Frikort

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Mira
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Frikort

Beitrag von Mira »

Hej, ich werde demnächst nach Kopenhagen ziehen und habe eine Frage bezügl. der Steuern.

Da ja vom Lohn leider sehr viel Steuern abgezogen werden, bleibt ja oft kaum noch was übrig.
Aber ist es möglich, dass ich die ersten Wochen, in denen man ja noch mehr auf Geld angewiesen ist bezügl. Umzug/Wohnung/Sprogskole etc. auf Frikort arbeite?

"På et frikort betaler du først skat, når du har tjent, hvad der svarer til dit personfradrag. I år 2008 er dit personfradrag på 30.600 kr., hvis du er under 18 år, og 41.000 kr., hvis du er over 18 år."

Ich könnte doch also bis 41.000 kr. erstmal steuerfrei arbeiten, anschließend, wenn dieser Betrag "verbraucht" ist, zum Finanzamt gehen und eine normale Skattekort beantragen?
Oder ist das nicht möglich?
Wäre super wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

Liebe Grüße,
Mira
Fuglesang
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Beitrag von Fuglesang »

Und dann? Dann musst du den vollen Steuerbetrag entrichten und hast keinen Freibetrag mehr.
Mira
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Beitrag von Mira »

Ja, aber für die erste Zeit habe ich dann mehr Geld, was ich ja vor allem in der ersten Zeit auch brauche. Mietkaution etc.

Also ist es möglich, das so zu machen?
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich glaube nicht. Du könntest zunächst zum Finanzamt gehen und sagen, Dein Jahreseinkommen wird nur 35.000 Kronen sein. Dann würdest Du ein Frikort bekommen. Dann würdest Du am Anfang nur den Bruttosteuer zahlen (8%). Wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, wird dann automatisch den höheren Betrag erhoben.

Nur bekommst Du in dem Fall aber vermutlich Probleme mit der Anmeldung. Bei ein Jahreseinkommen von 35.000 Kronen werden die sagen, Du kannst Dich nicht selber versorgen.
Mira
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Beitrag von Mira »

Okay, danke. Ich werde es am besten einfach mal versuchen.. :wink:
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Mira,

dem Finanzamt glaubhaft zu machen, dass Du nur 35.000 kr verdienen wirst, wird kaum funktionieren, denn die DK-Anmeldung geht nur, wenn Du ein Mindesteinkommen von 72000 kr pro Jahr = 6000 kr monatlich nachweist und das weiß natürlich auch das Finanzamt, wenn sie dir die Steuerkarte ausstellen.

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Hina
Mira
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Beitrag von Mira »

Und wenn ich nur eine 5 jährige Genehmigung beantrage, da muss ich doch nur einen bestimmten Betrag vorweisen?
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Der erste Opholdsbevis ist eh nur 5 Jahre gültig. Erst nach einem erneuten Antrag ist dieser unbefristet.

Jürgen
Hina
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Beitrag von Hina »

Der opholdsbevis für EU-Bürger gilt heutzutage automatisch genau 5 Jahre. Weder dieser noch eine Arbeitserlaubnis muss speziell beantragt werden, denn das steht Dir per Gesetz zu, wenn Du nachweist, dass Du Dich in DK mindestens 1 Jahr selbst versorgen kannst. Dazu musst Du Dich bei der Staatsverwaltung anmelden und dort die Nachweise erbringen (Arbeitsvertrag mit entsprechendem Einkommen oder Vermögen).

Deshalb ist auch ein neues Anmeldeformular erstellt worden, das heutzutage nicht mehr Antrag auf Aufenthalsgenehmigung heißt, sondern auf Aufenthaltsdokument.

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Hina
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Beitrag von Hina »

Mir fällt auch gerade ein, beim Erstantrag auf Skatekort wollten die auch den Arbeitsvertrag sehen.
Bei einigen machen ja auch die Firmen die Anmeldung aber die müssen dann wohl auch mitteilen, wieviel ihr Arbeitnehmer verdient.

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Hina
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Beitrag von Hina »

Ich glaube, jetzt habe ich etwas gefunden, was das System sehr einfach erklärt. http://unge.skat.dk/Skatte_og_frikort.asp

Du musst also Dein tatsächliches Einkommen angeben und der Arbeitgeber muss die entsprechende Steuer dafür abführen. Evtl. dürfte der Arbeitgeber, wenn Du volles Gehalt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag erhältst, auch gar keine Frikort akzeptieren, denn anderenfalls würde das für Dich bedeuten, dass Dir die Steuerbehörde "einen Kredit" gewährt und das wird sie sicher nicht machen.

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Hina
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