So gesehen wird unterschieden zwischen Dänen, Eu-Bürgern und Nicht-Eu-Bürgern.Zunächst ist es mal so, dass bei Aufenthaltserlaubnis zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterschieden wird und die auch verschiedene Anlaufstellen haben.
Denn Dänen haben es unendlich schwer, ihre nicht-EU-Familienmitglieder nach DK zu bekommen --- hingegen alle anderen EU-Bürger im Zuge EU-Rechts nicht.
Weswegen ja auch viele Dänen sich in Schweden ansiedeln, dort nach verkürzter Zit die schwedische Staatsbürgerschaft erwerben und dann als E-Bürger (aber nicht-mehr-Dänen! ihre nicht-Eu-Ehepartner nachholen nach DK!
Stichwort Freizügigkeit innerhalb der EU.
Also bitte genau berichten, mit Halbwissenkommt Jen hier noch total aus dem Tritt.
Das Thema ist nunmal sehr komplex.
Ansonsten stimmt es, daß die Einreise überdie Familienzusammenführung natürlich immer zweifelhafter ist, denn geschieht etwas mit der Familienkontellation, hängt der so Eingereiste in der Luft - bestenfalls erlischt seine alte "Aufenthaltsgenehmigung" und er erwirbt eine neue über eine Arbeit, die er gefunden hat.
Die Zählung auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung läuft dann aber von vorne.
Gruß Ursel, DK