Hauskauf...aber was passiert eigentlich bei Rückkehr...

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Hafra
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Hauskauf...aber was passiert eigentlich bei Rückkehr...

Beitrag von Hafra »

Hi
hier wird immer geschrieben welche Vorraussetzungen erforderlich sind um eine Immobilie zu erwerben und ggfs auch eine Freizeitimmo.
Aber
was ist eigentlich mit den Objekten, von den Leuten welche dann irgendwann zurückgehen ins Ursprungsland (aus welchen Gründen auch immer).

Irgendwo hab ich mal gelesen das bei Freizeitobjekten der Eigentümer gezwungen sein kann es zu verkaufen (eben weil offiziell keine Freizeithäuser an Ausländer ohne festen dän Wohnsitz verkauft werden dürfen, bzw sie solche besitzen dürfen etc)

Wie verhält es sich denn mit den Ganzjahreshäusern?
Wie wird denn ggfs die Steuer berechnet?

Hab hier dazu noch nix konkretes gefunden

mvh
Hafra
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Lars J. Helbo
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Re: Hauskauf...aber was passiert eigentlich bei Rückkehr...

Beitrag von Lars J. Helbo »

Hafra hat geschrieben: Irgendwo hab ich mal gelesen das bei Freizeitobjekten der Eigentümer gezwungen sein kann es zu verkaufen (eben weil offiziell keine Freizeithäuser an Ausländer ohne festen dän Wohnsitz verkauft werden dürfen, bzw sie solche besitzen dürfen etc)

Wie verhält es sich denn mit den Ganzjahreshäusern?
Das verhält sich eigentlich genau so. Wenn man weniger als 5 Jahre in DK gewohnt hat, darf man als Hauptregel kein Haus in DK besitzen. Es gibt aber die Ausnahme, das EU-Bürger ein Haus besitzen dürfen, wenn sie dies benötigen, um hier wohnen zu können.

D.h. aber auch, wer z.B. nach DE zurück geht (vor Ablauf der 5 Jahre), muss dann das Haus wieder verkaufen, weil er ja dann nicht mehr die Ausnahmebedingung erfüllt.
Hafra hat geschrieben:Wie wird denn ggfs die Steuer berechnet?
Welche Steuer ???
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Hafra hat geschrieben: meine Frage der Steuern bezog sich auf die Grunderwerbsteuer, bzw Grundsteuer welche mE in DK anders errechnet wird
aber in jedem Fall könne Sie nur berechnet werden solange auch Steuern in Dk bezahlt werden. Wie würde sich es verhalten wenn anch ca 10j jemand zurück geht iuns Heimatland, das Haus aber behalten möchte..
Grunderwerbsteuer gibt es in DK nicht.

Grundsteuer (ejendomsskat) wird von den Gemeinden erhoben - zusammen mit der Abrechnung für Abwasser, Müllabfuhr etc. Hier spielt es also keine Rolle, wo der Besitzer wohnt.

Dann gibt es die Ejendomsværdiskat. Das ist ein Einkommenssteuer auf die Nutzungswert des Hauses. Die zahlt man natürlich nur, wenn man in DK einkommensteuerpflichtig ist. Wer das nicht ist, weil er im Ausland wohnt, bekommt aber natürlich auch kein Abzug für Zinsen, wie man es sonnst hier tut.
Hafra hat geschrieben: ps: weißt du wo ich was finden kann über, Kredite zu Immobilien was auch noch in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt wird?
Ich hab gehört das die Kredite dann vom Lohnangezogen werden, bevor die Steuer berechnet wird.
Ein Teil der Zinsen können beim Steuern geltend gemacht werden. Die Berechnung ist allerdings sehr kompliziert. Du kannst aber ganz einfach hier sehen:

http://www.boligsiden.dk

Bei jedes Haus gibt es Preis, Anzahlung sowie eine monatliche Brutto- und Netto-Leistung. Der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist der Steuervorteil.

Du musst auch nichts selber unternehmen, um den Abzug zu bekommen. Der Bank wird Informationen über Zinsen direkt an das Finanzamt weiterleiten. Es läuft also ganz automatisch.
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