Vorteil drin.
Dachte bei der letzten wahl, "blød das ich nicht mitwæhlen kann. Wenn jetzt die Regierung wechselt, gehen die Steuern noch mehr in die Høhe. Bezahlen muss ich's spæter, kann die Entscheidung im Vorfeld aber nicht beinflussen."
Dagegen ist mir das Wahlrecht in D ziemlich schnuppe, solange ich nicht in D lebe / arbeite.
Was fuer Auswirkungen hætte der Staatsbuergerschaftswechsel eigentlich auf die staatlichen Rentenanspueche in D aus der Zeit in der man noch in D eingezahlt hat?
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Da man dann die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU hätte, keine.micha_i_danmark hat geschrieben:Was fuer Auswirkungen hætte der Staatsbuergerschaftswechsel eigentlich auf die staatlichen Rentenanspueche in D aus der Zeit in der man noch in D eingezahlt hat?
[url=http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11620/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Ausland__Rente/rente/Zahlung__anderer__Staat__node.html__nnn=true#doc11616bodyText1]Siehe hier.[/url]
Gruß
/annika
danke erstmal für alle antworten und den guten Tipp für den Link...
Ich will mich nicht einmischen wieso sie die Staatbürgerschaft wechseln will,dass ist die Entscheidung meiner Schwester.
Aber ich finde das egal ob meine Kinder Doppelstaatsbürger sind weil spätestens wenn Sie 18 Jahre alt sind müssen sie sich für eine Entscheiden und die meisten die inDK das Gymnasium verlassen sind über 18. Daher denke ich nicht das es grosse Auswirkungen hat auf das studieren in Deutschland.
Davon abgesehen bin ich deutscher Staatsbürger aber mit dänischem Abi glaubt ihr wirklich das es einfacher ist für mich ein Studiumplatz zu bekommen?.---NOPE--- ich habe nur stress, weil die deutsche Bürokratie,...ist!
Aber egal. DAnke für eure Antworten.
Schönes Pfingswochenende
Ich will mich nicht einmischen wieso sie die Staatbürgerschaft wechseln will,dass ist die Entscheidung meiner Schwester.
Aber ich finde das egal ob meine Kinder Doppelstaatsbürger sind weil spätestens wenn Sie 18 Jahre alt sind müssen sie sich für eine Entscheiden und die meisten die inDK das Gymnasium verlassen sind über 18. Daher denke ich nicht das es grosse Auswirkungen hat auf das studieren in Deutschland.
Davon abgesehen bin ich deutscher Staatsbürger aber mit dänischem Abi glaubt ihr wirklich das es einfacher ist für mich ein Studiumplatz zu bekommen?.---NOPE--- ich habe nur stress, weil die deutsche Bürokratie,...ist!
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NEIN !!!michaela hat geschrieben: Aber ich finde das egal ob meine Kinder Doppelstaatsbürger sind weil spätestens wenn Sie 18 Jahre alt sind müssen sie sich für eine Entscheiden
Das stimmt nicht. Wer mit beide Staatsangehörigeiten geboren ist, kann sie beide behalten.
Doch, weil man sich eben nicht entscheiden muss und weil es in DE zwei Quoten für Studienplätze gibt - eine für Deutsche und eine für Ausländer. Deshalb hat man mit zwei Staatsangehörigkeiten auch zwei Chancen einen Studienplatz zu bekommen.michaela hat geschrieben:Daher denke ich nicht das es grosse Auswirkungen hat auf das studieren in Deutschland.
Dazu kommt immer noch die Frage mit Muttersprachenunterricht. Wenn ein Elternteil Deutsche ist, haben die Kinder in den Klassen 0-9 ein Recht auf 2 bis 3 Stunden deutsche Muttersprachenunterricht pro Woche. Wenn der deutsche Elternteil die Staatsangehörigkeit wechselt, ist diese Möglichkeit weg.
Und es geht nicht darum jemanden vorzuschreiben, wie man es tun muss. Es geht darum Information über die Folgen zu teilen - u.a. das alte Gerückt, dass man sich mit 18 entscheiden müßte in den Boden zu mahnen.
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Wegen das alte Gerückt:
Bis 1970 ging die Staatsangehörigkeit in DK allein nach dem Vater. D.h. wenn ein Kind mit dänische Mutter und ausländischer Vater geboren wurde, dann wurde dieses Kind nicht DK Staatsangehöriger. Es gab dann aber die Möglichkeit, dass dieses Kind, wenn es im Alter zwischen 18 und 23 war, die DK Staatsangehörigkeit durch eine Einfache Erklärung erwerben konnte.
Wer AKTIV die DK Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert aber dabei jede andere Staatsangehörigkeit. In Volksmund hat man deshalb gesagt diese Kinder "müsste sich mit 18 zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden". Diese Vorstellung beruhte aber auf die Irrglaube, diese Kinder hätten zwei Staatsangehörigkeiten. Das hatten sie aber nicht, sie waren keine Dänen. Aber weil sie in DK aufgewachsen waren, hatten die die Möglichkeit mit 18 die DK Staatsangehörigkeit in eine vereinfachte Verfahren zu erwerben.
1970 wurde das Gesetz aber geändert und es wurde Gleichstellung eingeführt. D.h. ein Kind erwirbt jetzt beim Geburt die DK Staatsangehörigkeit, wenn entweder der Vater oder die Mutter dänisch ist.
Da das Kind durch Geburt schon die DK Staatsangehörigkeit erworben hat, muss es diese mit 18 nicht durch Erklärung erwerben. Deshalb verliert es mit 18 auch nicht die zweite Staatsangehörigkeit. Es kann somit sein Leben lang beide Staatsangehörigkeiten behalten. Diese Regelung gilt für alle Kinder, die nach 1970 geboren sind.
Die Möglichkeit die DK Staatsangehörigkeit durch Erklärung in vereinfachter Weise zu erwerben ist gleichzeitig eingeschränkt worden. Inzwischen gibt es diese Möglichkeit nur für Kinder Skandinavischer Eltern, die in DK aufgewachsen sind.
Bis 1970 ging die Staatsangehörigkeit in DK allein nach dem Vater. D.h. wenn ein Kind mit dänische Mutter und ausländischer Vater geboren wurde, dann wurde dieses Kind nicht DK Staatsangehöriger. Es gab dann aber die Möglichkeit, dass dieses Kind, wenn es im Alter zwischen 18 und 23 war, die DK Staatsangehörigkeit durch eine Einfache Erklärung erwerben konnte.
Wer AKTIV die DK Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert aber dabei jede andere Staatsangehörigkeit. In Volksmund hat man deshalb gesagt diese Kinder "müsste sich mit 18 zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden". Diese Vorstellung beruhte aber auf die Irrglaube, diese Kinder hätten zwei Staatsangehörigkeiten. Das hatten sie aber nicht, sie waren keine Dänen. Aber weil sie in DK aufgewachsen waren, hatten die die Möglichkeit mit 18 die DK Staatsangehörigkeit in eine vereinfachte Verfahren zu erwerben.
1970 wurde das Gesetz aber geändert und es wurde Gleichstellung eingeführt. D.h. ein Kind erwirbt jetzt beim Geburt die DK Staatsangehörigkeit, wenn entweder der Vater oder die Mutter dänisch ist.
Da das Kind durch Geburt schon die DK Staatsangehörigkeit erworben hat, muss es diese mit 18 nicht durch Erklärung erwerben. Deshalb verliert es mit 18 auch nicht die zweite Staatsangehörigkeit. Es kann somit sein Leben lang beide Staatsangehörigkeiten behalten. Diese Regelung gilt für alle Kinder, die nach 1970 geboren sind.
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Also um ehrlich zu sein hab mindestens 50% der Antworten geraten. Vieles davon ist (fuer mich) eher uninteressant und ich weis nicht ob es wichtig fuer eine Staatsbuergerschaft sein soll zu wissen aus welcher Sportart jemand des Dopings ueberfuehrt wurde etc.
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