Berufskraftfahrer mit dänischem Arbeitsvertrag
Berufskraftfahrer mit dänischem Arbeitsvertrag
Hallo,
nach vielem Durchlesen eurer Nachrichten habe ich jetzt trotzdem mal eine Frage, da das nicht so ganz heraus kam:
Mein Mann hat ein Angebot bei einer dänischen Firma. Er soll dann einen dänischen Arbeitsvertrag bekommen. Wir sind knapp ein Jahr verheiratet, der Wohnsitz soll in Deutschland bleiben. Ich gehe nach wie vor ganztags arbeiten (37,5 Std.-Woche). Kinder sind noch keine vorhanden.
Was wäre denn dann in diesem Fall besser ? Weiterhin einen deutschen Arbeitsvertrag oder doch den dänischen Vertrag anzunehmen ?
Über eine Nachricht würde ich mich freuen und danke schon mal im voraus.
nach vielem Durchlesen eurer Nachrichten habe ich jetzt trotzdem mal eine Frage, da das nicht so ganz heraus kam:
Mein Mann hat ein Angebot bei einer dänischen Firma. Er soll dann einen dänischen Arbeitsvertrag bekommen. Wir sind knapp ein Jahr verheiratet, der Wohnsitz soll in Deutschland bleiben. Ich gehe nach wie vor ganztags arbeiten (37,5 Std.-Woche). Kinder sind noch keine vorhanden.
Was wäre denn dann in diesem Fall besser ? Weiterhin einen deutschen Arbeitsvertrag oder doch den dänischen Vertrag anzunehmen ?
Über eine Nachricht würde ich mich freuen und danke schon mal im voraus.
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Hallo Mainzel 79
Als Berufskraftfahrer mit dänischem Arbeitsvertrag ist es wesentlich besser zumal ihr Steuerlich noch mehr Vorteile habt wenn Dein Mann in die Steuerklasse 5 wechselt und Du wenn Du in Deutschland bleibst auf Stuerklasse 3 gehst. Denn in Dänemark ist es egal welche Steuerklasse Du hast, denn der Verdienst mit Abzügen bleibt immer derselbe. Schon alleine aus dem Grund wäre der Dänische Arbeitsvertrag besser für Deinen Mann.
Als Berufskraftfahrer mit dänischem Arbeitsvertrag ist es wesentlich besser zumal ihr Steuerlich noch mehr Vorteile habt wenn Dein Mann in die Steuerklasse 5 wechselt und Du wenn Du in Deutschland bleibst auf Stuerklasse 3 gehst. Denn in Dänemark ist es egal welche Steuerklasse Du hast, denn der Verdienst mit Abzügen bleibt immer derselbe. Schon alleine aus dem Grund wäre der Dänische Arbeitsvertrag besser für Deinen Mann.
Kommt aber auch auf die Firma an, es gibt auch in DK unseriöse Buden.
Gehen wir mal davon aus, das es nicht so ist, und das die Firma evtl. sogar in einer der großen Verbände organisiert ist, dann hat er auf jeden Fall einen guten background. Auch ist der Chauffeur in DK noch ein angesehender Beruf... nicht wie in Deutschland, wo alles nur runtergemacht und schlechtgeredet wird!
Gehen wir mal davon aus, das es nicht so ist, und das die Firma evtl. sogar in einer der großen Verbände organisiert ist, dann hat er auf jeden Fall einen guten background. Auch ist der Chauffeur in DK noch ein angesehender Beruf... nicht wie in Deutschland, wo alles nur runtergemacht und schlechtgeredet wird!
Danke für eure vielen Meinungen. Was mich jetzt jedoch brennend interessiert wie verhält es sich denn mit den Abzügen ? Habe schon gelesen, dass das von Kommune zu Kommune anders ist. Er sagte irgendwie, die Firma sei in Esbjerg... Richtig geschrieben ? Nun gut, als Eingefleischte wißt ihr wovon ich rede. Dann habe ich immer etwas von einem Freibetrag gelesen. Er würde den LKW dann mit nach Hause bekommen, also gar keine Fahrkosten mit nem Privat PKW haben. Dann, was hat es mit dieser A-Kasse auf sich. Womit kann man das denn hier in D vergleichen ? Und dieser ATP-Satz. Ich weiß viele Fragen auf einmal, aber wäre schön, wenn ich eine kleine Erläuterung dazu bekommen könnte. Danke schön... 

Also da muss ich mal nachfragen, zu dem was Bitterlemon schreibt:
Insgesamt ist ein Fahrer in DK wirlich besser dran, aber da ihr anscheinend noch keine Ahnung von den sozialen Konsequenzen habt, lasst euch beim regionskontor in Padborg beraten, ist kostenlos und klärt so ziemlich alle Fragen. Sucht mal hier:
[url]http://www.pendlerinfo.org[/url]
Was soll denn das für ein Unsinn sein? Mit einem dänischen Vertrag zahlt man natürlich in DK steuern. daher ist es völlig egal was man dann für eine Steuerklasse in DE wählt. Sollte der Ehepartner ein Einkommen in DE haben und es besteht gemeinsame Veranlagung, dann wird das dänsiche einkommen auf das deutsche draufgeschlagen und der Prgressionsvorbehalt greift dann auf das Einkommen des Ehepartners. Wählt man Klasse 3 dürfte das n der Regel viel zu niedrig sein und zu einer nachzahlung in DE führen, also Vorsciht vor solchen Ratschlägen, das geht meist in die Hose - oder besser an die Hosentasche mit der GeldbörseHallo Mainzel 79
Als Berufskraftfahrer mit dänischem Arbeitsvertrag ist es wesentlich besser zumal ihr Steuerlich noch mehr Vorteile habt wenn Dein Mann in die Steuerklasse 5 wechselt und Du wenn Du in Deutschland bleibst auf Stuerklasse 3 gehst. Denn in Dänemark ist es egal welche Steuerklasse Du hast, denn der Verdienst mit Abzügen bleibt immer derselbe. Schon alleine aus dem Grund wäre der Dänische Arbeitsvertrag besser für Deinen Mann.

Insgesamt ist ein Fahrer in DK wirlich besser dran, aber da ihr anscheinend noch keine Ahnung von den sozialen Konsequenzen habt, lasst euch beim regionskontor in Padborg beraten, ist kostenlos und klärt so ziemlich alle Fragen. Sucht mal hier:
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mvh
Michael
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Mainzel79 hat geschrieben:Danke für eure vielen Meinungen. Was mich jetzt jedoch brennend interessiert wie verhält es sich denn mit den Abzügen ? Habe schon gelesen, dass das von Kommune zu Kommune anders ist. Er sagte irgendwie, die Firma sei in Esbjerg... Richtig geschrieben ? Nun gut, als Eingefleischte wißt ihr wovon ich rede. Dann habe ich immer etwas von einem Freibetrag gelesen. Er würde den LKW dann mit nach Hause bekommen, also gar keine Fahrkosten mit nem Privat PKW haben. Dann, was hat es mit dieser A-Kasse auf sich. Womit kann man das denn hier in D vergleichen ? Und dieser ATP-Satz. Ich weiß viele Fragen auf einmal, aber wäre schön, wenn ich eine kleine Erläuterung dazu bekommen könnte. Danke schön...
Dann vermute ich mal das er Container fahren soll

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mib777 hat geschrieben:Also da muss ich mal nachfragen, zu dem was Bitterlemon schreibt:Was soll denn das für ein Unsinn sein? Mit einem dänischen Vertrag zahlt man natürlich in DK steuern. daher ist es völlig egal was man dann für eine Steuerklasse in DE wählt. Sollte der Ehepartner ein Einkommen in DE haben und es besteht gemeinsame Veranlagung, dann wird das dänsiche einkommen auf das deutsche draufgeschlagen und der Prgressionsvorbehalt greift dann auf das Einkommen des Ehepartners. Wählt man Klasse 3 dürfte das n der Regel viel zu niedrig sein und zu einer nachzahlung in DE führen, also Vorsciht vor solchen Ratschlägen, das geht meist in die Hose - oder besser an die Hosentasche mit der GeldbörseHallo Mainzel 79
Als Berufskraftfahrer mit dänischem Arbeitsvertrag ist es wesentlich besser zumal ihr Steuerlich noch mehr Vorteile habt wenn Dein Mann in die Steuerklasse 5 wechselt und Du wenn Du in Deutschland bleibst auf Stuerklasse 3 gehst. Denn in Dänemark ist es egal welche Steuerklasse Du hast, denn der Verdienst mit Abzügen bleibt immer derselbe. Schon alleine aus dem Grund wäre der Dänische Arbeitsvertrag besser für Deinen Mann.![]()
Insgesamt ist ein Fahrer in DK wirlich besser dran, aber da ihr anscheinend noch keine Ahnung von den sozialen Konsequenzen habt, lasst euch beim regionskontor in Padborg beraten, ist kostenlos und klärt so ziemlich alle Fragen. Sucht mal hier:
[url]http://www.pendlerinfo.org[/url]
Wenn Du schon Dein Zitat dazu abgibst dann les mal richtig ... wer lesen kann ist klar im Vorteil


gruß Bitterlemon71
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Ach so und was die Sache mit der Veranlagung beim Finanzamt in DE betrifft ... meine Kenntniss beläuft sich daher das das Einkommen des Partners in DK nicht mit berechnet wird da er ja die Steuern in DK bezahlt .. also wird der arbeitende Partner in DE alleine berechnet. Es sei denn es gibt neuerungen seit dem 01.05.2008 von denen ich noch nichts weiß.
Und da fällt mir noch etwas ein .. für Mainzel 79 .. wenn ihr ein halbes Jahr getrennte Haushalte führt (unter der Woche weil Dein Mann in einer Unterkunft wohnt) dann könnt Ihr beim Arbeitsamt in DE für ein halbes Jahr eine Trennungskostenbeihilfe beantragen .. der Höchstbetrag liegt bei 260,- Euro.. nur mal so als kleiner Tip nebenbei
Gruß Bitterlemon71
Und da fällt mir noch etwas ein .. für Mainzel 79 .. wenn ihr ein halbes Jahr getrennte Haushalte führt (unter der Woche weil Dein Mann in einer Unterkunft wohnt) dann könnt Ihr beim Arbeitsamt in DE für ein halbes Jahr eine Trennungskostenbeihilfe beantragen .. der Höchstbetrag liegt bei 260,- Euro.. nur mal so als kleiner Tip nebenbei
Gruß Bitterlemon71
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A-kasse = Arbeitslosenversicherung, im Gegensatz zu D freiwillig und man muss sich selbst drum kuemmern, eine zu erhalten.Mainzel79 hat geschrieben: was hat es mit dieser A-Kasse auf sich. Womit kann man das denn hier in D vergleichen ? Und dieser ATP-Satz. Ich weiß viele Fragen auf einmal, aber wäre schön, wenn ich eine kleine Erläuterung dazu bekommen könnte. Danke schön...
ATP ist ein Teil der staatlichen Pension, und der Beitrag wird mit dem Lohn einbehalten.
[url]http://www.atp.dk/X5/wps/wcm/connect/ATP/atp.dk/index/erhverv/pension/atp-livslang-pension/privat-virksomhed/hvad-koster-det/aktuelle_satser/aktuelle_satser.htm[/url]
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Deswegen habe ich ja geschrieben der HöchstbetragBiggi hat geschrieben:Auch das ist eine KANNbestimmung beim Arbeitsamt! Die KÖNNEN auch sagen, du bekommst es nicht! Meinem Mann haben sie z. B. nicht den vollen Betrag bezahlt.Und da fällt mir noch etwas ein .. für Mainzel 79 .. wenn ihr ein halbes Jahr getrennte Haushalte führt (unter der Woche weil Dein Mann in einer Unterkunft wohnt) dann könnt Ihr beim Arbeitsamt in DE für ein halbes Jahr eine Trennungskostenbeihilfe beantragen .. der Höchstbetrag liegt bei 260,- Euro.. nur mal so als kleiner Tip nebenbei
Nur mal nebenbei!
Biggi

LG Bitterlemon
@Bitterlemon71
Danke ich kann gut lesen und das tue ich schon seit längerem.
Zu dem Punkt mit dem Progressionsvorbehalt mal in diesem link von Eures nachsehen unter Grenzpendler:
[url]http://www.eures-kompas.eu/KOMPAS/Deutsch/DE1_Danemark/Absnitte/14.0_Steuern.htm[\url]
oder noch ein Hinweis vom Grenzcenter ganz oben rechts zu lesen:
[url]http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm218055[\url]
Wird ein Ehepaar nach deutschem recht zusammen veranlagt, könenn die Einkünft sehr wohl angerechnet werden. Sie werden nicht direkt besteuert, aber durch die Progression zahlt der Partner evtl eine höhere Steuer, daher ist Klasse 3 fast immer zu wenig! Auf jeden Fall ist bei ca. gleich hohen Einkünften zu klären ob eine getrennte Veranlagung sinnvoll ist.
Abgesehn davon was soll denn ein Steuervorteil bei Klasse 3 + 5 sein? Auf deine gesamten Einkünfte zahlst du einen Betrag X an Steuern. Mit deiner Lohnsteuerklasse gibst du lediglich an, wieviel von dieser Steuerschuld du im Monat an den Staat zahlst (einzigster Vorteil ist Ehegatten-Splitting).
Im Jahresausgleich ergibt sich dann die Gegenrechnung, ob Du genug Steuerschuld vorrausgezahlt hast oder nciht und entsprechend ein Guthaben oder Nachzahlung. Der Vorteil liegt also evtl. darin dem Staat nicht zuviel Geld vorraus gezahlt zu haben, das dieser dann unverzinst für dich "aufbewahrt" hat, das wars dann aber auch, Du sparst keine Steuern!
Danke ich kann gut lesen und das tue ich schon seit längerem.
Zu dem Punkt mit dem Progressionsvorbehalt mal in diesem link von Eures nachsehen unter Grenzpendler:
[url]http://www.eures-kompas.eu/KOMPAS/Deutsch/DE1_Danemark/Absnitte/14.0_Steuern.htm[\url]
oder noch ein Hinweis vom Grenzcenter ganz oben rechts zu lesen:
[url]http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm218055[\url]
Wird ein Ehepaar nach deutschem recht zusammen veranlagt, könenn die Einkünft sehr wohl angerechnet werden. Sie werden nicht direkt besteuert, aber durch die Progression zahlt der Partner evtl eine höhere Steuer, daher ist Klasse 3 fast immer zu wenig! Auf jeden Fall ist bei ca. gleich hohen Einkünften zu klären ob eine getrennte Veranlagung sinnvoll ist.
Abgesehn davon was soll denn ein Steuervorteil bei Klasse 3 + 5 sein? Auf deine gesamten Einkünfte zahlst du einen Betrag X an Steuern. Mit deiner Lohnsteuerklasse gibst du lediglich an, wieviel von dieser Steuerschuld du im Monat an den Staat zahlst (einzigster Vorteil ist Ehegatten-Splitting).
Im Jahresausgleich ergibt sich dann die Gegenrechnung, ob Du genug Steuerschuld vorrausgezahlt hast oder nciht und entsprechend ein Guthaben oder Nachzahlung. Der Vorteil liegt also evtl. darin dem Staat nicht zuviel Geld vorraus gezahlt zu haben, das dieser dann unverzinst für dich "aufbewahrt" hat, das wars dann aber auch, Du sparst keine Steuern!
mvh
Michael
Michael