Zahlungbedingungen -1. Rate-

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geloescht16

Zahlungbedingungen -1. Rate-

Beitrag von geloescht16 »

Moin Moin,
gestern habe ich für 2009 online gebucht. Heute kam die Bestätigung
per elektronischer Post. Soweit alles supii.

Erst beim genauen durchlesen der Rechnung viel mit auf, dass ich als
Anzahlung 50% des Reisepreises bezahlen soll. :x

Bisher waren es so 20% bis vielleicht 30% die ich auch akzeptiert habe.
Aber 50% finde ich nun schon extrem heftig.

Habt die Firmen Angst, dass die Verbraucher aufgrund der
Finanzkrise gleich Reihenweise pleite gehen?

Ist diese Höhe nach dänischen Recht zulässig?


In D hat das Oberlandesgericht Köln geurteilt, dass Reiseveranstalter
eine Anzahlung von 20% des Reisepreises verlangen dürfen, da sie für
die Organisation der Reise in Vorleistung treten müssen.


Hilsen
Lille_Sael
Olli
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Beitrag von Olli »

Gut das Du sowas schreibst, ich werde beim nächsten Buchen unbedingt das "Kleingedruckte" studieren, das vernachlässige ich bei Stammanbietern gern.

liebe Grüße

Olli
Avocet
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Registriert: 05.08.2007, 22:05
Wohnort: Hannover

Beitrag von Avocet »

Ich weiss gar nicht was du mit deinem Posting bezwecken willst?
In dem Moment wo du auf den Buchen Button geklickt hast hast du die Geschäftsbedingungen akzeptiert!
Gruss
frosch
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50% ? Nicht bezahlen

Beitrag von frosch »

Ich würde den Damen und Herren einen freundlichen Brief schreiben, daß Du mit 50% Anzahlung nicht einverstanden bist, aber gerne die üblichen 20-30% anzahlst. Dazu gibts die Varianten, das auch gleich einzuzahlen; oder auf die Antwort zu warten.
Avocet: Der Hinweis auf die AGB ist nicht stichhaltig, Firmen können alles Mögliche in ihre AGB schreiben, wenn es mit dem Landesrecht bzw. der Rechtssprechung nicht in Übereinstimmung steht, sind die entsprechenden Passi der jeweiligen AGB ungültig und gelten als nicht vereinbart.
Übrigens fürchte ich, daß Deine Antwort lille_sael kein Stück weiterhilft.
teddy93

Re: 50% ? Nicht bezahlen

Beitrag von teddy93 »

frosch hat geschrieben:Avocet: ...Übrigens fürchte ich, daß Deine Antwort lille_sael kein Stück weiterhilft.
Ja, da hast du wohl recht, andersrum, es ist immer wieder dasselbe, egal ob hier im Forum oder sonstwo. Erst wird nicht richtig gelesen, dann wird sich heftig beschwert und gejammert. Ob man (frau) Recht hat ist dann egal, es steht (vermeidbarer) Ärger ins Haus. Aber im aktuellen Fall ist die Lösung recht einfach, Haus absagen, keine Anzahlung und gut ist. Wer will mag auch versuchen die Anzahlung zu drücken, ich befürchte aber, das wird nicht von Erfolg gekrönt sein, sei denn, es handelt sich um November 2009.
udo66

Verbraucherberatung, Rechte bei Online-Buchungen

Beitrag von udo66 »

Vielleicht mal die Verbraucherberatung fragen?
Gibt es Gruende die ein Attest vorlegen lassen koennen?
Reiseruecktrittsversicherung?
...IM Text unten steht: Vorher die Stornobedingungen durchlesen.
Gerade bei Online-Buchungen.


Online habe ich gefunden:
Kein Recht auf Rücktritt bei online gebuchten Reisen

13. November 2007

Bei Online-Reisebuchung auf Details achten. Preisvorteile allein sollten kein Buchungskriterium sein. Ab in den Süden, aber mit Umsicht. Bei trübem Herbstwetter packt viele das Fernweh. Was macht da mehr Spaß, als einen schönen Winterurlaub in den Süden zu planen?

Vor allem, weil sich Reisen heute bequem am heimischen PC organisieren lassen. Wer verreisen möchte, muss längst nicht mehr ins Reisebüro gehen.

Im Internet sind alle Informationen rund um die Uhr verfügbar und die Buchung ist hier mit wenigen Klicks erledigt.

Sowohl die Veranstalter selbst als auch unabhängige Online-Reisebüros sind im Netz präsent und offerieren auf mehr oder weniger übersichtlichen Webseiten ihre Angebote.

„Manche Anbieter werben mit Tiefpreisgarantien. Dennoch sind intensive Preisvergleiche anzuraten, gerade bei scheinbar ähnlichen Angeboten“, meint Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

„Grundsätzlich gilt: Der günstigste Anbieter muss nicht unbedingt erste Wahl sein: Man sollte - auch wenn es lästig ist - zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vergleichen.

Darin können sich zum Teil gravierende Verbrauchernachteile verbergen, etwa sehr hohe Stornokosten oder kurzfristige Leistungsänderungsvorbehalte des Veranstalters, zum Beispiel ein Wechsel der Fluggesellschaft.“

Kein Rücktrittsrecht bei Online-Buchungen. Da es im Gegensatz zu Warenbestellungen bei Reisebuchungen kein Rücktrittsrecht gibt, muss man vor Vertragsabschluss genau prüfen, ob die Bedingungen akzeptabel sind.

Außerdem sollte man die Webformulare aufmerksam lesen, um nicht ungewollt Zusatzleistungen abzuschließen, etwa eine Reiserücktrittsversicherung.

Für die Bezahlung werden meist verschiedene Zahlungsvarianten angeboten. Überweisungen mit Rechnung, Zahlung per Nachnahme oder per Kreditkarte und Lastschriftabbuchungen kommen in Betracht.

Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart hat der Kunde nicht. Es ist ratsam, sensible Daten nur zu übermitteln, wenn eine sichere Internetverbindung zur Verfügung gestellt wird.

Sie ist in der Regel mit dem Symbol eines Schlosses in der Menüleiste gekennzeichnet. sowie an der Internetadresse, die dann mit „https“ statt „http“ beginnt.

„Wer eine Pauschalreise gebucht hat, bekommt den so genannten Sicherungsschein, mit dem man bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert ist.

Ist dieser Schein spätestens fünf Tage nach Bezahlung noch nicht eingegangen, unbedingt beim Anbieter nachfragen“,
empfiehlt die D.A.S.-Expertin.

Private Anbieter gründlich recherchieren. Hat man es dagegen mit einem privaten oder ausländischen Vertragspartner zu tun hat, ist es vorteilhaft, im Vorfeld genau zu recherchieren.

Nach den Erfahrungen anderer Kunden genauso, wie z.B. der Postadresse des betreffenden Anbieters. Sind Mietvorauszahlungen etwa für Ferienwohnung, Auto oder Boot zu leisten, sollte man die Stornobedingungen unbedingt vorab vereinbaren.

Pressemitteilung der D.A.S.





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clara (gelöscht)

Beitrag von clara (gelöscht) »

also ich buche bei unserem anbieter auch immer online. bekomme dann online auch die bestätigung = haus ist frei ihr könnts haben. nach ca. 3 tagen kommt dann allerdings per post die mietbestätigung mit dem sicherungsschein. unterschreiben, zurück und alles ist in trockenen tüchern. dann noch 25 % anzahlung leisten (rest 60 tage vorher). bei kurzfristigen buchungen (hatten wir auch schon ein paar mal) bekomme ich per fax die mietbest. die ich zurückfaxe. bezahlt wird dann vor ort.
Steph
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Beiträge: 131
Registriert: 14.07.2008, 22:46
Wohnort: Seevetal

Beitrag von Steph »

"Mein" Ferienhausvermieter ist auch ein recht kleiner, und auch ich zahle 50 % des Mietpreises bei Buchung. Wo ist das Problem???
Irgendwie müssen die doch auch überleben können...ich finde da kein Problem bei.
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken,als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
frosch
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Beiträge: 1660
Registriert: 05.08.2006, 19:44
Wohnort: Berlin

Wo ist das Problem?

Beitrag von frosch »

Steph hat geschrieben:"Mein" Ferienhausvermieter ist auch ein recht kleiner, und auch ich zahle 50 % des Mietpreises bei Buchung. Wo ist das Problem???
Irgendwie müssen die doch auch überleben können...ich finde da kein Problem bei.
Ich schon! Mit welchem Recht oder besser welcher Begründung soll ich Monate vorher für etwas bezahlen? Und dann sogar 50% ?
Warum sollte ich soviel Miete vorher bezahlen und das auch noch Monate vorher oder ein ganzes Jahr?
Was macht der Vermieter mit meinem Geld ?
Ich würde auch mal rechnen, was das an Zinsverlusten ausmacht, bei 1000 Euro Miete, die ein Jahr vorher gezahlt werden, sind das bei heutigen Tagesgeldzinsen locker 50 Euro, die mir verloren gehen.

Und schließlich: Es wäre nicht der erste Vermieter oder Reiseanbieter, der pleite gegangen ist und wo dann Anzahlungen ohne Gegenwert hops gegangen sind.

Wohlgemerkt, es geht hier nicht um Anzahlungen an sich, sondern um die unübliche Höhe von 50%, die sollte einfach nicht akzeptiert werden.
wofu
Mitglied
Beiträge: 1425
Registriert: 31.05.2007, 14:56
Wohnort: Neumünster

Beitrag von wofu »

Moin, moin,

wenn die Anzahlungsforderung als zu hoch empfunden wird - was ja sehr subjektiv ist - bleibt doch immer noch die Kündigung bzw. das nicht Abschliessen der Vertragsverhandlungen. Soweit ich das bislang erlebt habe, kommt der Vertrag doch immer durch die rechtzeitige Zahlung der Anzahlung zustanden. Zahlt der Mieter nicht oder verspätet, hat sich der Vertrag erledigt - ok., bei der verspäteten Zahlung ist der Vermieter evtl. "gnädig", er will ja vermieten und solange sich niemand anderes gemeldet hat, ist es ja ok.

Ich würde die Mietbedingungen hierauf prüfen und dann freundlich zurück schreiben: Bei 50 % Anzahlung verzichte ich auf die Anmietung, sollten Sie auch mit den üblichen 20 % zufrieden sein, kommen wir zusammen, oder so ähnlich. Evtl. wäre ich auch so genervt von der Überraschung - vor allem von mir, da ich wieder nicht ordentlich gelesen habe - , daß ich einfach verzichten und mir woanders ein Haus suchen würde.

Grüße

Wolfgang
geloescht16

Beitrag von geloescht16 »

Moin Moin,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Ärgern kann ich mich
nach dem Motto "Wer lesen kann ist klar im Vorteil".
Aus den von der Homepage abzurufenden Mietbedingungen geht klar
hervor, dass eine Anzahlung von 50% fällig wird.

Für mich ist jetzt klar, auch wenn ich den Anbieter bereits jahrelang
kenne muss man bei jeder Buchung wohl erneut alles lesen.

Hilsen
Lille_Sael
frosch
Mitglied
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Registriert: 05.08.2006, 19:44
Wohnort: Berlin

Anbieter mit 50% Anzahlung

Beitrag von frosch »

Hallo Lille_Sael,
ich fänds gut, wenn Du den Anbieter noch nennen würdest, damit man weiss, wo man mit solchen Konditionen rechnen muss.
geloescht16

Beitrag von geloescht16 »

Moin Moin,
schaust du hier:

Ferienhäuser in Dänemark auf Visittoppen.com

Hilsen
Lille_Sael
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