CPR, aber kein Opholdebevis: trotzdem krankenversichert?

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tiffi
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CPR, aber kein Opholdebevis: trotzdem krankenversichert?

Beitrag von tiffi »

Hallo zusammen,

meine erste Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark ist abgelaufen. Ich lebe und arbeite aber noch in DK, und außer meiner Faulheit steht einer neuen Aufenthaltsgenehmigung auch nichts im Wege. Nun habe ich mich aber verletzt und möchte morgen zum Arzt gehen. Bin ich dann noch krankenversichert? Oder muss ich mich unbedingt vorher noch zum Einwohnermeldeamt quälen?
Sind CPR/Krankenversicherung und Aufenthaltsgenehmigung überhaupt gekoppelt, oder ist die Aufenthaltsgenehmigung nur nötig, um eine CPR zu _bekommen_?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
tiffi
udo66

Beitrag von udo66 »

Tut mit leid, aber ich kriege gerade den arsch nicht hoch dir zu antworten.
:-P
truemmerlotte
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Beitrag von truemmerlotte »

Soll also heissen Du hälst Dich illegal in Dk auf? Arbeitest dort illegal ( weil ohne Aufenthaltsgenehmigung) und willst dort legall zum Arzt? Respekt

Diese Frage überhaupt zu stellen ist schon frech
Ich kann Leute , die andere nicht ernstnehmen nicht leiden!
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Wieder so ein Fall, wo eine Antwort nicht möglich ist, weil der Fragesteller seine Identität verborgen hält :roll:

Du schreibst: "meine erste Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark ist abgelaufen". EU-Bürger brauchen aber gar keine Aufenthaltsgenehmigung. Die Frage stellt sich also, ob Du EU-Bürger bist.
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

udo66 hat geschrieben:Tut mit leid, aber ich kriege gerade den arsch nicht hoch dir zu antworten.
:-P
Dann hättest Du Dir Deinen Beitrag ja eigentlich auch gleich ganz sparen könnnen.

Tiffi, ich denke, Du bist nachwievor krankenversichert da Voraussetzung fuer die Karte ja dein bopæl in Dänemark ist, aber Du solltest schnellstmöglichst Deinen Aufenthalt wieder "legalisieren". Wieso soll der Registeringsbevis eigentlich abgelaufen sein? Er ist doch (in den ersten 5 Jahren) an einen bestimmten Aufenthaltsgrund - i.d.R. einen Arbeitsplatz - gebunden, nicht aber an eine feste Gültigkeitsdauer.
Kapitel 6

Bestemmelser vedrørende opholdsdokumenter

Tidsbegrænset ophold

§ 21. EU-statsborgere med ret til tidsbegrænset ophold efter denne bekendtgørelse skal ansøge om registreringsbevis senest 3 måneder efter indrejsen, hvis opholdet forventes at vare mere end 3 måneder. Registreringsbeviset udstedes ikke for noget bestemt tidsrum. Hvis en EU-statsborger ændrer opholdsgrundlag, skal den pågældende ansøge om nyt registreringsbevis.
saedis
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Beitrag von saedis »

Lars J. Helbo hat geschrieben:EU-Bürger brauchen aber gar keine Aufenthaltsgenehmigung. Die Frage stellt sich also, ob Du EU-Bürger bist.
:?:

ach - erzähl mal bitte mehr - dann kann ich mir (als EU bürger!) wohl den verlängerungsantrag sparen???

ist das neu? meine letzte auskunft von kopenhagen statsamt (vor zwei wochen) war die, das ich meine verlängern muss. als EU bürger.
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saedis
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Beitrag von saedis »

micha_i_danmark hat geschrieben:Wieso soll der Registeringsbevis eigentlich abgelaufen sein? Er ist doch (in den ersten 5 Jahren) an einen bestimmten Aufenthaltsgrund - i.d.R. einen Arbeitsplatz - gebunden, nicht aber an eine feste Gültigkeitsdauer.
:?:

warum steht dann ein "gültig bis" datum auf dem opholdsbevis?
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udo66

leichte Hauptstadt Arroganz?

Beitrag von udo66 »

micha_i_danmark hat geschrieben:
udo66 hat geschrieben:Tut mit leid, aber ich kriege gerade den arsch nicht hoch dir zu antworten.
:-P
Dann hättest Du Dir Deinen Beitrag ja eigentlich auch gleich ganz sparen könnnen.

...
[/quote]

Aj micha, du bist ja der Oberlogiker...gut micha!
Aber so gefragt muss auch adaequat beantwortet werden.
Die Frage war ja wohl nicht ganz ernst gemeint, oder?

Hejdu,
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

saedis hat geschrieben: warum steht dann ein "gültig bis" datum auf dem opholdsbevis?
Ich habe kein Wort von opholdsbevis geschrieben. Bei mir ging es um Aufenthaltsgenehmigung (= opholdstilladelse ). Bitte nicht alles durch einander werfen.
saedis
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Beitrag von saedis »

ok. soll ich sie einscannen?

:mrgreen:

"overpræsidiet giver dem herved opholdsbevis i henhold til EF/EOS-bekendtgørelsen §3 - egne midler. det er en forudsætning, at indehaveren forsøger sig selv og sin familie - eller kan tilladelsen inddrages.

tilladelsen er gyldig til den XX.XX.2009

hvis de vil søge om forlængelse, skal det ske inden 15 dage,før deres tilladelse udløber.

de vil modtage deres opholdskort med posten i løbet alf kort tid.

hvis de ikke har modtaget opholdskort inden for 3 uger, bedes de kontakte mig.

...

:?:
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

saedis hat geschrieben:ok. soll ich sie einscannen?
Nöh, wozu?

Lies doch mal die erste Frage in diesem Thread. Dort steht das Wort "Aufenthaltsgenehmigung" d.h. auf Dänisch Opholdstilladelse. Die ganze Sache hat also mit Dein Opholdsbevis nicht das geringste zu tun.

Außer, falls der erste Fragesteller auch die Begriffe durch einander wirbelt, und in Wirklichkeit auch Inhaber von einem Opholdsbevis ist.

Wann lernen die Fragesteller in diesem Forum ihre Fragen ordentlich und genau zu formulieren - oh Götter !!! :roll: :roll: :roll:
saedis
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Beitrag von saedis »

du, saedis reicht - als gott sehe ich mich nicht :mrgreen:

was sagt mir dann dieses posting aus einem anderen fred?
maybritt h hat geschrieben:Hej!

Jo, alle EU-borgere skal have en opholdstilladelse hvis man bosætter sig (efter 3 måneder)i et andet EU-Land.
Her er en rigtig god side med forskellige informationer:
http://citizens.eu.int/da/da/gf/wo/de/topic.htm

Hilsen
Maybritt
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tiffi
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Beitrag von tiffi »

Hallo,

mittlerweile bin ich selber verwirrt. Ich finde nämlich die Stelle, an der irgendeine Genehmigung oder was auch immer abläuft, nicht mehr.
Ich habe tatsächlich einen Bevis for registering für einen EU-Ophold, und da steht kein Ablaufdatum drauf. Auf der Sundhedskort auch nicht.
Naja, und so gut laufen, dass ich mich noch auf Verdacht zu irgendeiner Behörte quälen will, kann ich auch nicht mehr. Also probiere ich mal meinen Dänischen Arzt aus. Gut, dass ich weiß, was ich habe, so kann ich vorher ein paar relevante Wörter nachschlagen:o)

Danke Euch,
tiffi

Ps: Udo66: vorgetäuschte Faulheit gildet nicht, nur echte :wink:
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

tiffi hat geschrieben:mittlerweile bin ich selber verwirrt. Ich finde nämlich die Stelle, an der irgendeine Genehmigung oder was auch immer abläuft, nicht mehr.
Hallo Tiffi,

mir wurde zumindest damals von der Statsforvaltningen mitgeteilt, ich muesse mich nur melden, wenn sich der Grund des Aufenthalts ændert - z.B. ein Stellenwechsel / neuer Arbeitgeber und dann eine Kopie des Vertrages schicken. Sonst ist keine aktion mit dem Registreingsbevis notwendig.
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Geh du nur zum Arzt, Tiffi.

Hast du einmal deine Verpflichtungen der Anmeldung erfüllt, hast du deine Rechte erworben, es sei denn die Grundlage deines Aufenthaltsrechts ist entfallen (insbesondere wenn du dich nicht mehr selber versorgen kannst).

Der Opholdsbevis ist nur ein Dokument deiner Rechte.

Ich verstehe die Lage so: Die Erneuerung deiner Registrierung verbessert deine allgemeine aufenthaltsrechtliche Stellung, jedenfalls sobald du das permanente Aufenthaltsrecht erworben hast. Also: Wende ich baldmöglichst ans Statsamt um dein Aufenthaltsrecht zu aktualisieren.

Seht mal hier, fast ganz oben:
http://www.workindk.dk/eu_eoes_statsborgere/0/4/0
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