Seit einiger Zeit beobachte und lese ich viel in diesem Forum. Natürlich aus aktuellem Anlass, da mein Lebensgefährte seit Mai in Dänemark arbeitet. Leider ging es ein wenig "holterdipolter", so dass wesentliche Fragen bezüglich meines Nachziehens (und dem meiner Tochter) erst jetzt nach und nach geklärt werden können.... Bislang bin ich eigentlich auch noch ganz happy in Deutschland (Job, Family, Versorgung der tochter) von daher fällt die Entscheidung auch nicht leicht...
Nun bin ich gerade dabei (bevor ich die wesentlicheren Themen anpacke wie z.B. Haus, internationale Schule für die Kleine) das offensichtlich leidige Autothema zu klären.... Ich habe verstanden, dass es wohl keinerlei Überbrückungsmöglichkeiten zum thema Autoeinfuhr gibt.... kann mir irgendjemand die Quellen liefern, woraus zum einen die 14 Tage-Regelung für die Registrierung des PKW hervorgeht und zum anderen auch, die Regelung, dass man als in Dänemark wohnhafter und registrierter Arbeitnehmer nicht mit einem auf eine zweite Person in D zugelassenes Fahrzeug fahren darf?? (ich spreche leider noch kein dänisch und kann mich von daher schwer durch die Seiten des Skat lesen ) das ist für mich die wohl merkwürdigste Regelung, aber wenn es so ist, dann ist es wohl so....
Die interessanteste Frage die ich in diesem Zusammenhang habe ist wohl, gibt es in oder um Aarhus sogenannte Statt-Autos?? In Hamburg gibt es die Möglichkeit, über eine "Nutzergemeinschaft"sich für bestimmte Tage oder Anlässe ein Auto zu mieten. Dies wäre für mich evtl eine Alternative zu einem eigenen Auto... Kennt oder weiss da jemand etwas??

vielen Dank erstmal soweit....
viele Grüsse
Tanja