Mietwagen und kein dk-Kennzeichen
Mietwagen und kein dk-Kennzeichen
Hallo,
das ich in DK nicht mit ausländischen Kennzeichen fahren darf, wenn ich hier wohne ist klar.
Wie ist das, wenn man z.B. in Deutschland einen Unfall/ Panne hat, und kein Mietwagen mit dänischen Kennzeichen aufzutreiben ist?
Jemand erzählte mir mal, das man in so einem Fall auch mit deutschen Kennzeichen für einige Tage in DK fahren darf.
Stimmt das, oder gilt hier wie immer: Nur DK-Kennzeichen erlaubt, ohne wenn und aber
Viele Grüsse,
Jürgen
das ich in DK nicht mit ausländischen Kennzeichen fahren darf, wenn ich hier wohne ist klar.
Wie ist das, wenn man z.B. in Deutschland einen Unfall/ Panne hat, und kein Mietwagen mit dänischen Kennzeichen aufzutreiben ist?
Jemand erzählte mir mal, das man in so einem Fall auch mit deutschen Kennzeichen für einige Tage in DK fahren darf.
Stimmt das, oder gilt hier wie immer: Nur DK-Kennzeichen erlaubt, ohne wenn und aber
Viele Grüsse,
Jürgen
- Lars J. Helbo
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Was natürlich eine ganz dumme Antwort ist. Es geht hier überhaupt nicht um "begründen" oder "gesunden Menschenverstand", es geht einzig und allein um knallharte Paragraphen.udo66 hat geschrieben:keiner wird dich kontrollieren oder hinterherfahren - du kannst es doch begruenden.
Mag ja auch sein, dass der Risiko gestoppt zu werden relativ klein ist. Dafür ist die Strafe um so höher. Das Finanzamt wird nämlich die volle Registrierungsabgabe einfordern, d.h. es kann schon ein paar hundert tausend Kronen kosten - für ein Wagen, der Dir gar nicht gehört.
Es ist daher wesentlich besser, sich vorher ordentlich zu informieren. Bei www.dr.dk habe ich folgendes gefunden:
Also im Normalfall darfst Du NICHT ein Mietwagen mit DE Kennzeichen in DK fahren. Es gibt aber zwei Ausnahmen:Spørgsmål:
Hvis en dansker lejer en bil i Tyskland, må man så køre med den i Danmark?
Vicepolitikommissær Bent Mouboe fra færdselspolitiet svarer:
Som privatperson må man ikke tage til Tyskland og leje en bil og køre hjem på ferie i Danmark.
Der er dog et par undtagelser. Man må gerne leje f.eks en autocamper i Tyskalnd og køre i den som transit igennem Danmark, hvis man f.eks skal holde ferie i Norge og Sverige. Det kræver dog at man får en transittillladelse.
Men man må ikke gøre nogen svinkærinder i Danmark, f.eks køre hjem og pakke eller hente familien.
En anden undtagelse er, hvis man havarerer i sin egen i bil i Tyskland, må man godt køre hjem i en tysk udlejningbil og læsse af, og bagefeter køre ud til afleveringstedet.
Man må også gerne køre i en udenlandsk bil i Danmark, hvis ejeren er med som passagerer i bilen.
1. Du bist in DE in Urlaub und hast eine Panne mit Dein Auto. Dann darfst Du ein Mietwagen nehmen und damit auf den direkten Weg zu Deiner Wohnung in DK fahren, abladen und wieder auf den Direkten Weg zurück um den Wagen abzuliefern.
2. Du kannst ein Autocamper in DE mieten und dann auf der direkten Weg durch DK um in Norwegen oder Sweden um dort damit Urlaub zu machen. In diesem Fall must Du aber vorher eine Transitgenehmigung einholen und auch hier gilt, dass es unter keinen Umständen erlaubt ist von der direkten Weg abzuweichen.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Nö, hinterherfahren wird wohl keiner, aber im Falle eines Unfalls zahlt die Versicherung nur, wenn die Regeln eingehalten wurden.lass dich nicht so kleinlich einschuechtern ...wenn es nicht methodisch ist was du machst dann mache es einfach...keiner wird dich kontrollieren oder hinterherfahren - du kannst es doch begruenden.
Ich würde beim Mietwagenverleih mal anrufen und mich dort erkundigen. Die müßten eigentlich auch die genaue Regelung wissen.
LG Simba
Lars, knallhart
Was natürlich eine ganz dumme Antwort ist. Es geht hier überhaupt nicht um "begründen" oder "gesunden Menschenverstand", es geht einzig und allein um knallharte Paragraphen.
Mag ja auch sein, dass der Risiko gestoppt zu werden relativ klein ist. Dafür ist die Strafe um so höher. Das Finanzamt wird nämlich die volle Registrierungsabgabe einfordern, d.h. es kann schon ein paar hundert tausend Kronen kosten - für ein Wagen, der Dir gar nicht gehört.
Meine Antwort auf deinen Kommentar, @
Lars:
Wie gesagt, Lars Helbro, du bist ziemlich eingeengt in deine Paragrafenwelt, was ja deine persoenliche Weltsicht hier in Dk ist, aber nochmals:
In der Realitaet und im Alltaga zaehlt:
Wenn man begruenden kann, weshalb man den Wagen benutzt hat und glaubhaft versichern kann, dass dies keine Methode hat, und dies also
n i c h t willentlich und strategisch dafuer benutzt wurde, Abgaben zu umgehen, wuerde ich es machen und auch als gesetzlich ansehen.
vg
Udo
Mag ja auch sein, dass der Risiko gestoppt zu werden relativ klein ist. Dafür ist die Strafe um so höher. Das Finanzamt wird nämlich die volle Registrierungsabgabe einfordern, d.h. es kann schon ein paar hundert tausend Kronen kosten - für ein Wagen, der Dir gar nicht gehört.
Meine Antwort auf deinen Kommentar, @
Lars:
Wie gesagt, Lars Helbro, du bist ziemlich eingeengt in deine Paragrafenwelt, was ja deine persoenliche Weltsicht hier in Dk ist, aber nochmals:
In der Realitaet und im Alltaga zaehlt:
Wenn man begruenden kann, weshalb man den Wagen benutzt hat und glaubhaft versichern kann, dass dies keine Methode hat, und dies also
n i c h t willentlich und strategisch dafuer benutzt wurde, Abgaben zu umgehen, wuerde ich es machen und auch als gesetzlich ansehen.
vg
Udo
- Lars J. Helbo
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Re: Lars, knallhart
Das kann gerne sein - das DU das für gesetzlich ansehen würdest.udo66 hat geschrieben:...wuerde ich es machen und auch als gesetzlich ansehen.
Das ist aber für alle andere herzlich uninteressant. Wichtig ist doch lediglich, ob Polizei und Finanzamt das auch so sehen würden. Im Streitfall hast Du nämlich gegen denen nicht die geringste Chance - ganz anders als in DE.
Das Problem ist, dass es hier keine Verwaltungs-Gerichtsbarkeit gibt. Du must also ein Zivilprozess gegen den Staat führen. Da die Sache extrem prinzipiell ist und für den Staat immens hohe Folgekosten haben könnte, wirst Du in den ersten Instanzen nichts erreichen (das Finanzamt wird entweder gewinnen oder sofort Berufung einlegen). Die Kosten für ein solches Verfahren überschreitet dann bei weitem, was ein Auto in DK kostet, und glaube nicht, dass Du dann - im Falle eines Sieges - im Endeffekt das Geld für den Prozess zurück bekommst.
Vor etwa 15 Jahren gab es so ein Fall irgendwo an der Grenze. Ein Mann wohnte in DE, war aber öfters zu Besuch bei seine Freundin in DK. Die Polizei meinte, er würde deshalb real in DK wohnen und hat die deutsche Kennzeichen seines Mercedes deshalb beschlagnahmt.
Der Prozess hat 7 Jahre gedauert. Der Mann hat beim EU-Gerichtshof gewonnen. Er hat dann 2,2 Millionen Kronen Schadenersatz gefordert - wegen Prozesskosten und weil er 7 Jahre lang das Auto nicht benutzen konnte (das stand nämlich in DK ohne Kennzeichen und durfte nicht bewegt werden). Bekommen hat er gerade mal 100.000.
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Re: Lars, knallhart
Meine Antwort auf deinen Kommentar, @
Lars: ......
aber nochmals:
In der Realitaet und im Alltaga zaehlt:
Wenn man begruenden kann, weshalb man den Wagen benutzt hat und glaubhaft versichern kann,
dass dies keine Methode hat,
und dies also
n i c h t willentlich und strategisch dafuer benutzt wurde, Abgaben zu umgehen,
wuerde ich es machen
und auch als gesetzlich ansehen.
vg
Udo[/quote]
Nåh, Lars, så skal du læse lidt mere nøjagigt...ikk`?!
med venlig hilsen
Udo
Lars: ......
aber nochmals:
In der Realitaet und im Alltaga zaehlt:
Wenn man begruenden kann, weshalb man den Wagen benutzt hat und glaubhaft versichern kann,
dass dies keine Methode hat,
und dies also
n i c h t willentlich und strategisch dafuer benutzt wurde, Abgaben zu umgehen,
wuerde ich es machen
und auch als gesetzlich ansehen.
vg
Udo[/quote]
Nåh, Lars, så skal du læse lidt mere nøjagigt...ikk`?!
med venlig hilsen
Udo