Komm mir doch nicht immer mit deutschem Recht. Ich weiß nicht was dieses ewige Drumherumgerede soll. Ist doch einfach zu beantworten, wer verpflichtet deinen Arbeitgeber einem deutschen Urlauber mehr Geld abzunehmen als einem Einheimischen, vorausgesetzt, er bucht bei dir im Büro, direkt vor Ort, Kohle sofort bar auf die Kralle? Ich schreibe nicht von Buchungen von Deutschland aus. Gelten für Deutsche deutsche Gesetze auch beim Kauf von anderen Artikeln in DK?Sollys hat geschrieben:..Das deutsche Reise- und Handelsrecht hat da aber schon ein Wörtchen mitzureden, wenn ein Vertrag nach deutschem Recht abgeschlossen wird.
Ach......könnte jetzt stundenlang so weiter machen..... aber wofür, ich denke mal du weisst worauf ich hinaus will, gelle ----![]()
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Aber wie wofu schon schrieb, es handelt sich ja eh nur um ein paar Taler.