Unterhaltsrecht / staatliche Unterstützung

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Antworten
CookieDK
Mitglied
Beiträge: 5
Registriert: 15.12.2008, 00:25
Wohnort: Helsingør
Kontaktdaten:

Unterhaltsrecht / staatliche Unterstützung

Beitrag von CookieDK »

Hallo,
nun ist es bald soweit und meine Freundin will zu mir ziehen. Nun stellen sich aber einige Fragen. Sie hat ein Kind (6 Monate, ist aber nicht mein eigenes) und bekommt in Deutschland Erziehungsgeld, Kindergeld. Wie sieht'S denn hier mit Unterstützung aus. Ich habe mal gehört, daß es hier eine Art Sozialhilfe gibt (so um die 8000 DKK). Bekommt man diese nur, wenn man in Dänemark gearbeitet hat?

Ich wäre euch für Dich sehr dankbar für Tips...

Mange Hilsen

Markus
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Wenn Deine Freundin Geld vom Staat will, dann schauts mit dem Opholdsbevis schlecht aus!
Den gibts nur, wenn Sie ne Arbeit hat bzw genügend Geld auf dem Konto damit sie dem Staat nicht auf der Tasche liegt.

Wobei Deine Freundin aber Anspruch auf ne Tagesmutter haben könnte damit sie arbeiten kann.......

Jürgen
Vilmy
Mitglied
Beiträge: 3711
Registriert: 12.01.2006, 11:07
Wohnort: Sønderjylland, DK

Beitrag von Vilmy »

Hinzuzufügen ist noch, dass sie Kindergeld bekommt, wenn das Kind in DK wohnt. Unterhaltsersatzzahungen oder Erziehungsgeld oder Sozialhilfe kann sie nicht bekommen.

Tagesmütter kosten übrigens mehr als 2000 kr. im Monant, je nach Wohnort.

Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

Und denk dran, das Kindergeld gleich bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt zu beantragen. Es muss nämlich gesondert beantragt werden und es kann nicht rückwirkend bezahlt werden. D.h. wenn man erst später den Antrag stellt, dann ist das Geld bis dahin verloren.
g_abriele
Mitglied
Beiträge: 909
Registriert: 06.08.2007, 12:15
Wohnort: Fyn - Danmark

Beitrag von g_abriele »

Und wenn ich das recht in Erinnerung habe, bekommt man nur Kindergeld, wenn man ein Nemkonto angibt, das aber wiederrum nur mit CPR eroeffnet werden kann - zumindest wenn man nicht verheiratet ist.

Sonst kann man das Konto des Ehegatten angeben (bzw. das gemeinsame).

Ich brauchte hier das Kindergeld garnet beantragen - das kam automatisch ??!!
Wenn jemand (Auswanderer-Fragen) oder Fragen zu Fyn beantwortet haben will, versuch ich das gerne per PN (wenn ich kann !)
CookieDK
Mitglied
Beiträge: 5
Registriert: 15.12.2008, 00:25
Wohnort: Helsingør
Kontaktdaten:

Mange Tak

Beitrag von CookieDK »

Also, schon mal vielen Dank für eure Tips...

Wir könnten ja mein Konto angeben, da ich ja im Besitz der CPR bin und ein dänisches Konto habe...
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

In Bezug auf das Kindergeld macht das aber kein Unterschied. Kindergeld gibts ja ohnehin erst, wenn das Kind und mindestens ein Elternteil in DK wohnt und CPR hat.
g_abriele
Mitglied
Beiträge: 909
Registriert: 06.08.2007, 12:15
Wohnort: Fyn - Danmark

Beitrag von g_abriele »

sorry - hat ich nicht erwaehnt - stimmt aber.

Mein Mann hatte ja einen Vollzeit- und ich einen Minijob, als wir herkamen - und daher wurde meine Tochter auch gleich "regulaer" erfasst - wir bekamen alle eine CPR und konnten als Nemkonto unser gemeinsames angeben.

und wichtig: wir waren (sind) verheiratet - und da der Job meines Mannes genug einbringt, haette ich noch nicht einmal einen Job gebraucht. Ansonsten sieht das anders aus.
Wenn jemand (Auswanderer-Fragen) oder Fragen zu Fyn beantwortet haben will, versuch ich das gerne per PN (wenn ich kann !)
Antworten