fragen bezüglich selbständigkeit in DK
fragen bezüglich selbständigkeit in DK
hallo
ich arbeite seit über einem jahr als grenspendler in DK und habe einen sehr guten job als betriebstechniker.
vor einem halben jahr habe ich mich mit meinem dänischen arbeitskollegen nebenbei selbständig gemacht, wir haben es ne IS gegründet und betreiben diese neben unserem hauptjob.
diesen monat nun wollen wir die IS schließen und eine APS gründen aus steuertechnischen gründen, das geschäft läuft sehr erfolgreich und wir haben schon lieferverträge für das kommende jahr die kurz vor dem abschluß stehen.
meine frage ist . muss ich das einkommen aus meiner selbständigkeit in DE angeben /versteuern.
über tips und infos würde ich mich sehr freuen .
gruß klaus
ich arbeite seit über einem jahr als grenspendler in DK und habe einen sehr guten job als betriebstechniker.
vor einem halben jahr habe ich mich mit meinem dänischen arbeitskollegen nebenbei selbständig gemacht, wir haben es ne IS gegründet und betreiben diese neben unserem hauptjob.
diesen monat nun wollen wir die IS schließen und eine APS gründen aus steuertechnischen gründen, das geschäft läuft sehr erfolgreich und wir haben schon lieferverträge für das kommende jahr die kurz vor dem abschluß stehen.
meine frage ist . muss ich das einkommen aus meiner selbständigkeit in DE angeben /versteuern.
über tips und infos würde ich mich sehr freuen .
gruß klaus
hallo hina
also
nach durchsicht des doppelbesteuerungsabkommens zwischen deutschland und dänemark werden einkünfte nur in einem staat versteuert, d.h. das wenn ich meine steuern in DK gezahlt habe die ich aus nichtselbständiger / selbständiger arbeit erziehlt habe , muss ich in DE für diese einkünfte nicht nocheinmal steuern bezahlen.
auf 100 kronen die ich mit meiner firma in DK erwirtschafte muss ich 25 Kronen steuern zahlen. sprich 25%
auf mein gehalt das ich aus nicht selbständiger arbeit erwirtschafte zahle ich einen AM beitrag der 38% entspricht.
gruß klaus
nach durchsicht des doppelbesteuerungsabkommens zwischen deutschland und dänemark werden einkünfte nur in einem staat versteuert, d.h. das wenn ich meine steuern in DK gezahlt habe die ich aus nichtselbständiger / selbständiger arbeit erziehlt habe , muss ich in DE für diese einkünfte nicht nocheinmal steuern bezahlen.
auf 100 kronen die ich mit meiner firma in DK erwirtschafte muss ich 25 Kronen steuern zahlen. sprich 25%
auf mein gehalt das ich aus nicht selbständiger arbeit erwirtschafte zahle ich einen AM beitrag der 38% entspricht.
gruß klaus
Hallo Klaus,
für Steuern, die von Deinem Lohn in DK abgeführt wurden, wirst Du natürlich nicht nochmal in DE besteuert. Das ist klar, deshalb ja auch das Doppelbesteuerungsabkommen. Aber für Deine selbständige Arbeit wird ja noch keine Einkommensteuer abgeführt, sondern Du machst nach Jahresabschluss in Deutschland - da dort Dein Wohnsitz liegt - eine Einkommensteuererklärung und bezahlst dann dafür dort Deine Steuern, es sei denn, der Skat zieht automatisch schon Steuern bei Dir ein. Dann gilt natürlich wieder das Doppelbesteuerungsabkommen.
Hilsen
Hina
für Steuern, die von Deinem Lohn in DK abgeführt wurden, wirst Du natürlich nicht nochmal in DE besteuert. Das ist klar, deshalb ja auch das Doppelbesteuerungsabkommen. Aber für Deine selbständige Arbeit wird ja noch keine Einkommensteuer abgeführt, sondern Du machst nach Jahresabschluss in Deutschland - da dort Dein Wohnsitz liegt - eine Einkommensteuererklärung und bezahlst dann dafür dort Deine Steuern, es sei denn, der Skat zieht automatisch schon Steuern bei Dir ein. Dann gilt natürlich wieder das Doppelbesteuerungsabkommen.
Hilsen
Hina
Re:
das habe ich aber etwas anders verstanden mit dem doppelbesteuerungsabkommen.
Unternehmensgewinne
(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit auf diese Weise aus, so können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können.
gruß klaus
Unternehmensgewinne
(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit auf diese Weise aus, so können die Gewinne des Unternehmens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können.
gruß klaus
hallo hina
selbstverständlich zahle ich auf die in dänemark gemachten gewinne die steuern an skat das sollten nach meinem kenntnisstand ca. 25 % sein .
auf das was übrigbleibt sollten dann in DE keine steuern mehr fällig werden .

also kann ich davon ausgehen das ich auf dem richtigen kenntnisstand bin und mit meiner betrachtungsweise nicht völlig daneben liege .
denn der text von doppelbesteuerungsabkommen liest sich manchmal so kompliziert als würde man die bibel rückwärts lesen .
gruß klaus
selbstverständlich zahle ich auf die in dänemark gemachten gewinne die steuern an skat das sollten nach meinem kenntnisstand ca. 25 % sein .
auf das was übrigbleibt sollten dann in DE keine steuern mehr fällig werden .

also kann ich davon ausgehen das ich auf dem richtigen kenntnisstand bin und mit meiner betrachtungsweise nicht völlig daneben liege .
denn der text von doppelbesteuerungsabkommen liest sich manchmal so kompliziert als würde man die bibel rückwärts lesen .
gruß klaus
Hallo Klaus,
Du fragtest allerdings nicht nach dem Unternehmensgewinn (das ist abhängig von der Rechtsform des Betriebes), sondern nach der Besteuerung Deines Einkommens. Das ist ein großer Unterschied.
Wenn in DK auf Dein Einkommen bereits Steuern abgeführt werden, dann wirst Du natürlich nicht nochmal in DE dafür veranlagt.
Hilsen
Hina
Du fragtest allerdings nicht nach dem Unternehmensgewinn (das ist abhängig von der Rechtsform des Betriebes), sondern nach der Besteuerung Deines Einkommens. Das ist ein großer Unterschied.
Wenn in DK auf Dein Einkommen bereits Steuern abgeführt werden, dann wirst Du natürlich nicht nochmal in DE dafür veranlagt.
Hilsen
Hina
Zuletzt geändert von Hina am 22.11.2008, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
Zahlt man sich nicht in einer APS Lohn oder Gehalt? Dann ist der Lohn oder das Gehalt Dein Einkommen und das unterliegt dann der Einkommensteuer. Der Unternehmensgewinn ist das, was nach Abzug aller Betriebsausgaben, dazu gehören auch die Gehälter, im Unternehmen übrig bleibt, das wird anders besteuert.
Zahlt Ihr Euch keine Löhne oder Gehälter und der Rest vom (je nach Rechtsform besteuerten) Gewinn aus dem Betrieb wandert in Eure Tasche, dann ist das Euer Einkommen und dann ist das einkommensteuerpflichtig.
Viele Grüße
Hina
Zahlt Ihr Euch keine Löhne oder Gehälter und der Rest vom (je nach Rechtsform besteuerten) Gewinn aus dem Betrieb wandert in Eure Tasche, dann ist das Euer Einkommen und dann ist das einkommensteuerpflichtig.
Viele Grüße
Hina
Zuletzt geändert von Hina am 22.11.2008, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re:
also im moment zahlen wir ( ich und mein partner ) uns kein gehalt alles war wir erwirtschaften investieren wir in die firma material / maschinen/ betriebskosten usw. gehalt werden wir uns wahrscheinlich erst ab ende nächsten jahres zahlen können wenn alle investitionen abgeschlossen sind.
das mag vielleicht etwas ungewöhnlich sein aber wir haben das so beschlossen und denken das wir damit gut fahren werden und die firma so auch schneller aufgebaut werden kann.
gruß klaus
das mag vielleicht etwas ungewöhnlich sein aber wir haben das so beschlossen und denken das wir damit gut fahren werden und die firma so auch schneller aufgebaut werden kann.
gruß klaus