7. juni 2009. Referendum über eine änderung des Tronfolgegesetzes. Sollen erstgeborene töchter auch die Trone erben können.
Mehr - in dänisch:
http://jp.dk/indland/indland_politik/article1477881.ece
Gebrochene nachrichten: Kønigshaus zur abstimmung
- Lars J. Helbo
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Nein, es kommt nichts anderes mit.
Ich finde vor allem interessant, dass die Änderung frühestens Bedeutung erlangt, wenn Prinz Christian stirbt, also vermutlich erst in 80-90 Jahren, und zu der Zeit nur, wenn er erst eine Tochter und dann ein Sohn bekommen hat.
D.h. von den Wählern, die jetzt die Änderung beschließen soll, gibt es vermutlich nicht ein einziger, der die Änderung selber erleben wird.
Ich finde vor allem interessant, dass die Änderung frühestens Bedeutung erlangt, wenn Prinz Christian stirbt, also vermutlich erst in 80-90 Jahren, und zu der Zeit nur, wenn er erst eine Tochter und dann ein Sohn bekommen hat.
D.h. von den Wählern, die jetzt die Änderung beschließen soll, gibt es vermutlich nicht ein einziger, der die Änderung selber erleben wird.
- Lars J. Helbo
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Es geht ja darum, dass nach der jetzige Regelung einen jüngeren Bruder vor eine ältere Schwester kommt. Das war 1953 nicht relevant, weil der König damals drei Töchter und keine Söhne hatte.
Das ist auch jetzt nicht relevant, weil die Königin zwei Söhne hat und der Kronprinz als ältester Kind ein Sohn.
Nur falls der kleine Prinz Christian in 25 Jahren erst eine Tochter und danach einen Sohn (bei zwei Kinder eine Wahrscheinlichkeit von 25%) dann wäre dieser Sohn in 80 Jahren oder so vor seine ältere Schwester erbberechtigt.
Mit 75% Wahrscheinlichkeit ist die Änderung aber frühestens in 100 Jahren von Bedeutung.
Es gibt aber etwas anderes, was auch interessant ist - das ist die Frage, warum jetzt, wenn kein akuter Bedarf besteht? Es heißt nämlich auch, dass die Frage ja dann "verbraucht" ist. D.h. die Frage kann dann nicht später benutzt werden, um eine Grundgesetzänderung durch zu ziehen (wie in 1953) - was wiederum heißt, dass eine mögliche Grundgesetzänderung dann in ferne Zukunft verschoben ist. Ob das vielleicht Absicht ist ???
Das ist auch jetzt nicht relevant, weil die Königin zwei Söhne hat und der Kronprinz als ältester Kind ein Sohn.
Nur falls der kleine Prinz Christian in 25 Jahren erst eine Tochter und danach einen Sohn (bei zwei Kinder eine Wahrscheinlichkeit von 25%) dann wäre dieser Sohn in 80 Jahren oder so vor seine ältere Schwester erbberechtigt.
Mit 75% Wahrscheinlichkeit ist die Änderung aber frühestens in 100 Jahren von Bedeutung.
Es gibt aber etwas anderes, was auch interessant ist - das ist die Frage, warum jetzt, wenn kein akuter Bedarf besteht? Es heißt nämlich auch, dass die Frage ja dann "verbraucht" ist. D.h. die Frage kann dann nicht später benutzt werden, um eine Grundgesetzänderung durch zu ziehen (wie in 1953) - was wiederum heißt, dass eine mögliche Grundgesetzänderung dann in ferne Zukunft verschoben ist. Ob das vielleicht Absicht ist ???