Auto mit Deutschem Kennzeichen in DK
Auto mit Deutschem Kennzeichen in DK
Hallo,
ich will nach Dänemark ziehen und da stellt sich bei mir die Frage ob ich mein Auto mit deutschem Kennzeichen dann in Dänemark weiterfahren kann (es läuft nicht auf meinem Namen) ohne es in Dänemark anzumelden. Kann mir da jemand helfen.
P.S. über die Suchfunktion habe ich nichts finden können. Hoffe ich habe richtig gesucht.
LG Britta
ich will nach Dänemark ziehen und da stellt sich bei mir die Frage ob ich mein Auto mit deutschem Kennzeichen dann in Dänemark weiterfahren kann (es läuft nicht auf meinem Namen) ohne es in Dänemark anzumelden. Kann mir da jemand helfen.
P.S. über die Suchfunktion habe ich nichts finden können. Hoffe ich habe richtig gesucht.
LG Britta
Sobald man den Opholdsbevis hat, darf man noch 14 Tagen mit deutschen Kennzeichen fahren. Danach darf man sich nimmer erwischen lassen! Die Strafe würde dann bei ca. 6000 Kronen + Registrierungsabgabe liegen!
Man darf dann ausländische Kennzeichen nur fahren, wenn der Fahrzeugbesitzer mit im selben Wagen sitzt!
Ausnahme: Autopanne/Unfall im Ausland. Dann darf man vom Ausland direkt zu seinem Wohnsitz fahren und wieder zurück. Eine Einkaufstour unterwegs ist nicht erlaubt. Ebenso sind Fahrten zur Arbeit tabu.
Jürgen
Man darf dann ausländische Kennzeichen nur fahren, wenn der Fahrzeugbesitzer mit im selben Wagen sitzt!
Ausnahme: Autopanne/Unfall im Ausland. Dann darf man vom Ausland direkt zu seinem Wohnsitz fahren und wieder zurück. Eine Einkaufstour unterwegs ist nicht erlaubt. Ebenso sind Fahrten zur Arbeit tabu.
Jürgen
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Genauso ist es und dies wurde schon 1000 mal im Forum erörtert.KathiBS hat geschrieben:Also jetzt nochmal für doofe. Ich darf wenn ich in Dänemark seit länger als zwei wochen wohne und arbeite nicht mit dem auto z.B. meines Vaters fahren, außer er sitzt mit im Auto? Kann ich mir irgendwie schlecht vorstellen. Versteh ich nicht...?????
Hilsen
Kathi
Der Grund liegt doch auf der Hand - wäre dies möglich, würde jeder 2. Ausländer seinen Wagen auf die Tante, den Urgroßneffen und was sonst noch alles im Ausland anmelden und so die auf für Dänen zu bezahlendende Registrierungsabgabe umgehen.
Im übrigen finde ich es sehr bezeichnet, das Peters feine Ironie so einfach überlesen wurde....
Genau!
Wenn Du inoffiziell in DK wohnst (also Grenzpendler bist oder Dich nur für 3 Monate in DK aufhälst) dann darfst Du auch weiterhin Dein deutsches Kennzeichen fahren. Sobald Du nen Opholdsbevis hast, sinds halt nur noch 14 Tage
Die Dänen dürfen ja auch keine ausländischen Kennzeichen in DK fahren.
Norweger dürfen ja auch nur norwegische Kennzeichen in Norwegen fahren. Wenn ich mich recht erinnere dürfen Deutsche die in Spanien leben auch "nur" ein halbes Jahr mit deutschen Kennzeichen fahren.....
Jürgen
Wenn Du inoffiziell in DK wohnst (also Grenzpendler bist oder Dich nur für 3 Monate in DK aufhälst) dann darfst Du auch weiterhin Dein deutsches Kennzeichen fahren. Sobald Du nen Opholdsbevis hast, sinds halt nur noch 14 Tage
Die Dänen dürfen ja auch keine ausländischen Kennzeichen in DK fahren.
Norweger dürfen ja auch nur norwegische Kennzeichen in Norwegen fahren. Wenn ich mich recht erinnere dürfen Deutsche die in Spanien leben auch "nur" ein halbes Jahr mit deutschen Kennzeichen fahren.....
Jürgen
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Das ist schon richtig so!KathiBS hat geschrieben:Also jetzt nochmal für doofe. Ich darf wenn ich in Dänemark seit länger als zwei wochen wohne und arbeite nicht mit dem auto z.B. meines Vaters fahren, außer er sitzt mit im Auto? Kann ich mir irgendwie schlecht vorstellen. Versteh ich nicht...?????
Hilsen
Kathi
Aufgrund der doch recht heftigen registrierungsabgabe versuchen natuerlich viele diese zu umgehen. Gerade auch auslaender die in DK leben. Um diesen einen riegel vorzuschieben haben die daenischen behoerden mit grossem erfolg jedes noch so kleine schlupfloch geschlossen.
Eine regel besagt unter anderem das es personen mit wohnsitz in DK verboten ist ein Fahrzeug mit auslaendischem nummernschild zu fahren. Es sei denn der fahrzeugbesitzer sitzt mit im auto. Dies hat den sinn zu verhindern das man ein auto auf zb. die eltern in deutschland zulaesst und hier in DK damit rumfaehrt um so die abgabe zu umgehen.
Dies hat bei der daenischen bevoelkerung auch gar keine symphatien weil betrug an der allgemeinheit. Also wer daenemark will muss dann auch mit den weniger schoenen dingen klarkommen, das kapitel registrierungsabgabe gehoert nun mal eindeutig dazu.
frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
Deus mare, Frisio litora fecit
Ich wundere mich immer wieder, warum sich so viele darüber wundern, dass sie bei Wohnsitzverlegung nach DK innerhalb kürzester Frist auch ihr Auto in DK anmelden müssen. Für einen Umzug innerhalb Deutschland gibt es genau die selben Regelungen und da wundert sich kein Mensch.
Dass Fahrten mit fremdländischen Kennzeichen nicht gestattet sind und damit auch kein Versicherungsschutz besteht - mit Ausnahme von offiziell registrierten Mietwagen, bei Unfallhilfe und bei Wohnsitz im Ausland -, hat man eigentlich schon in der Fahrschule gelernt. Das ist in Dänemark nicht anders als in Deutschland.
Hilsen Hina
Dass Fahrten mit fremdländischen Kennzeichen nicht gestattet sind und damit auch kein Versicherungsschutz besteht - mit Ausnahme von offiziell registrierten Mietwagen, bei Unfallhilfe und bei Wohnsitz im Ausland -, hat man eigentlich schon in der Fahrschule gelernt. Das ist in Dänemark nicht anders als in Deutschland.
Hilsen Hina
Der war gut - und die Antwort war auch nicht schlechtPeter hat geschrieben:natürlich ist es Dir möglich mit deutschen Kennzeichen zu fahren, Du bist ja sicher deutscher Staatsbürger und dann darfst Du das.
Es sind nur die Anderen Nationalitäten die ihre KFZ umschreiben müssen

Ich war mir nicht sicher, wann ich mein Auto ummelden muss, weil bis die Aemtersache gelaufen war, waren ja doch etwas mehr als 2 wochen vergangen.
Ich hab beim Skat nachgefragt, ab wann die 2 Wochen gelten. Die haben mir geraten, bei der ortlichen Polizeistation nachzufragen. Dort hat mir ein supernetter Beamter, der eigentlich vor der Tur mit einem Kaffee und einer Zigarette stand, dann erklaert: 2 Wochen, nachdem ich in der Kartei erfasst bin .... hat mir aber wegen einer Ueberschneidung von 2 Tagen (da wollte ich mit dem Auto nach D, um es dort zu verkaufen) sicherheitshalber ein kleines Schreiben auf seine Visitenkarte gepackt, mit dem Hinweis, ihn im Falle eines Falles anzurufen.
also das Datum, das auf der Sundhedskort steht plus 14 Tage
Wenn jemand (Auswanderer-Fragen) oder Fragen zu Fyn beantwortet haben will, versuch ich das gerne per PN (wenn ich kann !)
Mit dem Opholdsbevis hat die Anmeldung des Autos auch erstmal noch nichts zu tun. Den bekommt man als EU-Bürger ja sowieso nicht, da er einem gesetzlich zusteht, sondern eine Registrierungsbescheinigung von der Statesforvaltning. Das Auto kann man erst anmelden, wenn man seinen Wohnsitz in der Kommune anmeldet und von dort seine gelbe Karte bekommen hat, denn ohne "Papiere" geht ja auch die Autoregistrierung nicht. Dann den Antrag auf Registrierung des Autos beim Skat abgeben, zum Syn und Gutachten und das beim Skat abgeben. Dann dauert es nochmal gut 14 Tage, bis man Bescheid bekommt und hat dann nochmal 14 Tage Zeit, dort zur Registrierung zu erscheinen. Alles in allem kommt man dann von der Registrierung bei der Statsforvalting bis zum Bezahlen der Registrierungegebühr auf gut 10-12 Wochen und so lange reißt einem auch niemand den Kopf ab, wenn man noch mit deutschem Kennzeichen fährt, es sei denn, es ist auf einen anderen Namen gemeldet und der sitzt nicht neben einem. Danach kann es aber sehr teuer werden und dass in den letzten Monaten immer mehr Razzien auf den Firmenparkplätzen gemacht wurden, hat sich sicher längst rumgesprochen. Da kann man sich kaum noch als Urlauber rausreden.
Hilsen Hina
Hilsen Hina
Hallo!
Habe die Diskussion mit Interesse verfolgt, wie ist es aber mit dem Status als Grenzpendler: Es sind wöchentliche Heimfahrten geplant, also kein tägliches Pendeln. Das bedeutet: Hauptwohnsitz weiter in Deutschland, "Nebenwohnsitz" an den Arbeitstagen in Dänemark. Es ist also zunächst kein dauerhafter Umzug geplant, damit entfällt ja wohl auch die Ummeldung des Autos incl. der damit verbundenen Kosten - oder???
Leider ist der KPMG-Link ja auf dänisch, gibt es auch was vergleichbares auf deutsch oder englisch?
Danke für Eure Antworten!
Habe die Diskussion mit Interesse verfolgt, wie ist es aber mit dem Status als Grenzpendler: Es sind wöchentliche Heimfahrten geplant, also kein tägliches Pendeln. Das bedeutet: Hauptwohnsitz weiter in Deutschland, "Nebenwohnsitz" an den Arbeitstagen in Dänemark. Es ist also zunächst kein dauerhafter Umzug geplant, damit entfällt ja wohl auch die Ummeldung des Autos incl. der damit verbundenen Kosten - oder???
Leider ist der KPMG-Link ja auf dänisch, gibt es auch was vergleichbares auf deutsch oder englisch?
Danke für Eure Antworten!