* Annikki, das ist eine
sehr gute Idee!
* fromms_de, Deine "juristische" Ausführungen in aller Ehren, was Du schreibst ist aber weitgehend Unfug
* udo66, ja vielleicht wird man nicht erwischt. Dadurch wird es aber nicht legal, und es gibt ein viel schlimmeres Problem.
Es geht nämlich um die Zulassung (also "TÜV" - nicht die Kennzeichen). Ein Auto das in DK ordentlich Zugelassen ist und eine Zugvorrichtung hat, ist dadurch für die Zusammen-Kopplung mit in DK zugelassene Hänger zugelassen, ohne dass ein erneuter TÜV fällig wird. Man kann also Legal einen beliebigen Auto mit einen beliebigen Hänger zusammen "-binden". Eine Voraussetzung ist aber, dass sowohl Auto als auch Hänger in DK zugelassen ist. Wenn aber der Hänger nicht in DK zugelassen ist (und somit z.B. theoretisch andere Maße haben könnte), dann ist die Zusammenkopplung verboten. Bzw. Auto und Hänger müssen dann zusammen zum TÜV.
Für gewerbliche Fahrzeuge (LKW's) gibt es im Rahmen der freie Niederlassungsrecht innerhalb der EU eine Ausnahme. Deshalb ist dies etwas ganz anderes.
Nun stimmt es vielleicht, dass die Polizei nicht immer vor Ort ist. Es gibt aber ein viel schlimmeres Problem. Da das Auto für diese art der Zusammenkopplung nicht zugelassen ist, erlischt auch der Versicherungsschutz. Im falle eines Unfalles wird die DK Versicherungsgesellschaft also keine Krone bezahlen. Wer das nicht glaubt soll bitte seine Gesellschaft fragen.