dänisches Finanzamt

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reljes
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dänisches Finanzamt

Beitrag von reljes »

Hallo,

ich hab da mal eine Frage zum Thema Einkommenssteuer oder besser zum dänischen Finanzamt.

Ich war vor ein paar Jahren Arbeitnehmer in Dänemark. Im letzten Jahr meiner Berufstätigkeit in DK habe ich aber nicht volle 12 sondern nur 6 Monate in DK gearbeitet.

Im darauf folgenden Jahr hat mir das dänische Finanzamt eine Rechnung über ausstehende Steuern für das letzte Jahr geschickt. Das ist soweit auch logisch, da der Personenfreibetrag, der bei der Berechung der monatlich abzuführenden Einkommenssteuer angesetzt wird auf Basis von 12 Monaten Einkommenssteuerpflicht berechnet wird.

Das Problem ist nur, dass die Berechnung im Steuerbescheid völlig unverständlich und schlecht dokumentiert ist. Die Berechnungen enthalten mehrere Zahlen, die ohne jeden Zusammenhang zu sein scheinen.

Seither war ich im dauernden Briefkontakt mit dem dänischen Finanzamt um zu versuchen eine verständliche Erläuterung zu der Berechnung der Reststeuern zu erhalten. Diese habe ich aber nie erhalten, stattdessen habe ich denen selbst eine umfassend dokumentierte Berechnung vorgelegt aus der hervor ging, dass die verlangte Reststeuer zu hoch angesetzt ist. Den von mir berechneten Betrag habe ich überwiesen.

Seither erhalte ich keine sachlichen Informationen, oder Berechnungen die belegen würden, dass meine Berechnung falsch ist, sondern nur noch Mahnungen. Zuletzt erhielt ich eine Mahnung die darauf hinwies, dass in Zukunft das deutsche Finanzamt mit der Eintreibung des ausstehenden Betrags beauftragt werde.

Meine Frage: ist das deutsche Finanzamt in der Lage den Sachverhalt zu klären, oder treiben die nur das Geld ein? Kann das dänische Finanzamt einfach Geld einfordern, obwohl sie zur Klärung eines Sachverhaltes aufgefordert wurden und sie darauf nie ernsthaft eingegangen sind?

Für nützliche Informationen wäre ich sehr dankbar.
micha_i_danmark
Mitglied
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Registriert: 14.02.2007, 17:04
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Beitrag von micha_i_danmark »

Ich glaube kaum, dass das deutsche Finanzamt hier den Sachverhalt klären kann. Würder an Deiner Stelle weiterem Schriftwechsel einfach mal in Dänemark anrufen und direkt mit dem Sachbearbeiter sprechen. Das könnte die Missverständnisse (soweit es denn welche sind) evtl doch noch aus dem Weg schaffen
udo66

Re: dänisches Finanzamt

Beitrag von udo66 »

reljes hat geschrieben:Hallo,

ich hab da mal eine Frage zum Thema Einkommenssteuer oder besser zum dänischen Finanzamt.

Ich war vor ein paar Jahren Arbeitnehmer in Dänemark. Im letzten Jahr meiner Berufstätigkeit in DK habe ich aber nicht volle 12 sondern nur 6 Monate in DK gearbeitet.

Im darauf folgenden Jahr hat mir das dänische Finanzamt eine Rechnung über ausstehende Steuern für das letzte Jahr geschickt. Das ist soweit auch logisch, da der Personenfreibetrag, der bei der Berechung der monatlich abzuführenden Einkommenssteuer angesetzt wird auf Basis von 12 Monaten Einkommenssteuerpflicht berechnet wird.

Das Problem ist nur, dass die Berechnung im Steuerbescheid völlig unverständlich und schlecht dokumentiert ist. Die Berechnungen enthalten mehrere Zahlen, die ohne jeden Zusammenhang zu sein scheinen.

Seither war ich im dauernden Briefkontakt mit dem dänischen Finanzamt um zu versuchen eine verständliche Erläuterung zu der Berechnung der Reststeuern zu erhalten. Diese habe ich aber nie erhalten, stattdessen habe ich denen selbst eine umfassend dokumentierte Berechnung vorgelegt aus der hervor ging, dass die verlangte Reststeuer zu hoch angesetzt ist. Den von mir berechneten Betrag habe ich überwiesen.

Seither erhalte ich keine sachlichen Informationen, oder Berechnungen die belegen würden, dass meine Berechnung falsch ist, sondern nur noch Mahnungen. Zuletzt erhielt ich eine Mahnung die darauf hinwies, dass in Zukunft das deutsche Finanzamt mit der Eintreibung des ausstehenden Betrags beauftragt werde.

Meine Frage: ist das deutsche Finanzamt in der Lage den Sachverhalt zu klären, oder treiben die nur das Geld ein? Kann das dänische Finanzamt einfach Geld einfordern, obwohl sie zur Klärung eines Sachverhaltes aufgefordert wurden und sie darauf nie ernsthaft eingegangen sind?

Für nützliche Informationen wäre ich sehr dankbar.
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Udo
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