Arbeitslos als Pendler

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cimberia
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Arbeitslos als Pendler

Beitrag von cimberia »

Heissa alle sammen,
ein Arbeitskollege und ich hatten gestern eine Diskusion, wo wir geteilter Meinung waren. Eventuell gibt es hier jemanden der präzise Auskunft geben kann.

Ich bin der Meinung, dass ich als Pendler, wenn ich arbeitslos werden würde, weiterhin Alu1 bekomme und zwar solange bis die Zeit von der letzten Bewilligung abgelaufen ist.

Beispiel: ich habe anspruch auf Alu1; bekomme 12 Monate bewilligt; nehme davon 2 Wochen in Anspruch; gehe dann nach DK und werde da entlassen; gehe zurück zur ARGE. Restzeit der Bewilligung 11 1/2 Monate!

Pà forhànd tak

Hilsen Frank
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Frank,
das Anrecht, ALU 1 zu beantragen, bleibt Dir insgesamt 3 Jahre erhalten.
Hilsen
Hina
Sven Schmidt
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Beitrag von Sven Schmidt »

Ja, genau die Antwort hat man mir auch gegeben, als ich mich direkt bei der Arbeitsagentur erkundigt habe. Wenn Du vor dem Arbeitsbeginn in DK in D arbeitsuchend gemeldet warst, hast Du noch 3 Jahre Anspruch auf ALU 1. Allerdings weiss ich nicht, wie das geregelt ist, wenn Du vorher noch nie in D arbeitssuchend warst...
Wer bis zum Hals in Scheiße steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen
Hina
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Beitrag von Hina »

Das ist egal, ob man sich gemeldet hat oder nicht. Die 3 Jahre zählen ab dem letzten Arbeitstag in Deutschland.
Hilsen
Hina
cimberia
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Beitrag von cimberia »

Hej, vielen Dank!

Habe auch noch mal das www durchstöbert, aber keine §§ dazu gefunden.
Ich kann mich auch nur auf die Aussage eines Arge Mitarbeiters stützen!
Schade eigendlich, dass sich die Arge bzw. Bundesregierung mit solchen brisanten Infos zurück hält!

God Weekend!

Hilsen Frank
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Frank,
doch es gibt einen Paragraphen dafür, den aber wohl kaum jemand auf Anhieb begreift :wink: - SGB III § 127 1. 1. Das Schlüsselwort hierfür ist die Rahmenfrist. Sie beträgt 3 Jahre.
Hilsen
Hina
cimberia
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Beitrag von cimberia »

@ hina & @ münchner

Thats great !!!!!

Hilsen Frank
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