Deutsches Auto und dänischer Trailer, geht das?

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hettibert
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Deutsches Auto und dänischer Trailer, geht das?

Beitrag von hettibert »

Hi zusammen,
ich habe eine Frage, vielleicht weiss jemand von euch was dazu. Darf ich mit einem deutschen Auto, das ein in Deutschland gemeldeter Freund besitzt und fährt, einen dänischen Anhänger bei einem Nachbarn hier in DK leihen und damit fahren? Oder gibt das event Ärger? Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber...???
Vielen Dank, Hetti
Frechdachs
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Beitrag von Frechdachs »

Hy

Solange der besitzer keinen wohnsitz in dk hat und den pkw auch selber faehrt gibt es keinen grund warum du das nicht tun duerftest.

Nur selber fahren darfste eben in dieser konstelation nicht

gruesse
Frechdachs
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Nein, darfst Du unter gar keinen Umständen!!

(Tut mir leid Frechdachs, aber das hatten wir doch mehrmals hier im Forum).

Also, ein Zugfahrzeug und ein Hänger müssen ja zusammen passen, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Sie müßten also normalerweise gemeinsam vom "TÜV" abgenommen werden.

In DK ist es aber so, dass Zugfahrzeuge (PkW's mit Zugvorrichtung) und kleine Hänger eine generelle Zulassung haben. Sie dürfen also beliebig kombiniert werden (vorausgesetz der Gewicht stimmt). Diese generelle Zulassung gilt aber nur zusammen mit ein anderes in DK zugelassene Fahrzeug.

D.h. wenn Du ein DE PKW und ein DK Hänger verbindet, dann ist damit der Betriebserlaubnis für den Hänger automatisch erloschen. Du könntest also genau so gut ein Hänger ohne Kennzeichen benutzen. Das heißt aber auch, dass es kein Versicherungsschutz gibt. Also: Lass es sein!!
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ta.schi
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Beitrag von ta.schi »

@Lars

Da muss ich jetzt nochmal genauer nachhaken... Du schriebst: "Also, ein Zugfahrzeug und ein Hänger müssen ja zusammen passen, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Sie müßten also normalerweise gemeinsam vom "TÜV" abgenommen werden..." Wir haben fuer die Firma ziemlich zeitgleich einen Pritschenwagen und einen grossen Trailer gekauft... Die wurden nicht zusammen "gesynt". Als wir im Maerz unser neues Auto gekauft haben, haben wir erwaehnt, warum es dieses Auto sein muss, eben wegen des vorhandenen grossen Anhaengers. Auch da hat es niemanden interessiert. Die Fahrzeuge sind alle bei der gleichen Versicherungsgesellschaft, auch die hat noch nicht "gemeckert".

Oder verstehe ich Deinen Beitrag falsch?!
hilsen/Gruß, Tanja
Frechdachs
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Beitrag von Frechdachs »

Hej

lars das ist gelinde gesagt bloedsinn. Wenn ich deiner argumentation folge duerfte ueberhaupt kein fahrzeug das nicht von den daenischen behoerden zugelassen wurde auf daenischen strassen fahren. Die trailer werden doch typklassen zugelassen. Und da diese fahrzeuge alles importfahrzeuge sind sind sie auch identisch mit den auslaendischen fahrzeugen. Hier spricht also nichts gegen einen gemischten einsatz.Ausserdem wird die betriebsgenehmigung nicht fuer ein gespann erteilt sondern es wird nur die zulassung fuer den trailer erteilt. Stell dir mal die variationsmoeglichkeiten mit den ganzen pkw´s und trailern vor.

Also solange die variablen wie hoechstgeschwindigkeit, zuladung und gesamtgewicht eingehalten werden kannst du kombinieren

Dies kannst du dir auch im gewerblichen gueterverkehr ansehen. hier ist es absolut ueblich trailer mit anderen nationalitaetszulassungen zu ziehen.Und dies nicht nur im schwerlastverkehr.Sondern ganz besonders im internationalen kurierdienst

Wo es allerdings zu schwierigkeiten kommen koennte und da geb ich dir recht ist die versicherungsfrage.
Hier aber auch nur in der kombination deutsches zugfahrzeug mit daenischen anhaenger in deutschland.
Hier ist eine versicherungserklaerung des versicherungsunternehmens notwendig. Aehnlich unserer gruenen versicherungskarte.

Deutsche versicherer geben generell versicherungsschutz bei einer solchen konstelation.

gruesse
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hettibert
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Beitrag von hettibert »

HI,
danke für die ganzen Antworten. Sie haben mich allerdings etwas verunsichert. Muss ich also bei dt Vers des Autos nachfragen, ob das dann versichert ist? Wie ist das denn wenn ich das dk auto mit dk anhänger meines Nachbarn (Däne) fahre? Der hat mir das schon oft gegeben, der hat nie nach Versicherung gefragt...
Wenn ich mir bei einer Autoverleihfirma in Dk mit einem Dt Auto ein Trailer geliehen habe, war das nie ein Problem.
LG Hetti, etwas ratlos
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

ta.schi hat geschrieben:Wir haben fuer die Firma ziemlich zeitgleich einen Pritschenwagen und einen grossen Trailer gekauft... Die wurden nicht zusammen "gesynt". Als wir im Maerz unser neues Auto gekauft haben, haben wir erwaehnt, warum es dieses Auto sein muss, eben wegen des vorhandenen grossen Anhaengers.
Aber das ist ja genau der Punkt. Wenn in DK ein PKW (<3500 Kg) mit Hängervorrichtung oder ein entsprechend kleiner Hänger zugelassen wird, dann bekommt das Fahrzeug damit automatisch ein Betriebserlaubnis, womit es mit jeden beliebigen Hänger/Zugfahrzeug (der auch in DK zugelassen ist) zusammen betrieben werden darf.

Der Clou dabei ist nur, dass dieser generelle Betriebserlaubnis nur dann gilt, wenn man zwei in DK zugelassene Fahrzeuge kombiniert.

Der Betriebserlaubnis des Hängers (in Deinem Fall) gilt also nur, wenn der Hänger von ein in DK zugelassene Auto gezogen wird.

Wenn Du aber den Hänger mit ein Auto kombinierst, der nicht in DK zugelassen ist, dann musst Du erst mit dem Gespann zum syn - was natürlich praktisch unmöglich ist.
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Beitrag von Frechdachs »

Hej

Ist es auch weiterhin nicht. Hab gerade mit meinem versicherungsmakler telefoniert.Bei mir kommen solche konstelationen auch alle tage vor. Er sagte das das alles im gruenen bereich sei. Nur du eben nicht in einem deutschen fahrzeug fahren darfst

frechdachs
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Frechdachs hat geschrieben: lars das ist gelinde gesagt bloedsinn.
Das mag sein. Aber so ist das Gesetz. Es geht ja nicht darum, ob Auto und Hänger rein technisch zusammen passen. Es geht darum, ob sie ein in DK gültigen Betriebserlaubnis haben.

Dazu muss Auto und Hänger entweder zusammen zum syn - oder beide müssen in DK zugelassen sein und damit auch hier zum syn gewesen.
Frechdachs hat geschrieben: Dies kannst du dir auch im gewerblichen gueterverkehr ansehen. hier ist es absolut ueblich trailer mit anderen nationalitaetszulassungen zu ziehen.
Was aber mit der Sache nicht das geringste zu tun hat. Im Rahmen der freie Niederlassungsrecht innerhalb der EU, gibt es nämlich eine Ausnahme. Die gilt aber nur für gewerbliche Fahrzeuge - und keinesfalls für private.
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Beitrag von Frechdachs »

Hej

Lars ich komm immer noch nicht mit dir zusammen.

Aber ich werde nachher bei der arhus politi anrufen. Um eine entgueltige klaerung zu haben.

melde mich dann nochmal
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Kannst Du ja gerne machen. Das Problem ist ganz einfach, dass sowohl Zugfahrzeug als auch Hänger zum "synsfri sammenkobling" zugelassen werden müssen gemäß "bekendtgørelse om synsfri sammenkobling af bil og påhængskøretøj med en tilladt totalvægt på højst 3.500 kg".

"Synsfri sammenkobling" ist also nur erlaubt, wenn sowohl Auto als auch Hänger dafür zugelassen ist (gemäß dieser Bekanntmachung). Auf dem Registreringsattest gibt es ein Felt (links, direkt unter die Mitte), es heißt "Godkendelser, udstyr mv."

In diesem Felt steht "synsfri sammenkobling". Diese beiden Wörter müssen auf beide Registreringsattester vorhanden sein. Wenn das der Fall ist, dann dürfen sie zusammen betrieben werden - ohne vorher zum syn zu müssen.

Wenn aber Auto oder Hänger nicht ein registreringsattest mit diesen beiden Wörter hat (z.B. weil das Auto kein Registreringsattest sondern ein KFZ-Brief hat), dann dürfen sie nur zusammen betrieben werden, wenn sie vorher zusammen beim syn waren.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Die Frage war übrigens auch hier:

http://www.dcu.dk/campisterimellem/showPost.asp?forumPostGuid=55036&AreaGuid=2285
Efter min mening: I Danmark får vi vores bil indregistreret til synsfri sammenkobling. Det betyder, at vi frit kan trække anhængere, der også er indregistreret til synsfri sammenkobling, og det er efter danske normer. Derfor vil det efter dansk lovgivning være forbudt at koble disse sammen.
Efter Politiet: Dette er klart ulovligt. Danske biler må ikke trække udenlandsk indregistreret køretøjer, da der ikke ligger nogen officiel aftale til dette. Hvad tysk politi vil sige hvis stoppet kunne de ikke sige noget om. det havde de ikke nogen officiel mening om.
Efter mit forsikringsselskab: Dette er ikke lovligt og udenfor normal dækningsområde. Skulle der ske noget medens et sådan køretøj er sammenkoblet ville det være en klar ulovlighed, og selskaberne ville ikke udbetale en eneste krone, eller Euro. Så stod man med hele baduljen selv.
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Und noch was:

http://www.fdm.dk/public/trafikogpolitik/horingssvar/2004/Un%C3%B8digtbelastenderegler.htm

Das ist FDM (ADAC in DK), die vorgeschlagen hat diese regeln zu ändern. Sie finden, dass das Verbot gegen gemeinsame Nutzung von DK und ausländisches Fahrzeug "unnötig belastend" ist.

Sie bringen eigentlich die gleichen Argumente wie frechdachs - dass die Fahrzeuge in aller regel ohnehin Standardzulassungen haben und dass die ausländische Fahrzeuge oft mit den dänischen identisch sind.
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Beitrag von illuminatus »

Tja um dieses Thema noch etwas anzureichern;
Ein Bekannter von mir hat gerade diesen Fall vor einigen Tagen gehabt:
Deutsches Auto, dänischer Anhänger. Wurde angehalten und mußte den Trailer ( 500 Kg Gesamtgewicht) stehenlassen, da diese beide Fahrzeuge nicht zusammen betrieben werden dürfen.
"Als Begründung wurde angegeben, Der trailer dürfe nur mit einem Dänischen Fahrzeug betrieben werden, da er nur über die Versicherung des Fahrzeugs versichert ist und deswegen auch keine Afgift dafür bezahlt werden muß.
Trailer über 500 Kg Gesamtgewicht dürfen nur dann von Ausländischen Fahrzeugen gezogen werden, wenn eine Versicherung bzw. eine gemeinschaftsbetriebserlaubnis vorliegt."
So sagt die Politi Aarhus.
Frechdachs
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Beitrag von Frechdachs »

Hej

Naja Andreas, dann bist du schon mal weiter als ich. Ich warte seit fast einer woche auf antwort aus Århus.

Aber warum eigendlich der neue Name?
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