Eigenes Auto in DK (ohne Einfuhrgelder) Teil II
- Lars J. Helbo
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Ich glaube auch, daß es hier um ein Mißverständnis geht. Wenn Du die Registreringsafgift laufend bezahlst, wirst Du ja beim Ausfuhr nichts zurückerstattet bekommen können.
Eine Rückerstattung beim Ausfuhr ist zwar möglich. Das geht aber auch nach einer Schätzung und im Verhältnis zum Wert des Autos. Also, wer z.B. nach DK zieht, die volle Registreringsafgift bezahlt und dann zwei Jahre später das land wieder verläßt, kann ein Teil des Geldes zurückbekommen. Wenn der Wert des Autos um 30% gefallen ist, bekommt er aber nur 70% der Registreringsafgift zurückerstattet.
Bei der laufende Zahlung bezahlst Du aber so zu sagen immer nur der Registreringsafgift auf die Wertminderung des Autos. Beim Ausfuhr sollte der Wert des Autos also genau den Teil ausmachen wovon Du noch keine Registreringsafgift bezahlt hast - somit wird es keine Rückerstattung geben.
Wiedereinfuhr geht auch nicht - egal wie die Sache beim EU-Gerichtshof endet - in dem Fall wäre es nämlich kein Umzugsgut - außer ihr würdet DK für mindestens 6 Monate verlassen.
Eine Rückerstattung beim Ausfuhr ist zwar möglich. Das geht aber auch nach einer Schätzung und im Verhältnis zum Wert des Autos. Also, wer z.B. nach DK zieht, die volle Registreringsafgift bezahlt und dann zwei Jahre später das land wieder verläßt, kann ein Teil des Geldes zurückbekommen. Wenn der Wert des Autos um 30% gefallen ist, bekommt er aber nur 70% der Registreringsafgift zurückerstattet.
Bei der laufende Zahlung bezahlst Du aber so zu sagen immer nur der Registreringsafgift auf die Wertminderung des Autos. Beim Ausfuhr sollte der Wert des Autos also genau den Teil ausmachen wovon Du noch keine Registreringsafgift bezahlt hast - somit wird es keine Rückerstattung geben.
Wiedereinfuhr geht auch nicht - egal wie die Sache beim EU-Gerichtshof endet - in dem Fall wäre es nämlich kein Umzugsgut - außer ihr würdet DK für mindestens 6 Monate verlassen.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hallo Ljhelbo,
auch du kannst gerne den Gesetzestext haben. Man bekommt 33% pauschal zurueck, das ist zwar nicht alles, aber immerhin etwas. Der Wert des Autos spielt dabei keine Rolle, so der Gesetzestext. Und Wiedereinfuhr wuerde sicher nur mit Vollregistrierung gehen, das ist klar.
Wir legen es sicher nicht darauf an, den daenischen Staat zu veraeppeln, aber es kann doch sicher sehr interessant sein fuer andere, wie man seinen Wagen guenstiger in Daenemark anmelden kann. So ohne weiteres bekommt man diese Informationen naemlich nicht, es sei denn man bohrt und hakt unentwegt nach. Da fuer uns kein anderer Weg gangbar war, dachten wir uns, dieser Verlauf koennte sicher fuer andere auch interessant sein.
Um es nochmal zu sagen:
1.) bis 8.) sind wichtig, alles andere sind persoenliche Dinge die wir vielleicht in Erwaegung gezogen haben oder ueber die wir laut gedacht haben....unwichtig also.
Fuer Zusendungen oder direkte Fragen stehe ich gerne per Email zu Verfuegung.
Gruss
Rasmus
auch du kannst gerne den Gesetzestext haben. Man bekommt 33% pauschal zurueck, das ist zwar nicht alles, aber immerhin etwas. Der Wert des Autos spielt dabei keine Rolle, so der Gesetzestext. Und Wiedereinfuhr wuerde sicher nur mit Vollregistrierung gehen, das ist klar.
Wir legen es sicher nicht darauf an, den daenischen Staat zu veraeppeln, aber es kann doch sicher sehr interessant sein fuer andere, wie man seinen Wagen guenstiger in Daenemark anmelden kann. So ohne weiteres bekommt man diese Informationen naemlich nicht, es sei denn man bohrt und hakt unentwegt nach. Da fuer uns kein anderer Weg gangbar war, dachten wir uns, dieser Verlauf koennte sicher fuer andere auch interessant sein.
Um es nochmal zu sagen:
1.) bis 8.) sind wichtig, alles andere sind persoenliche Dinge die wir vielleicht in Erwaegung gezogen haben oder ueber die wir laut gedacht haben....unwichtig also.
Fuer Zusendungen oder direkte Fragen stehe ich gerne per Email zu Verfuegung.
Gruss
Rasmus
- Lars J. Helbo
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Wenn Du gerade das ganze durchgemacht hast, will ich natürlich nicht bestreiten, daß Du die Regeln kennst. Das war aber eigentlich auch gar nicht mein Ansinnen. Du hast aber geschrieben:
> kostet uns Energie, aber spart irre was an Geld
ich bezweifle, daß man letztendlich etwas sparen kann. Ich vermute nämlich, daß die Regeln mit größter Sorgfalt so zugeschnitten sind, daß man im Endeffekt nichts sparen kann. Das nennt sich hier Millimeterdemokratie und die Finanzbehörden beherschen das zur Vollendung.
Ich hoffe ich habe Deine Erklärung jetzt richtig verstanden. Nehmen wir am besten ein Beispiel. Wir gehen von dem Wert des Autos aus, sagen wir mal 10.000 Euro. Bei sofortiger Ummeldung zahlt man 105% von ein kleiner Teil, 180% vom größeren Teil und 25% MwSt von Wert+registreringsafgift. In runden Zahlen 200% = 20.000 Euro.
Statt nun gleich 20.000 Euro zu zahlen, zahlst Du also jetzt 1,5% davon = 300 Euro/Monat. In zwei Jahren hast Du also 7200 Euro bezahlt. Beim Ausfuhr nach zwei Jahren bekommst Du nun ein drittel zurück. Du hast also netto 4800 bezahlt (+ diverse Gebühren). Ich vermute, daß Du dann netto insgesamt rund 6000 Euro bezahlt hast?
Diese 6000 darf man aber nicht mit den 20.000 vergleichen. Für einen fairen Vergleich müßte man das Auto wieder einführen. Beim zweiten mal ist die Registreringsafgift mit Sicherheit sofort fällig. Die Frage ist also, ob diese wesentlich weniger als 14.000 Euro betragen wird, oder anders gesagt, ob das Auto in zwei Jahren wesentlich unter 7000 Euro wert ist?
Die Wertminderung des Autos in den zwei Jahren sollte also _deutlich_ über 30% liegen. Sonst wirst Du wohl im Endeffekt das selbe bezahlen müssen.
Du solltest auch genau untersuchen, ob die Rückerstattung beim wiederausfuhr des Autos - oder bei Wiederausreise des Besitzers fällig ist? Also, mußt Du - um die Rückerstattung zu bekommen - Dich hier wieder abmelden? Das hieße dann, Du müßtest 2 bis 3 Jahre länger auf Deine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung warten.
> kostet uns Energie, aber spart irre was an Geld
ich bezweifle, daß man letztendlich etwas sparen kann. Ich vermute nämlich, daß die Regeln mit größter Sorgfalt so zugeschnitten sind, daß man im Endeffekt nichts sparen kann. Das nennt sich hier Millimeterdemokratie und die Finanzbehörden beherschen das zur Vollendung.
Ich hoffe ich habe Deine Erklärung jetzt richtig verstanden. Nehmen wir am besten ein Beispiel. Wir gehen von dem Wert des Autos aus, sagen wir mal 10.000 Euro. Bei sofortiger Ummeldung zahlt man 105% von ein kleiner Teil, 180% vom größeren Teil und 25% MwSt von Wert+registreringsafgift. In runden Zahlen 200% = 20.000 Euro.
Statt nun gleich 20.000 Euro zu zahlen, zahlst Du also jetzt 1,5% davon = 300 Euro/Monat. In zwei Jahren hast Du also 7200 Euro bezahlt. Beim Ausfuhr nach zwei Jahren bekommst Du nun ein drittel zurück. Du hast also netto 4800 bezahlt (+ diverse Gebühren). Ich vermute, daß Du dann netto insgesamt rund 6000 Euro bezahlt hast?
Diese 6000 darf man aber nicht mit den 20.000 vergleichen. Für einen fairen Vergleich müßte man das Auto wieder einführen. Beim zweiten mal ist die Registreringsafgift mit Sicherheit sofort fällig. Die Frage ist also, ob diese wesentlich weniger als 14.000 Euro betragen wird, oder anders gesagt, ob das Auto in zwei Jahren wesentlich unter 7000 Euro wert ist?
Die Wertminderung des Autos in den zwei Jahren sollte also _deutlich_ über 30% liegen. Sonst wirst Du wohl im Endeffekt das selbe bezahlen müssen.
Du solltest auch genau untersuchen, ob die Rückerstattung beim wiederausfuhr des Autos - oder bei Wiederausreise des Besitzers fällig ist? Also, mußt Du - um die Rückerstattung zu bekommen - Dich hier wieder abmelden? Das hieße dann, Du müßtest 2 bis 3 Jahre länger auf Deine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung warten.
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ljhelbo,
die Diskussion nist zwar hinfaellig, weil es nicht um konkrete Plaene geht, aber ich muss dich berichtigen:
Wir zahlen nie im Leben fuer einen 5 Jahre alten Wagen 200% afgift.
Der Wagen hat in DE einen Zeitwert von ca. 4.000 EURO, und wir muessen max. 37.000 DKK afigift bezahlen (Endschaetzung kommt noch). Da passt also in deinen Berechnugnen etwas nicht.
Leider weiter: Die Ratenzahlung der afgift laeuft anders als von dir beschrieben. Man bezahlt 3% pro Quartal plus 1,5% der ausstehenden afgift als Gebuehr. Beim ersten Mal wird zusaetzlich ein Depositum faellig welches genauso hoch ist wie erste afgift plus Gebuehr.
Ich wuerde dir sehr gerne den Gesetzestext zusenden, damit diese Diskussion sich nicht in vielen kleinen Differenzen verliert. Der Thread soll Leuten dazu dienen, eine Moeglichkeit zu nutzen ihren Wagen guenstig in DK anzumelden. Bevor wir also nun weiter um Einzelheiten disskutieren, bitte ich dich, den Text genau zu lesen, ich sende ihn dir gerne zu.
An alle interessierten : Da inzwischen die "Anleitung" etwas verutscht ist im Forum, werde ich sie gleich nochmal ans Ende stellen, denn sie ist der eigentliche Grund fuer diesen Threat.
Gruss
ramses
Bearbeitet von - ramses am 30.01.2005 10:50:06
die Diskussion nist zwar hinfaellig, weil es nicht um konkrete Plaene geht, aber ich muss dich berichtigen:
Wir zahlen nie im Leben fuer einen 5 Jahre alten Wagen 200% afgift.
Der Wagen hat in DE einen Zeitwert von ca. 4.000 EURO, und wir muessen max. 37.000 DKK afigift bezahlen (Endschaetzung kommt noch). Da passt also in deinen Berechnugnen etwas nicht.
Leider weiter: Die Ratenzahlung der afgift laeuft anders als von dir beschrieben. Man bezahlt 3% pro Quartal plus 1,5% der ausstehenden afgift als Gebuehr. Beim ersten Mal wird zusaetzlich ein Depositum faellig welches genauso hoch ist wie erste afgift plus Gebuehr.
Ich wuerde dir sehr gerne den Gesetzestext zusenden, damit diese Diskussion sich nicht in vielen kleinen Differenzen verliert. Der Thread soll Leuten dazu dienen, eine Moeglichkeit zu nutzen ihren Wagen guenstig in DK anzumelden. Bevor wir also nun weiter um Einzelheiten disskutieren, bitte ich dich, den Text genau zu lesen, ich sende ihn dir gerne zu.
An alle interessierten : Da inzwischen die "Anleitung" etwas verutscht ist im Forum, werde ich sie gleich nochmal ans Ende stellen, denn sie ist der eigentliche Grund fuer diesen Threat.
Gruss
ramses
Bearbeitet von - ramses am 30.01.2005 10:50:06
- Lars J. Helbo
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Ich kann schon selber die gesetzestexte finden, z.B. hier:
http://www.retsinfo.dk/index/SKA/AN003105.htm
Darum geht es aber gar nicht. Mir geht es lediglich um Deine Behauptung:
> kostet uns Energie, aber spart irre was an Geld
Ich glaube nicht, daß man mit den laufenden anteilsweise Zahlungen im Endeffekt etwas sparen kann.
Du hast recht mit der Gesamtbetrag. Die Registreringsafgift beträgt im Moment 105% von den ersten 62.700 kr. und 180% vom Rest. Wenn das Auto nur 4000 Euro Wert ist, zahlt man also nur 105%. Dazu kommt allerdings MwSt von 25% auf das Endbetrag. Insgesamt zahlt man also 156%. Von dem Teil, der über 62.700 kr. hinausgeht zahlt man dagegen insgesamt genau 250%. (200% zahlt man also erst, wenn das Auto 16000 Euro wert ist - bei 10000 Euro zahlt man nur 170%).
Das kommt auch mit Deinen Zahlen in etwa hin. Man muß nämlich nicht vom deutschen Schätzwert ausgehen, sondern von der Wert der von den Behörden hier festgestellt wird. D.h. der deutsche MwSt. muß vorher abgezogen werden.
Das ist aber auch nicht der Punkt. Es ging um den Vergleich zwischen sofortiger und Ratenzahlung. Meine Behauptung ist, daß man bei der Ratenzahlung im Endeffekt nichts sparen kann. Daher bin ich der Meinung, daß diese Variante nur dann interessant ist, wenn man tatsächlich die Absicht hat DK innerhalb von drei Jahren wieder zu verlassen.
http://www.retsinfo.dk/index/SKA/AN003105.htm
Darum geht es aber gar nicht. Mir geht es lediglich um Deine Behauptung:
> kostet uns Energie, aber spart irre was an Geld
Ich glaube nicht, daß man mit den laufenden anteilsweise Zahlungen im Endeffekt etwas sparen kann.
Du hast recht mit der Gesamtbetrag. Die Registreringsafgift beträgt im Moment 105% von den ersten 62.700 kr. und 180% vom Rest. Wenn das Auto nur 4000 Euro Wert ist, zahlt man also nur 105%. Dazu kommt allerdings MwSt von 25% auf das Endbetrag. Insgesamt zahlt man also 156%. Von dem Teil, der über 62.700 kr. hinausgeht zahlt man dagegen insgesamt genau 250%. (200% zahlt man also erst, wenn das Auto 16000 Euro wert ist - bei 10000 Euro zahlt man nur 170%).
Das kommt auch mit Deinen Zahlen in etwa hin. Man muß nämlich nicht vom deutschen Schätzwert ausgehen, sondern von der Wert der von den Behörden hier festgestellt wird. D.h. der deutsche MwSt. muß vorher abgezogen werden.
Das ist aber auch nicht der Punkt. Es ging um den Vergleich zwischen sofortiger und Ratenzahlung. Meine Behauptung ist, daß man bei der Ratenzahlung im Endeffekt nichts sparen kann. Daher bin ich der Meinung, daß diese Variante nur dann interessant ist, wenn man tatsächlich die Absicht hat DK innerhalb von drei Jahren wieder zu verlassen.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
ljhelbo,
ich haette gerne die Quelle zu deine Berechnungen gewusst, da sie mir absolut fremd sind. Ueber die allgemeine Berechnung der afgift wurde ja auch hier im Forum reichlich erzaehlt:
105% nach Tabellenwert, alles darueber hinaus mit 180%, egal wwas fuer ein Wagen, Grundwert etc. .
Alles andere lasse ich auf sich beruhen. Wir werden uns ueberlegen was wir machen (genau was wir auch bisher gemacht haben, nachdem wir uns bei einschlaegigen Stellen in DK kundig gemacht haben, und u.a. den daenischenh Behoerden hier oder da mal vielleicht etwas widerspenstig gegenueber getreten sind).
Fuer nichts gibt es Allgemeingueltigkeiten, so auch nicht fuer diesen oder jenen Weg. Aber was wir erfahren haben, kann anderen sehr viel nuetzen. Was wir vorhaben, koennte andere sicher interessieren, da wir mit unseren Methoden bisher sehr erfolgreich waren.
Aus diesem Grund werde ich nochmal unseren Erfahrungsbericht in den Fordergrund holen, da mich erste Emails erreichen, wo gefragt wird was man wie machen soll.
Nur so damit es andere halt auch lesen koennen/nicht ueberlesen.
Gruss
Ramses
ich haette gerne die Quelle zu deine Berechnungen gewusst, da sie mir absolut fremd sind. Ueber die allgemeine Berechnung der afgift wurde ja auch hier im Forum reichlich erzaehlt:
105% nach Tabellenwert, alles darueber hinaus mit 180%, egal wwas fuer ein Wagen, Grundwert etc. .
Alles andere lasse ich auf sich beruhen. Wir werden uns ueberlegen was wir machen (genau was wir auch bisher gemacht haben, nachdem wir uns bei einschlaegigen Stellen in DK kundig gemacht haben, und u.a. den daenischenh Behoerden hier oder da mal vielleicht etwas widerspenstig gegenueber getreten sind).
Fuer nichts gibt es Allgemeingueltigkeiten, so auch nicht fuer diesen oder jenen Weg. Aber was wir erfahren haben, kann anderen sehr viel nuetzen. Was wir vorhaben, koennte andere sicher interessieren, da wir mit unseren Methoden bisher sehr erfolgreich waren.
Aus diesem Grund werde ich nochmal unseren Erfahrungsbericht in den Fordergrund holen, da mich erste Emails erreichen, wo gefragt wird was man wie machen soll.
Nur so damit es andere halt auch lesen koennen/nicht ueberlesen.
Gruss
Ramses
Iri,
in diesem Text wird sehr viel ueber verschiedenes gesprochen. Die Dokumente die mir vorliegen beschreiben die Aenderung des Gesetzes zur "registreringsafgift", journal nr. 99/99-340-0014 (B).
Da ich diese Dokuemnte von told & skat bekommen habe, gehe ich davon aus das es die derzeit einzig gueltigen sind.
Bitte kontaktiere mich doch per Email, dann schicke ich dir diese Texte zu.
Gruss
Ramses
Bearbeitet von - ramses am 30.01.2005 17:58:38
in diesem Text wird sehr viel ueber verschiedenes gesprochen. Die Dokumente die mir vorliegen beschreiben die Aenderung des Gesetzes zur "registreringsafgift", journal nr. 99/99-340-0014 (B).
Da ich diese Dokuemnte von told & skat bekommen habe, gehe ich davon aus das es die derzeit einzig gueltigen sind.
Bitte kontaktiere mich doch per Email, dann schicke ich dir diese Texte zu.
Gruss
Ramses
Bearbeitet von - ramses am 30.01.2005 17:58:38
- Lars J. Helbo
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Meine Quelle für die Berechnung von Registreringsafgift ist ganz einfach der Homepage des Steuerministeriums:
http://www.skat.dk/tal_statistik/satser_og_beloeb/228.html?rel
Dort steht ganz deutlich für das Jahr 2005: "105 pct. af 62.700 kr. og 180 pct. af resten." Allerdings sehe ich gerade, daß ich mich hier wohl wieder geirt habe. Diese Sätze gelten für Neuwagen bzw. Autos die weniger als 1 Jahr alt sind. Für ältere Autos ist der Grenze zwischen 105% und 180% erheblich niedriger, und zwar nach Alter des Fahrzeugs:
1-2 år: 105% af 45.600 kr. og 180% af resten
2-3 år: 105% af 37.700 kr. og 180% af resten
3-4 år: 105% af 29.900 kr. og 180% af resten
4-5 år: 105% af 22.000 kr. og 180% af resten
5-6 år: 105% af 14.200 kr. og 180% af resten
> 6 år: 105% af 6.400 kr. og 180% af resten
Das ist aber auch nicht der entscheidende Punkt. Für mich geht es um etwas ganz anderes. Wer nach DK ziehen will hat im Prinzip drei Möglichkeiten:
1. Er kann die geforderte Registreringsafgift sofort bezahlen.
2. Er kann vorgeben nur kurzfristig nach DK ziehen zu wollen und dadurch eine Ratenzahlen aushandeln.
3. Er kann sein Auto in D verkaufen und ein anderes in DK kaufen.
Meine Behauptung ist, daß zwischen diesen drei Varianten finanziel kein wesentlicher Unterschied besteht. Alle die verschiedene Regeln sind nämlich mit größter Sorgfalt auf dem einzigen Ziel zugeschnitten, daß kein Unterschied bestehen darf. Deshalb sollte man nicht glauben, daß man mit der eine oder andere Model "irre viel Geld" sparen kann - das wird nur zu Enttäuschungen führen.
Daher sollte bei der Überlegung NICHT die Finanzen im Fordergrund stehen. Wer tatsächlich überlegt nach 2 jahren wieder DK zu verlassen, sollte die Ratenzahlung wählen. Wer länger in DK bleiben will und ein gutes Auto hat, sollte die Registreringsafgift gleich bezahlen. Wer so wie so überlegt das Auto zu wechseln, sollte dies mit dem Umzug verbinden.
http://www.skat.dk/tal_statistik/satser_og_beloeb/228.html?rel
Dort steht ganz deutlich für das Jahr 2005: "105 pct. af 62.700 kr. og 180 pct. af resten." Allerdings sehe ich gerade, daß ich mich hier wohl wieder geirt habe. Diese Sätze gelten für Neuwagen bzw. Autos die weniger als 1 Jahr alt sind. Für ältere Autos ist der Grenze zwischen 105% und 180% erheblich niedriger, und zwar nach Alter des Fahrzeugs:
1-2 år: 105% af 45.600 kr. og 180% af resten
2-3 år: 105% af 37.700 kr. og 180% af resten
3-4 år: 105% af 29.900 kr. og 180% af resten
4-5 år: 105% af 22.000 kr. og 180% af resten
5-6 år: 105% af 14.200 kr. og 180% af resten
> 6 år: 105% af 6.400 kr. og 180% af resten
Das ist aber auch nicht der entscheidende Punkt. Für mich geht es um etwas ganz anderes. Wer nach DK ziehen will hat im Prinzip drei Möglichkeiten:
1. Er kann die geforderte Registreringsafgift sofort bezahlen.
2. Er kann vorgeben nur kurzfristig nach DK ziehen zu wollen und dadurch eine Ratenzahlen aushandeln.
3. Er kann sein Auto in D verkaufen und ein anderes in DK kaufen.
Meine Behauptung ist, daß zwischen diesen drei Varianten finanziel kein wesentlicher Unterschied besteht. Alle die verschiedene Regeln sind nämlich mit größter Sorgfalt auf dem einzigen Ziel zugeschnitten, daß kein Unterschied bestehen darf. Deshalb sollte man nicht glauben, daß man mit der eine oder andere Model "irre viel Geld" sparen kann - das wird nur zu Enttäuschungen führen.
Daher sollte bei der Überlegung NICHT die Finanzen im Fordergrund stehen. Wer tatsächlich überlegt nach 2 jahren wieder DK zu verlassen, sollte die Ratenzahlung wählen. Wer länger in DK bleiben will und ein gutes Auto hat, sollte die Registreringsafgift gleich bezahlen. Wer so wie so überlegt das Auto zu wechseln, sollte dies mit dem Umzug verbinden.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Hallo nochmal.
Schade eigentlich, dass dieser Artikel nicht so stehen bleiben kann, ich werde einen neuen Threat oeffnen, weil doch recht viele Anfragen auf "unseres Weg" da waren, und dieser Thread einen anderen Weg nimmt.
Uns ist eigentlich noch eine ganz andere Ueberlegung gekommen:
Wenn wir uns entscheiden, den Wagen voll anzumelden, wird uns ebenfalls ein Teil der bisher gezahlten Gebuehren "zurueckerstattet", meint angerechnet auf die zu bezahlende afgift. Das was wir eh schon bezahlt haben an afgift wird voll angerechnet. Also ist es in jedem Fall guenstiger, diese Loesung zu waehlen, wenn man nicht gerade mit Geld gespickt nach DK kommt (aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftslagen DE <> DK kann das sehr wohl hier und da der Fall sein). Nachdem man dann in DK ein wenig Geld angespart hat und aufs Auto nicht verzichten kann, kann man dann den Behoerden mitteilen, dass man den Wagen voll anmelden moechte. Und siehe da: Man bekommt die bisherige afgift voll angerechnet, einen Teil der Gebuehren (pro Quartal 1,5% der austehenden afgift) zurueckerstattet bzw. ebenfalls angerechnet und der Wagen wird neu geschatzt (vom vurderingsmyndighed, kostenlos).
Die Finanzen stehen also bei uns klar im Vordergrund, und es ist besser fuer uns das so zu machen, punktum.
P.S.: Hat irgendjemand Interesse diesen Dokument zu bekommen? Ich meine, ich lese mir durchaus andere Quellen genau durch, aber irgendwie steht unser Weg reichlich unter Beschuss (nicht persoenlich gemeint), aber niemanden interessieren die Fakten. Passt in die Nachricht, dass (ja, in die Schublade soll man keinen packen) die Deutschen im allgemeinen Weltvergleich (Reuters) mit Abstand am ehsten dazu neigen sich ueber Sachen aufzuregen und Gefahr laufen, den Focus dabei zu verlieren.
Irgendwie doof, das der Charakter "Ja, wir wollen genau wissen wie ihr das gemacht habt, vielleicht hilft es uns, konstruktiv, vermischt mit unseren eigenen Erfahrungen und Kenntnissen weiter" verloren gegangen ist. Deshalb: ein neuer Thread.
P.S.: Aus an anderer Stelle beschriebem Anlass ist diese "Liste" entfernt, kann aber gerne per Email angefordert werden, kostenlos natuerlich, der Mehraufwand ist es mir wert >;o].
Gruss
Rasmus
Bearbeitet von - ramses am 31.01.2005 12:47:25
Schade eigentlich, dass dieser Artikel nicht so stehen bleiben kann, ich werde einen neuen Threat oeffnen, weil doch recht viele Anfragen auf "unseres Weg" da waren, und dieser Thread einen anderen Weg nimmt.
Uns ist eigentlich noch eine ganz andere Ueberlegung gekommen:
Wenn wir uns entscheiden, den Wagen voll anzumelden, wird uns ebenfalls ein Teil der bisher gezahlten Gebuehren "zurueckerstattet", meint angerechnet auf die zu bezahlende afgift. Das was wir eh schon bezahlt haben an afgift wird voll angerechnet. Also ist es in jedem Fall guenstiger, diese Loesung zu waehlen, wenn man nicht gerade mit Geld gespickt nach DK kommt (aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftslagen DE <> DK kann das sehr wohl hier und da der Fall sein). Nachdem man dann in DK ein wenig Geld angespart hat und aufs Auto nicht verzichten kann, kann man dann den Behoerden mitteilen, dass man den Wagen voll anmelden moechte. Und siehe da: Man bekommt die bisherige afgift voll angerechnet, einen Teil der Gebuehren (pro Quartal 1,5% der austehenden afgift) zurueckerstattet bzw. ebenfalls angerechnet und der Wagen wird neu geschatzt (vom vurderingsmyndighed, kostenlos).
Die Finanzen stehen also bei uns klar im Vordergrund, und es ist besser fuer uns das so zu machen, punktum.
P.S.: Hat irgendjemand Interesse diesen Dokument zu bekommen? Ich meine, ich lese mir durchaus andere Quellen genau durch, aber irgendwie steht unser Weg reichlich unter Beschuss (nicht persoenlich gemeint), aber niemanden interessieren die Fakten. Passt in die Nachricht, dass (ja, in die Schublade soll man keinen packen) die Deutschen im allgemeinen Weltvergleich (Reuters) mit Abstand am ehsten dazu neigen sich ueber Sachen aufzuregen und Gefahr laufen, den Focus dabei zu verlieren.
Irgendwie doof, das der Charakter "Ja, wir wollen genau wissen wie ihr das gemacht habt, vielleicht hilft es uns, konstruktiv, vermischt mit unseren eigenen Erfahrungen und Kenntnissen weiter" verloren gegangen ist. Deshalb: ein neuer Thread.
P.S.: Aus an anderer Stelle beschriebem Anlass ist diese "Liste" entfernt, kann aber gerne per Email angefordert werden, kostenlos natuerlich, der Mehraufwand ist es mir wert >;o].
Gruss
Rasmus
Bearbeitet von - ramses am 31.01.2005 12:47:25
Hej Ramses,
da ist etwas missinterpretiert worden.
Der Text meines letzten Linkes ist ergänzend zu Deiner Nr. 8 gemeint. Dieser Text erklärt die Vægtafgift (Kfz-Steuer) genauer und ergänzt lediglich Deine Angaben.
Dies hat also nichts mit "Einfuhr eines Autos als Umzugsgut" zu tun, sondern zeigt allgemeine Kosten auf, die von jedem Bürger zu zahlen sind.
Da ich den ganzen Vorgang schon lange durch bin kenne ich die dänischen Unterlagen sehr gut. Und wir haben hier im Forum auch lange diskutiert. Durch die vielen Tips kam ich dann genau auf Deine Lösung. Zumindest was das Anmelden betraf.
Ansonsten stimme ich Corinna zu. Geld wieder bekommen aus Dänemark? Egal was es für Gesetze gibt. Ich glaub' nicht dran
.
Trotzdem Danke,
Gruss
Ingrid
da ist etwas missinterpretiert worden.
Der Text meines letzten Linkes ist ergänzend zu Deiner Nr. 8 gemeint. Dieser Text erklärt die Vægtafgift (Kfz-Steuer) genauer und ergänzt lediglich Deine Angaben.
Dies hat also nichts mit "Einfuhr eines Autos als Umzugsgut" zu tun, sondern zeigt allgemeine Kosten auf, die von jedem Bürger zu zahlen sind.
Da ich den ganzen Vorgang schon lange durch bin kenne ich die dänischen Unterlagen sehr gut. Und wir haben hier im Forum auch lange diskutiert. Durch die vielen Tips kam ich dann genau auf Deine Lösung. Zumindest was das Anmelden betraf.
Ansonsten stimme ich Corinna zu. Geld wieder bekommen aus Dänemark? Egal was es für Gesetze gibt. Ich glaub' nicht dran

Trotzdem Danke,
Gruss
Ingrid
Hej, auch wenn es nicht ganz passt (weil es Euch ja darum geht 100% drumrum zu kommen). Ich habe mich zumindest nicht mit dem ersten Bescheid zufrieden gegeben. Dann kann man den Wagen kostenfrei schätzen lassen und kommt ggfs. Geld zurück..sollte er höher geschätz werden, soll man wohl nachzahlen.Ich war jedenfalls zufrieden, als ich den Scheck bekam. Es gibt hier halt diese Abgabe.. wenn man hier leben will.. ist das so.
OLI
OLI
Wie viel Zeit habe ich, um das Auto an zu mellden?
Hallo Leute,
so, mich hat es nun heute bei der Arbeit erwischt. Ich arbeite als Zeitungszustellerin und mich hat ein Polizist in einem Zivilwagen raus gewunken. Er meinte, ich duerfe mit den deutschen Nummernschildern nicht in DK fahren, wenn ich einen festen Wohnsitz in DK habe. Ich habe einen Wohnsitz in HH in Deutschland und einen in Holbæk in DK. Am liebsten haette der Polizist mich gleich mit nach Roskilde zur Polizei genommen und das Auto auch noch behalten, bis der Fall geklaert ist. Durch langes hin- und her gerede, ist er zum Glueck wieder davon abgekommen und hat mich erstmal wieder mit meinem Auto ziehen lassen und ich habe versprochen, mein Auto so schnell wie moeglich in DK zu melden.
Aber ist das ueberhaupt notwendig? Ich habe hier im Forum gelesen, das ich das Auto erst nach einem Jahr ummelden muss. An anderer Stelle stand, das ich das Auto in DK 2 Jahre lang fahren darf, wenn ich damit nur 365 Tage in diesen 2 Jahren in DK damit fahre. Weiss jemand wo der Gesetzes-Text steht? Heute hatte ich einfach dass Problem, das der Polizist auch nicht richtig Bescheid wusste und ich auch nicht. Ich sehe es jedenfalls nicht ein, das Auto in DK an zu melden, nur weil dieser Polizist meint, so geht es aber nicht und im Gesetz etwas andres steht.
Vielen Dank und viele Gruesse von Petra aus DK
so, mich hat es nun heute bei der Arbeit erwischt. Ich arbeite als Zeitungszustellerin und mich hat ein Polizist in einem Zivilwagen raus gewunken. Er meinte, ich duerfe mit den deutschen Nummernschildern nicht in DK fahren, wenn ich einen festen Wohnsitz in DK habe. Ich habe einen Wohnsitz in HH in Deutschland und einen in Holbæk in DK. Am liebsten haette der Polizist mich gleich mit nach Roskilde zur Polizei genommen und das Auto auch noch behalten, bis der Fall geklaert ist. Durch langes hin- und her gerede, ist er zum Glueck wieder davon abgekommen und hat mich erstmal wieder mit meinem Auto ziehen lassen und ich habe versprochen, mein Auto so schnell wie moeglich in DK zu melden.
Aber ist das ueberhaupt notwendig? Ich habe hier im Forum gelesen, das ich das Auto erst nach einem Jahr ummelden muss. An anderer Stelle stand, das ich das Auto in DK 2 Jahre lang fahren darf, wenn ich damit nur 365 Tage in diesen 2 Jahren in DK damit fahre. Weiss jemand wo der Gesetzes-Text steht? Heute hatte ich einfach dass Problem, das der Polizist auch nicht richtig Bescheid wusste und ich auch nicht. Ich sehe es jedenfalls nicht ein, das Auto in DK an zu melden, nur weil dieser Polizist meint, so geht es aber nicht und im Gesetz etwas andres steht.
Vielen Dank und viele Gruesse von Petra aus DK

Alter des Autos
Hallo,
ich will noch kurz etwas hin zu fuegen, da hier immer soviel zu der Anmelde Gefuehr und so weiter steht und mich das doch alles sehr verwirrt. Mein Auto ein alter Krankenwagen, Mercedes Benz, Baujahr 1991 mit Binz Aufbau - lang/hoch - Sonderaufbau , zwei Sitze, in Deutschland als LKW zugelassen. Der Wert des Autos liegt zur Zeit bei ca. 6000 Euro. Kann mir jemand sagen, was da fuer Kosten auf mich zu kommen wuerden, wenn ich das Auto in DK zulasse?
Danke und viele Gruesse von Petra
ich will noch kurz etwas hin zu fuegen, da hier immer soviel zu der Anmelde Gefuehr und so weiter steht und mich das doch alles sehr verwirrt. Mein Auto ein alter Krankenwagen, Mercedes Benz, Baujahr 1991 mit Binz Aufbau - lang/hoch - Sonderaufbau , zwei Sitze, in Deutschland als LKW zugelassen. Der Wert des Autos liegt zur Zeit bei ca. 6000 Euro. Kann mir jemand sagen, was da fuer Kosten auf mich zu kommen wuerden, wenn ich das Auto in DK zulasse?
Danke und viele Gruesse von Petra
