dt. Job, dt. Wohnsitz - trotzdem bei Freund in DK leben?
dt. Job, dt. Wohnsitz - trotzdem bei Freund in DK leben?
Hallo!
Ich bin neu hier und habe direkt einmal eine kompliziertere Frage.
Mein Freund (Inder) wird bald in Dänemark (Greencard) leben und arbeiten.
Nun würden wir dort gerne zusammen leben.
Allerdings habe ich in Deutschland einen sicheren Job, den ich nicht aufgeben möchte, es besteht aber die Möglichkeit von zuhause - Homeoffice zu arbeiten.
Ist es denn überhaupt rechtlich möglich, dass ich von Dänemark aus für eine dt. Firma arbeite, mein Geld weiterhin auf mein deutsches Konto bekomme und meinen Wohnsitz ebenfalls in Deutschland belasse? Oder gibt es evtl. sogar die Möglichkeit Dänemark als Zweitwohnsitz anzugeben?
Arbeitstechnisch würde ich außerdem mindestens einmal im Monat für ca. 4-5 Tage nach Deutschland reisen. (daher kein ununterbrochener Daueraufenthalt in DK)
Wie würde es weiterhin in diesem Fall mit der Mitnahme meines Wagens aussehen? Müsste der trotzdem in Dänemark angemeldet werden? (obwohl ja Wohnsitz D wäre)
Sorry für die vielen Fragen, das Thema existiert für uns erst seit wenigen Tagen und daher fehlen uns noch massig Infos.
Ich bin neu hier und habe direkt einmal eine kompliziertere Frage.
Mein Freund (Inder) wird bald in Dänemark (Greencard) leben und arbeiten.
Nun würden wir dort gerne zusammen leben.
Allerdings habe ich in Deutschland einen sicheren Job, den ich nicht aufgeben möchte, es besteht aber die Möglichkeit von zuhause - Homeoffice zu arbeiten.
Ist es denn überhaupt rechtlich möglich, dass ich von Dänemark aus für eine dt. Firma arbeite, mein Geld weiterhin auf mein deutsches Konto bekomme und meinen Wohnsitz ebenfalls in Deutschland belasse? Oder gibt es evtl. sogar die Möglichkeit Dänemark als Zweitwohnsitz anzugeben?
Arbeitstechnisch würde ich außerdem mindestens einmal im Monat für ca. 4-5 Tage nach Deutschland reisen. (daher kein ununterbrochener Daueraufenthalt in DK)
Wie würde es weiterhin in diesem Fall mit der Mitnahme meines Wagens aussehen? Müsste der trotzdem in Dänemark angemeldet werden? (obwohl ja Wohnsitz D wäre)
Sorry für die vielen Fragen, das Thema existiert für uns erst seit wenigen Tagen und daher fehlen uns noch massig Infos.
- Lars J. Helbo
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- Registriert: 23.06.2002, 22:08
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Wenn Dein Wohnsitz in DE ist, darfst Du ja ohne Probleme nach DK fahren. Du kannst Dich hier ohne Einschränkung für 3 Monate aufhalten (und nach 1 Tag in DE - was niemanden kontrollieren kann - wieder für 3 Monate). Ob Du hier am Strand liegst, oder Dein Mail/Heimarbeit erledigst ist ja auch Deine Sache.
Aber, wenn Du Dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Jahres in DK aufhältst, dann wird man sagen, dass Du faktisch hier wohnst. In dem Fall musst Du Dich hier mit Wohnsitz anmelden. Das kannst Du auch ohne weiteres tun, obwohl Du weiterhin in DE arbeitest. Aber Du musst dann Dein Auto ummelden und steuerlich ist es relativ ungünstig.
Aber, wenn Du Dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Jahres in DK aufhältst, dann wird man sagen, dass Du faktisch hier wohnst. In dem Fall musst Du Dich hier mit Wohnsitz anmelden. Das kannst Du auch ohne weiteres tun, obwohl Du weiterhin in DE arbeitest. Aber Du musst dann Dein Auto ummelden und steuerlich ist es relativ ungünstig.
Ich will nichts falsches sagen aber soviel ich weiß, darfst Du max. 182x im Jahr in Dänemark übernachten.
Kommst Du darüber hinaus, musst Du dich in DK anmelden und kannst dein dt. Auto auch nicht mehr hier fahren bzw. musst es in DK anmelden.
Diese Zweit- und Erstwohnsitzregelungen sind für DK irrelevant soviel ich weiß. Zumindest was Aufenthalt und KFZ angeht.
Steuer- und Verdiensttechnisch kenne ich mich nicht aus. Unter 182 Tagen kannst Du hier als "Besucher" verweilen und dann natürlich auch weiter als dt. Arbeiten. Allerdings darfst Du auch nur 3 Monate durchgehend (6 als Arbeitssuchende/r) in DK wohnen.
(Das sind Infos meiner Recherchen, ich kann Dir nicht sagen ob das wirklich Hand und Fuss hat)
Grüße
Oliver
Edit: Lars war 2min schneller, da hatte ich schon angesetzt zum schreiben.
Kommst Du darüber hinaus, musst Du dich in DK anmelden und kannst dein dt. Auto auch nicht mehr hier fahren bzw. musst es in DK anmelden.
Diese Zweit- und Erstwohnsitzregelungen sind für DK irrelevant soviel ich weiß. Zumindest was Aufenthalt und KFZ angeht.
Steuer- und Verdiensttechnisch kenne ich mich nicht aus. Unter 182 Tagen kannst Du hier als "Besucher" verweilen und dann natürlich auch weiter als dt. Arbeiten. Allerdings darfst Du auch nur 3 Monate durchgehend (6 als Arbeitssuchende/r) in DK wohnen.
(Das sind Infos meiner Recherchen, ich kann Dir nicht sagen ob das wirklich Hand und Fuss hat)
Grüße
Oliver
Edit: Lars war 2min schneller, da hatte ich schon angesetzt zum schreiben.

Zuletzt geändert von Olli am 09.01.2009, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
Lars, darauf bist du ja faktisch spezialisiert - meld dein Auto ja nicht um und fahr es lo lange auf dt. Nummernschildern wie es geht.Lars J. Helbo hat geschrieben:Wenn Dein Wohnsitz in DE ist, darfst Du ja ohne Probleme nach DK fahren. Du kannst Dich hier ohne Einschränkung für 3 Monate aufhalten (und nach 1 Tag in DE - was niemanden kontrollieren kann - wieder für 3 Monate). Ob Du hier am Strand liegst, oder Dein Mail/Heimarbeit erledigst ist ja auch Deine Sache.
Aber, wenn Du Dich mehr als 183 Tage innerhalb eines Jahres in DK aufhältst, dann wird man sagen, dass Du faktisch hier wohnst. In dem Fall musst Du Dich hier mit Wohnsitz anmelden. Das kannst Du auch ohne weiteres tun, obwohl Du weiterhin in DE arbeitest. Aber Du musst dann Dein Auto ummelden und steuerlich ist es relativ ungünstig.
Als Pendler brauchst du das nicht - kann ja zwischendurch das Auto wechseln.

- Lars J. Helbo
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Vielen Dank für eure Antworten!
Bezieht sich die 183-Tage-Regel auf ein Kalenderjahr oder auf ein Jahr ab 1. Einreise?
Das mit dem Auto ist so eine Sache....das Auto würde wohl ununterbrochen in Dänemark sein, da ich die monatlichen D-Besuche per Flugzeug erledigen würde.
Aber ich kann ja schlecht das Auto ummelden, wenn ich nicht selbst umgemeldet bin.
Mal angenommen, ich melde mich tatsächlich in DK an und mein Auto ebenfalls. Erhalte aber weiterhin mein Gehalt in D auf mein dt. Konto.
Wie sieht es denn da steuerrechtlich aus, bzw. wo kann ich dazu Informationen finden?
Bezieht sich die 183-Tage-Regel auf ein Kalenderjahr oder auf ein Jahr ab 1. Einreise?
Das mit dem Auto ist so eine Sache....das Auto würde wohl ununterbrochen in Dänemark sein, da ich die monatlichen D-Besuche per Flugzeug erledigen würde.
Aber ich kann ja schlecht das Auto ummelden, wenn ich nicht selbst umgemeldet bin.
Mal angenommen, ich melde mich tatsächlich in DK an und mein Auto ebenfalls. Erhalte aber weiterhin mein Gehalt in D auf mein dt. Konto.
Wie sieht es denn da steuerrechtlich aus, bzw. wo kann ich dazu Informationen finden?
- Lars J. Helbo
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Wenn Du 4-5 Tage im Monat nach DE fliegst und vielleicht auch Deinen Urlaub außerhalb Dänemarks verbringst, kommst Du dennoch über die maximalen 183 Tage in DK. Das bedeutet, Du wärst hier auf Dauer illegal oder müsstest Deinen Wohnsitz nach DK verlegen. Das könnte aber weitere Konsequenzen für Deinen Arbeitgeber mit sich ziehen, da Dein Arbeitsplatz in DK liegen würde. Das ginge nur, wenn Dein Arbeitgeber auch eine Niederlassung in DK begründet. Das hat u.a. auch versicherungstechnische Gründe. Die Berufsgenossenschaft und die IHK schauen da recht genau hin, wo jemand seinen Arbeitsplatz hat. Auch die Steuer schaut bei einer betrieblichen Abrechnung der Flugtickets bei einer Prüfung recht genau. Eine andere Möglichkeit, die noch am einfachsten ist, Du machst Dich in DK selbständig und arbeitest für Deinen deutschen Arbeitgeber von hier aus auf Rechnung. Um das wirklich alles genau zu klären, ist Fachberatung, z.B. bei der Deutsch-Dänischen Handelskammer nötig, sonst könnte es durchaus zu ziemlichen Problemen für Dich und Deinen Arbeitgeber kommen. Das geringste Problem hierbei ist das deutsche Lohnkonto. Das kannst Du auch mit Wohnsitz in DK haben.
Hilsen Hina
Hilsen Hina
Ist wohl doch alles komplizierter als ich anfangs dachte.
Das heisst also im Klartext, dass ich maximal die 183 Tage ausschöpfen kann und dann entweder zurück muss, oder mir einen Job in DK suche.
Vielen Dank für den Hinweis mit der Deutsch-Dänischen Handelskammer, werde mal versuchen da weitere Infos zu bekommen.
Ich dachte bis eben noch, dass man evtl. als "Grenzgänger" durchgehen könnte. Zumindest was die Handhabung angeht:
anmelden und leben in DK, arbeiten für dt. Firma, dt. Konto, dt. Versicherung, Steuern in D.
So gelesen bei: http://www.eures-kompas.eu/
Das Problem ist nur dass da die Rede ist von arbeiten IN D.
Das heisst also im Klartext, dass ich maximal die 183 Tage ausschöpfen kann und dann entweder zurück muss, oder mir einen Job in DK suche.
Vielen Dank für den Hinweis mit der Deutsch-Dänischen Handelskammer, werde mal versuchen da weitere Infos zu bekommen.
Ich dachte bis eben noch, dass man evtl. als "Grenzgänger" durchgehen könnte. Zumindest was die Handhabung angeht:
anmelden und leben in DK, arbeiten für dt. Firma, dt. Konto, dt. Versicherung, Steuern in D.
So gelesen bei: http://www.eures-kompas.eu/
Das Problem ist nur dass da die Rede ist von arbeiten IN D.
Unechter Grenzgänger
Es hat jetzt speziell wenig mit der Eröffnungsfrage zu tun, aber in diesem Zusammenhang hab ich da mal die Frage an Euch, ob Ihr schon mal von dem Begriff "ECHTER bzw. UNECHTER " Grenzgänger gehört habt.
[url=http://www.abload.de/image.php?img=stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg][img]http://www.abload.de/img/stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg[/img][/url]
Per Definition wäre ein Grenzpendler, früher auch als Grenzgänger bezeichnet, ein Arbeitnehmer, der mindestens einmal pro Woche aus dem Arbeitsland in sein Wohnsitzland zurückkehrt.
Der Begriff "unechter" Grenzgänger ist umgangssprachlich und wäre jemand, der zwar pendelt aber nicht wenigstens einmal pro Woche an seinen Wohnsitz zurückkehrt, sondern in größeren Abständen, dafür aber länger.
Rein rechtlich ist dabei aber eigentlich nur die Frage des Wohnsitzes (182-Nächte-Regel) relevant, ob man Pendler ist oder nicht.
Hilsen Hina
Der Begriff "unechter" Grenzgänger ist umgangssprachlich und wäre jemand, der zwar pendelt aber nicht wenigstens einmal pro Woche an seinen Wohnsitz zurückkehrt, sondern in größeren Abständen, dafür aber länger.
Rein rechtlich ist dabei aber eigentlich nur die Frage des Wohnsitzes (182-Nächte-Regel) relevant, ob man Pendler ist oder nicht.
Hilsen Hina