A-Kasse
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hallo leute !!! ich habe arbeite jetzt seit einem jahr und fünf monaten in DK und habe echt ein problem. und zwar sagte mir das arbeitamt in D das ich in Dk nicht in die A-Kasse brauche weil ich in D wohne und das sagte auch die kommue. nun habe ich ein paar leute gefragt die jahre lang in DK arbeiten und in D wohnen und sie sagen das ich probleme bekommen kann wenn ich nicht in der A-Kasse bin weil die arbeitgeber auch sagen können "nö die hat nie für mich gearbeitet" was stimmt??? wer kan mir da weiterhelfen???
Nur wenn wir Lieben sind wir unsterblich!!
Re: A-Kasse
hej, aber du bekommst doch regelmässig deine Lohnabrechnung !? Da hast du doch schon mal einen 1. Nachweis, dass du bei der Firma X gearbeitet hast!loona1985 hat geschrieben:...... und sie sagen das ich probleme bekommen kann wenn ich nicht in der A-Kasse bin weil die arbeitgeber auch sagen können "nö die hat nie für mich gearbeitet" was stimmt??? wer kan mir da weiterhelfen???
hilsen Frank
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Hej
Da du im falle eines leistungsanspruches dein Arbeitslosengeld von der agentur fuer arbeit, also aus deutschland, bekommen wuerdest ist ein eintritt in die daenische a-kasse nicht notwendig.
Die gilt fuer eigendlich alle pendler.
Warum befuerchtest du der arbeitgeber solle deine firmenzugehoerigkeit verneinen?
Ich kann keinen sinn darin sehen. Du hast doch deine lohnnachweise bzw deine steuererklaerung!
Gewerkschafts zugehoerigkeit sollte aber auf jeden fall sein. Und lasst die finger von diesen billiganbietern. Hier im forum gibt es etliche beitraege aus denen ihr ersehen koennt warum.
gruesse
Frechdachs
Da du im falle eines leistungsanspruches dein Arbeitslosengeld von der agentur fuer arbeit, also aus deutschland, bekommen wuerdest ist ein eintritt in die daenische a-kasse nicht notwendig.
Die gilt fuer eigendlich alle pendler.
Warum befuerchtest du der arbeitgeber solle deine firmenzugehoerigkeit verneinen?
Ich kann keinen sinn darin sehen. Du hast doch deine lohnnachweise bzw deine steuererklaerung!
Gewerkschafts zugehoerigkeit sollte aber auf jeden fall sein. Und lasst die finger von diesen billiganbietern. Hier im forum gibt es etliche beitraege aus denen ihr ersehen koennt warum.
gruesse
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
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..um Mitglied einer A-Kasse zu werden(nicht Gewerkschaft !) muß der Wohnort auch in DK sein.(So verstehe ich jedenfalls die diversen Texte im Internet)Als "echter" Grenzpendler bekommt man auch vom deutschen Arbeitsamt das Arbeitslosengeld 1 .Man schickt das Formular E 106 nach Kopenhagen bzw. direkt an seine alte Firma in DK.
Klappte bei mir problemlos !!!
Erhebe aber keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit,sind halt meine Erfahrungen vom letzten Monat.......
Hilsen
Hr. Wernersen
Klappte bei mir problemlos !!!
Erhebe aber keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit,sind halt meine Erfahrungen vom letzten Monat.......
Hilsen
Hr. Wernersen
Die ganze Sache mit dem Arbeitslosengeld ist irgendwie ziemlich merkwuerdig... Unser einer Angestellter hat auch gerade so ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, dass er ja schon so und so lange nicht mehr ins dt. System einzahle und somit keinen Anspruch haette, wenn er denn mal arbeitslos wurde...
Bevor er hier angefangen hat, hiess es von deren Seite noch, es waere kein Problem, er haette ja mal was angespart...
@Hr. Wernersen
Das Formular E 106 ist aber fuer die Krankenversicherung...
Das findet sich bei pendlerinfo.org:
Woher bekommt man eine Arbeitsbescheinigung, wenn man in Dänemark nicht Mitglied einer Arbeitslosenversicherung war?
Auch nichtversicherte Grenzpendler benötigen eine Arbeitsbescheinigung, wenn sie nicht mehr in Dänemark arbeiten. Da sie jedoch keiner Arbeitslosenkasse angehören, kann von dort auch keine E-301-Bescheinigung ausgestellt werden. Die dänische Arbeitsverwaltungsbehörde „Arbejdsdirektoratet“ (www.adir.dk) stellt jedoch auf Antrag eine solche Bescheinigung aus. Bedingung ist die Zusendung eines entsprechenden Antrages, der als deutschsprachiger Vordruck im Internet zu finden ist.
Ist der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung in Dänemark vorgeschrieben?
Die Arbeitslosenversicherung in Dänemark ist grundsätzlich eine vom Arbeitnehmer freiwillig abzuschließende Versicherung.
Aufgrund einer neuen Praxis werden seitens der deutschen Arbeitsverwaltung die Voraussetzung zur Erlangung von Arbeitslosengeld anders bewertet, als es bislang der Fall war. Im Sinne der geltenden europäischen Vorschriften gilt eine Anwartschaft auf deutsches Arbeitslosengeld als begründet, sofern in Dänemark Beschäftigungszeiten nachgewiesen werden können, die in Deutschland der Arbeitslosenversicherungspflicht entsprochen hätten. Dies bedeutet, dass sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten (über 400 € Einkommen) in Deutschland einen Anspruch begründen können, ohne dass eine dänische Arbeitslosenversicherung (A-Kasse) abgeschlossen wurde. Für Leistungen aus Dänemark, z.B. im Falle von Schlechtwetter, Kurzarbeit oder Urlaubslohn im ersten Beschäftigungsjahr) ist jedoch weiterhin eine dänische Arbeitslosenversicherung erforderlich, da diese Leistungen direkt in Dänemark gezahlt werden. Somit kann nicht eindeutig festgestellt werden, ob eine Versicherung erforderlich und sinnvoll ist. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, welche Vorteile sich ergeben können.
Bevor er hier angefangen hat, hiess es von deren Seite noch, es waere kein Problem, er haette ja mal was angespart...
@Hr. Wernersen
Das Formular E 106 ist aber fuer die Krankenversicherung...
Das findet sich bei pendlerinfo.org:
Woher bekommt man eine Arbeitsbescheinigung, wenn man in Dänemark nicht Mitglied einer Arbeitslosenversicherung war?
Auch nichtversicherte Grenzpendler benötigen eine Arbeitsbescheinigung, wenn sie nicht mehr in Dänemark arbeiten. Da sie jedoch keiner Arbeitslosenkasse angehören, kann von dort auch keine E-301-Bescheinigung ausgestellt werden. Die dänische Arbeitsverwaltungsbehörde „Arbejdsdirektoratet“ (www.adir.dk) stellt jedoch auf Antrag eine solche Bescheinigung aus. Bedingung ist die Zusendung eines entsprechenden Antrages, der als deutschsprachiger Vordruck im Internet zu finden ist.
Ist der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung in Dänemark vorgeschrieben?
Die Arbeitslosenversicherung in Dänemark ist grundsätzlich eine vom Arbeitnehmer freiwillig abzuschließende Versicherung.
Aufgrund einer neuen Praxis werden seitens der deutschen Arbeitsverwaltung die Voraussetzung zur Erlangung von Arbeitslosengeld anders bewertet, als es bislang der Fall war. Im Sinne der geltenden europäischen Vorschriften gilt eine Anwartschaft auf deutsches Arbeitslosengeld als begründet, sofern in Dänemark Beschäftigungszeiten nachgewiesen werden können, die in Deutschland der Arbeitslosenversicherungspflicht entsprochen hätten. Dies bedeutet, dass sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten (über 400 € Einkommen) in Deutschland einen Anspruch begründen können, ohne dass eine dänische Arbeitslosenversicherung (A-Kasse) abgeschlossen wurde. Für Leistungen aus Dänemark, z.B. im Falle von Schlechtwetter, Kurzarbeit oder Urlaubslohn im ersten Beschäftigungsjahr) ist jedoch weiterhin eine dänische Arbeitslosenversicherung erforderlich, da diese Leistungen direkt in Dänemark gezahlt werden. Somit kann nicht eindeutig festgestellt werden, ob eine Versicherung erforderlich und sinnvoll ist. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, welche Vorteile sich ergeben können.
hilsen/Gruß, Tanja
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Die Seite ist nach Copyright noch von 2006. Das System wurde im Mai 2006 umgestellt (oder zumindest in dieser Zeit) Seither ist es für Pendler nicht mehr notwendig in eine dänsiche A-Kasse einzuzahlen, wenn sie sich gegen vollständige Arbeitslosigkeit absichern wollen.Arnias hat geschrieben:hm das ist nicht ganz richtig. Wer keine Beiträge in die dänische A Kasse einzahlt. Hat auch hinterher kein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deu.
http://www.europa-mobil.de/eu-arbeitssuche-arbeitsaufnahme/eu-grenzgaenger/eu-arbeitslosengeld-grenzgaenger/
Dies gilt ausdrücklich für volle Abrbeitslosigkeit!! Für teilweise Al aufgrund von Materialmangel, Schlechtwetter über länger Zeit etc. ist eine Mitgliedschaft in der A-Kasse durchaus sinnvoll (jedenfalls in den Berufen wo das vorkommen kann).
mvh
Michael
Michael
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