Bitte um Info inwieweit der deutsche Schwerbehindertenstatus aus Deutschland umgeschrieben werden kann, oder ob neue Bescheinigung aus DK benötigt wird und welche Ansprüche und Vergünstigungen haben Schwerbehinderte in DK.
Kalinka
Schwerbehindertenausweis in DK
- Lars J. Helbo
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es gibt in dk keinen schwerrbehiindertenausweis. du kannst aber bei
http://www.handicap.dk/brugerservice/ledsagerkort eine sog. ledsagerkort, bzw wenn es sich um ein kind handelt eine børneledsagerkort beantragen, damit kann man eine begleitperson gratis in den zügen mitnehmen und auch in diverse vergnügungen. beim selben verein kann u.U. ein behindertenparkausweis ausgestellt werden, der aber nur dazu berechtigt, auf den parkplätzen mit dem rollstuhl zu parken, und evtl bei zeitbegrenzten parkplätzen extra zeit zu bekommen, bezahlen muss man wie alle anderen auch.
was für begünstigungen meinst du denn sonst noch?
hejhej evi
http://www.handicap.dk/brugerservice/ledsagerkort eine sog. ledsagerkort, bzw wenn es sich um ein kind handelt eine børneledsagerkort beantragen, damit kann man eine begleitperson gratis in den zügen mitnehmen und auch in diverse vergnügungen. beim selben verein kann u.U. ein behindertenparkausweis ausgestellt werden, der aber nur dazu berechtigt, auf den parkplätzen mit dem rollstuhl zu parken, und evtl bei zeitbegrenzten parkplätzen extra zeit zu bekommen, bezahlen muss man wie alle anderen auch.
was für begünstigungen meinst du denn sonst noch?
hejhej evi
Re: Schwerbehindertenausweis in DK
Bei sowas wuerde ich mich nicht auf das Forum verlassen!kalinka hat geschrieben:Bitte um Info inwieweit der deutsche Schwerbehindertenstatus aus Deutschland umgeschrieben werden kann, oder ob neue Bescheinigung aus DK benötigt wird und welche Ansprüche und Vergünstigungen haben Schwerbehinderte in DK.
Kalinka
Ich wuerde mich an mindestens 2 unabhaengigen Stellen erkundigen (Dt. Botschaft/Behoerde in DE die sich in DK auskennt...minimum.) Sonst geht dir was durch die Lappen was spaeter nicht mehr einklagbar ist.
FACHMANN FRAGEN!
mhv
Udo
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Zu diesem Thema habe ich folgendes im Internet gefunden:
Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland?
Nein. Einen Rechtsanspruch auf die schwerbehinderten Menschen zustehenden Nachteilsausgleiche haben Sie nur in Deutschland. Es ist aber möglich, dass Sie im Ausland bei Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Daher stellen die Versorgungsämter in Bayern für schwerbehinderte Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird.
Der Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) berechtigt jedoch in vielen ausländischen Staaten zur Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen, und zwar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.
Quelle: www.zbfs.bayern.de
Es ist für mich aber auch nachvollziehbar: Die Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche, die dem Inhaber eines Schwerbehindertenausweises gewährt werden, werden vom Staat und somit vom Steuerzahler des ausstellenden Landes finanziert. Somit habe ich logischerweise als Bundesbürger mit SBA keinen Anspruch auf dänische Leistungen, ich hab´ja auch nix dort eingezahlt...
Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland?
Nein. Einen Rechtsanspruch auf die schwerbehinderten Menschen zustehenden Nachteilsausgleiche haben Sie nur in Deutschland. Es ist aber möglich, dass Sie im Ausland bei Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Daher stellen die Versorgungsämter in Bayern für schwerbehinderte Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird.
Der Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) berechtigt jedoch in vielen ausländischen Staaten zur Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen, und zwar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.
Quelle: www.zbfs.bayern.de
Es ist für mich aber auch nachvollziehbar: Die Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche, die dem Inhaber eines Schwerbehindertenausweises gewährt werden, werden vom Staat und somit vom Steuerzahler des ausstellenden Landes finanziert. Somit habe ich logischerweise als Bundesbürger mit SBA keinen Anspruch auf dänische Leistungen, ich hab´ja auch nix dort eingezahlt...

Gruß... Bear300lbs
Mit dem Geist ist es wie mit einem Fallschirm- erst nützlich, wenn er sich entfaltet hat!
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- Lars J. Helbo
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Hinter diese Frage liegt allerdings auch ein grundsätzliches Unterschied im Denken. In DK hat man grundsätzlich den Gedanken, dass Behinderte (und auch sozial benachteiligte) so weit wie möglich, wie alle andere behandelt werden sollen. Dazu gehört auch, dass man nicht Vergünstigungen an alle mögliche Ecken erteilt. Stattdessen soll das Sozialamt eine Unterstützung geben, die es ermöglicht überall normal zu bezahlen.
Also, das Sozialamt soll allein für den notwendigen Ausgleich zuständig sein.
Kein mensch in DK würde z.B. auf der Gedanke kommen, "Sozialtarife" beim Strom vorzuschlagen - weil es eben nicht Aufgabe der Stromerzeuger Sozialpolitik zu betreiben. Ein anderes Beispiel sind die Sozialkaufhäuser, wo man nur gegen Vorlage einer Berechtigung einkaufen kann. Ich denke das würden die meisten Dänen als abstrus ansehen.
Also, das Sozialamt soll allein für den notwendigen Ausgleich zuständig sein.
Kein mensch in DK würde z.B. auf der Gedanke kommen, "Sozialtarife" beim Strom vorzuschlagen - weil es eben nicht Aufgabe der Stromerzeuger Sozialpolitik zu betreiben. Ein anderes Beispiel sind die Sozialkaufhäuser, wo man nur gegen Vorlage einer Berechtigung einkaufen kann. Ich denke das würden die meisten Dänen als abstrus ansehen.