Hallo zusammen,
Ich bin schon desöfteren Gast hier im Forum, der Informationsgehalt ist wirklich sehr gut. Deshalb schonmal vielen Dank an die aktiven User.
Dennoch hab ich eine Frage, vieleicht kann mir jemand helfen.
Ich arbeite seit einem Jahr in Dk ( Fredericia) und bin als Grenzpendler eingestuft ( da ich im Regelfall einmal die Woche nach zur Famielie in der BRD fahre.)
Jetzt hat sich bei uns Nachwuchs eingestellt. Und tatsächlich verwehren die BRD-Behörden meiner Frau das Elterngeld,weil ich in DK arbeite.
Da meine Frau erwerbslos ist hat sie natürlich auch in Dk kein Anspruch auf Barselpenge. Ich bekomme von der Kommune allerdings nur 2 Wochen forældreorlov.
Hat jemand ähnliche Erfarungen gemacht, Was tun ?
mvh
Fraggle
Wachsamkeit, Die Waffe des Grenzsoldaten !
Einmal Grenzer - immer Grenzer!
Elterngeld / Barselpenge
Hej!
Eine kurze, vielleicht dumme, Frage: Welches Elterngeld meinst Du jetzt?
Unsere Kinder sind etwas größer, Ich kenne nur das Erziehungs- und das Kindergelt. Meinst Du das "neue" Elterngeld, was es noch zusätzlich seit einiger Zeit gibt? So viel ich weiß wird dieses Elterngeld, annähernd ähnlich wie das Erziehungsgeld (nur annähernd!) nach bestimmten Bemessungsgrundlagen gezahlt. D.h. es wird geschaut, was unterm Strich bei einem raus kommt, was die Einnahmen und Kosten angeht. ( so salopp gesagt...) Natürlich geht dann Dein Gehalt, was Du in DK verdienst, mit in die Berechnung hinein. Und wenn ihr dann über die Grenze der Bezuschussung kommt, dann gibt es nichts von der Behörde. Ich würde mir an Deiner Stelle sicherheitshalber online bei der ARGE Infos ziehen. Vielleicht helfen die Aussagen dort ja schon ein wenig weiter. Sonst frage doch noch mal beim Amt direkt nach. Wenn man freundlich nachfragt, bekommt man meistens eigentlich auch eine nette Antwort (so meine Erfahrung). 
Aber wie gesagt: Eure gesamten Einkünfte zählen, egal, ob in D das Geld verdient wird oder in DK. ( Übrigens auch die Kosten... )
Eine kurze, vielleicht dumme, Frage: Welches Elterngeld meinst Du jetzt?


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Das ist leider alles falsch.fischie hat geschrieben:Ich kenne nur das Erziehungs- und das Kindergelt. Meinst Du das "neue" Elterngeld, was es noch zusätzlich seit einiger Zeit gibt? So viel ich weiß wird dieses Elterngeld, annähernd ähnlich wie das Erziehungsgeld (nur annähernd!) nach bestimmten Bemessungsgrundlagen gezahlt. D.h. es wird geschaut, was unterm Strich bei einem raus kommt, was die Einnahmen und Kosten angeht. ( so salopp gesagt...)
Das „Erziehungsgeld“ wurde am 01.01.2007 durch das "Elterngeld" abgelöst.
(Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Die Leistung wird unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Das Einkommen dient lediglich als Berechnungsgrundlage des Elterngeldes.
Arbeitet ein Elternteil im Ausland und der andere gar nicht, dann besteht leider kein Anspruch auf Elterngeld in Deutschland.
Anders wäre es in Fall von "Fraggle", wenn auch die Mutter arbeiten würde/gearbeitet hätte.
Darüber kann man [url=http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/elterngeld/elterngeld-fuer-grenzgaenger-und-auslaender.html]zum Beispiel hier[/url], im [url=http://bundesrecht.juris.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000200000]Gesetzestext[/url] oder auch an vielen anderen Stellen im Internet nachlesen.
Gruß
/annika
- Lars J. Helbo
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Re: Elterngeld / Barselpenge
Ich glaube nicht, dass dies so stimmt.Fraggle hat geschrieben:Ich bekomme von der Kommune allerdings nur 2 Wochen forældreorlov.
Die 2 Wochen sind bestimmt der so genannte "Fædreorlov", die der Vater immer in Verbindung mit dem Geburt nehmen kann.
Daneben gibt es aber "Forældreorlov". Das sind 32 Wochen, die zwischen Vater und Mutter nach Wunsch verteilt werden kann (bis das Kind 9 Jahre alt ist). Da Deine Frau davon nichts nehmen kann, müstest Du ja davon um so mehr bekommen können. Wie das genau läuft weis ich aber nicht, d.h. frag Dein Gewerkschaftsvertreter.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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uups...
so schaut das also aus, wenn die Kinder aus dem entspr. Alter raus sind. Aber ich hatte ja auch gesagt, dass ich da nicht genau bescheid weiß. War nur ein Gedanke um Denkanstöße zu geben. Hoffe, habe keinen verunsichert!!
Aber danke! Jetzt bin ich wieder auf dem Laufenden...


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Guten morgen,
ich war gestern bei der Pendlerinfo und habe gefragt, ob Frau Elterngeld aus DE beziehen kann, wenn sie nicht berufstätig ist und der Ehepartner in DK arbeitet. Mir wurde gesagt, dass dies so ist, wenn man eben kein Anspruch auf Elterngeld aus DK hat.
So weit ich die Gesetzestexte lesen kann, entnehme ich daraus auch nicht, dass man keinen Anspruch darauf hat. Was irgenwo sonst im Netz steht würde ich immer mit viel Vorsicht genießen, denn es wird viel geschrieben. Den Antrag würde ich auf jeden Fall stellen und bei Ablehnung auch einspruch erheben, wenn diese nicht gut begründet ist.
Beste Grüße
Anja
ich war gestern bei der Pendlerinfo und habe gefragt, ob Frau Elterngeld aus DE beziehen kann, wenn sie nicht berufstätig ist und der Ehepartner in DK arbeitet. Mir wurde gesagt, dass dies so ist, wenn man eben kein Anspruch auf Elterngeld aus DK hat.
So weit ich die Gesetzestexte lesen kann, entnehme ich daraus auch nicht, dass man keinen Anspruch darauf hat. Was irgenwo sonst im Netz steht würde ich immer mit viel Vorsicht genießen, denn es wird viel geschrieben. Den Antrag würde ich auf jeden Fall stellen und bei Ablehnung auch einspruch erheben, wenn diese nicht gut begründet ist.
Beste Grüße
Anja
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Re: Elterngeld / Barselpenge
Wie bist Du denn drauf?Fraggle hat geschrieben:die BRD-Behörden .....
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Elterngeld
Hej,
ich denke, dass Deine Frau den Grundbetrag von 300 Euro bekommen müßte. Was sollte das damit zu tun haben, dass Du in Dänemark arbeitest. Diese Summe bekommen auch Hartz-IV-Empfänger, Studenten usw. unabhängig davon, ob sie vorher gearbeitet haben oder wieviel sie verdient haben.
Die Regelung, Deine Frau bekommt kein Elterngeld als "Strafe" , weil Du in Dänemark arbeitest, will mir gar nicht einleuchten (allerdings: ausgeschlossen ist das in diesem Land auch nicht).
kh
bornholmfan
ich denke, dass Deine Frau den Grundbetrag von 300 Euro bekommen müßte. Was sollte das damit zu tun haben, dass Du in Dänemark arbeitest. Diese Summe bekommen auch Hartz-IV-Empfänger, Studenten usw. unabhängig davon, ob sie vorher gearbeitet haben oder wieviel sie verdient haben.
Die Regelung, Deine Frau bekommt kein Elterngeld als "Strafe" , weil Du in Dänemark arbeitest, will mir gar nicht einleuchten (allerdings: ausgeschlossen ist das in diesem Land auch nicht).
kh
bornholmfan