Ab wann deutscher PKW möglich

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Puncher
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Ab wann deutscher PKW möglich

Beitrag von Puncher »

Hallo,
das PKW Thema lässt mich nicht los. Ab wann kann man als Grenzpendler denn eine deutsches kennzeichen behalten. Wenn man jedes WE pendelt sind das ja schon 100 Tage im jahr plus 30 Tage Urlaub plus die Tätigkeit in Deutschland, da ich als Vertriebseliter Germany für eine dänische Firma arbeite... Da komm ich doch auf 185 Tage ausserhalb Dänemarks.
Da müsste ich mit meiner Wohung in HH doch fast ein deutsches Kennzeivhen behalten können???
Viele Grüße
Jakob
lailadk

Beitrag von lailadk »

Hej
also nach meinem wWssenstand ist es so: um einen Sondergenehmigung zu bekommen muß du nachweisen das deinen lebensmittelpunkt in Deutschland ist.. Wohnsitz , Kinder, Ehefrau etc. Dazu muß deinen Arbeitsvertrag befristet sein. Das formular kannst du unter Skat.dk runterladen. Ich habe mit der zuständegen Behörde vor 4 Wochen telefoniert. Bin mir also ziemlich sicher. In dem Antrag muß du schreiben wie viele Tage im Monat du nach Hause fährst und du muß es zur Not auch nachweisen können. Benzinbelege, Kaufbelege von Lebensmittel in Brd usw.
Lieben Gruß von Laila
udo66

Beitrag von udo66 »

lailadk hat geschrieben:Hej
also nach meinem wWssenstand ist es so: um einen Sondergenehmigung zu bekommen muß du nachweisen das deinen lebensmittelpunkt in Deutschland ist.. Wohnsitz , Kinder, Ehefrau etc. Dazu muß deinen Arbeitsvertrag befristet sein. Das formular kannst du unter Skat.dk runterladen. Ich habe mit der zuständegen Behörde vor 4 Wochen telefoniert. Bin mir also ziemlich sicher. In dem Antrag muß du schreiben wie viele Tage im Monat du nach Hause fährst und du muß es zur Not auch nachweisen können. Benzinbelege, Kaufbelege von Lebensmittel in Brd usw.
Lieben Gruß von Laila
Benzinverbrauch kriegt er ja hin - Einkaufsbelege kann er sich von Bekannten sammeln! Hoert sich doch gut an.
Fertig.
aki
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Fahrtenbuch

Beitrag von aki »

Hej Jakob,

wenn Du im Außendienst mit Deinem privaten Pkw unterwegs bist, wirst Du doch ein Fahrtenbuch führen. Daraus geht dann hervor, wieviele Tage Du in Deutschland verbracht hast.
Du darfst Dich aber nicht in Dänemark als Wohnsitz anmelden!

Hilsen
Axel
udo66

Re: Fahrtenbuch

Beitrag von udo66 »

aki hat geschrieben:Hej Jakob,

wenn Du im Außendienst mit Deinem privaten Pkw unterwegs bist, wirst Du doch ein Fahrtenbuch führen. Daraus geht dann hervor, wieviele Tage Du in Deutschland verbracht hast.
Du darfst Dich aber nicht in Dänemark als Wohnsitz anmelden!

Hilsen
Axel
Kann man doch gut frisieren - aber wenn es nicht Pflicht ist, wuerd ich das nicht fuehren.
Hoert sich aber insgesamt danach an, dass mehr in DE als in DK gefahren wird, dann wuerde ich es auch so darstellen und nix mehr.
Nur die Pflichtkuer angeben.
udo66

Beitrag von udo66 »

Gute Nacht, ihr Boersenmakler und schlaft gut , denn Montagmorgen ist wieder ein neuer Tag.


(In Zukunft wird das Handtaschenrauben von alten Damen straffrei.)
Koennte ja ne Aktie drin sein.... :P
mib777
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Beitrag von mib777 »

Nun mixt mal nicht zuviel durcheinander. Wenn man Grenzpendler ist, liegt der Lebensmittelpunkt in DE, ohne wenn und aber. Die begrenzte Erlaubnis einen deutschen Pkw in DK zu fahren gilt für Leute die sich dor taufgrund des Arbeitsverhältnisses o.ä. auch nur kurzfristig aufhalten.

Grenzpendler heisst, regelmässig mindestens einmal die Woche nach DE nach Hause zu fahren, keine Anmeldeadresse in DK und damit natürlich auch keine Möglichkeit ein Haus zu kaufen.
mvh
Michael
lailadk

Beitrag von lailadk »

Hej Mib777
Ich habe einen Haus in Dänemark vor 3 Jahren gekauft(bin Dänin) und trotzdem kann ich grenzpendlerin sein. Die wollen von mir nur einen Kopi von Arbeitsvertrag worauf zu erkennen ist, das es einen zeitlich begrenzten Vertrag ist und einen Nachweis dafür das meinen Lebensmittelpunkt sich noch in Hamburg befindet. Ich muß nicht unbedingt 1x wöchentlich nach Hause fahren , sondern ich muß eintragen wie viele Tage im Monat ich nach Hause fahre. Da ich Krankenschwester bin sind die freien Tage ja nicht immer so regelmässig verteilt. Die Frau beim Bilregister in Höje Tästrup hat gleich gesagt, das ich darauf keinen Anspruch habe, sondern das es individuel entschieden wird.
Lieben Gruß von Laila
ta.schi
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Beitrag von ta.schi »

@lailadk

ich glaube, bei dir verhaelt es sich wegen der daenischen Staatsbuergerschaft anders als bei Einwanderern... Du koenntest ja z.B. auch ein Ferienhaus besitzen, was ein Einwanderer halt erst nach 5 Jahren (?) darf...
hilsen/Gruß, Tanja
saedis
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Beitrag von saedis »

hallo jakob,

frag mal in deiner firma den steuerberater.

wenn man in einer dänischen firma arbeitet - aber mehr km mit dem auto in D fährt - ist eine sonderregelung möglich - das auto wird in DK gekauft - aber die registrieringsafgift entfällt - weil auto mehr in D als in DK genutzt wird. es behält allerdings dänische nummernschilder und ist ein auf die firma zugelassener wagen.

machbar ist das. ein deutsch gekennzeichnetes auto (legal :mrgreen: ) in DK zu fahren, wenn du hier ordnungsgemäss angemeldet bist -- vergiss es.
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mib777
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Beitrag von mib777 »

@lailadk
Hej Laila,

der er der helt korekt du skriver, men som dansk borger har du ret til at købe huset i DK.

En tysk borger kan kun købe et hus i DK, hvis han/hun flytte på det samme tidspunkt til DK og registrere adressen hos kommunen.

Puncher skriver at han er tysk, så derfor kan han nok blive grænsependler ved at køre hjemme en gang om ugen. Det kræves at han må ikke har en registreret adresse i DK, han må kun opholde sig (f.eks. leje hus)
mvh
Michael
Puncher
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Beitrag von Puncher »

Danke für die Tipps,
also kann ich mein Auto mindestens noch 1 Jahr fahren, wenn ich in Dt. gemeldet bleibe und muss nur bei der Behörder/Polizei bescheid sagen, das ich mindestens 3 Tage die Woche in Dt. bin und mein Zimmer/Wohnung in Dk. nur beruflich nutze und daher als Grenzpendler bin und zudem noch als vertreibler für Dt zuständig bin, und daher ohnehin viel in Dt. unterwegs bin.
Wenn es mir beruflich und privat dann gut gefällt hole ich mein Mädchen auch hierher und dann kauf ich eben ein Auto hier/oder zahle die Registrierungsgebühr.
Kann also los gehen
Danke und Grüße
Jakob
mib777
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Beitrag von mib777 »

Also irgendwie geht das hier ziemlich durcheinander.
Nochmal von vorne:

Grenzpendler (als deutscher Staatsbürger) heisst
- Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in DE.
- keine gemeldete Adresse in DK (nur Aufenthalt in gemieteter Wohnung)
- mindestens einmal die Woche nach Hause
- Polizei o.ä. braucht keine Nachricht

Als Grenzpendler kann man unbegrenzt in DK mit deutschen Kennzeichen fahren.
mvh
Michael
Puncher
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Beitrag von Puncher »

Hi Michael,
ok super. Dann bin ich Grenzpendler. Dachte ich sage bei Polizei oder behörde nur bescheid, für den fall, das ich mal angehalten werde.
Allerdings pedenelt ein Kollege von mir seit 1,5 jahren jedes WE und fährt mit dt. Kennzeichen.
Also nur eine Wohung mieten und nicht ummelden udn schon ists vorerst ok?
Gruß und Danke
Jakob
mib777
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Beitrag von mib777 »

Wenn Du die Vorraussetzungen für einen Grenzpendler erfüllst, dann ja. Also mindestens einmal die Woche nach Hause und Lebensmittelpunkt muss dann auch in DE liegen, sonst kann es schwierig werden, dass darzulegen.
mvh
Michael
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