kuriose Kündigung

Handel, Karriere, Beruf, Branchen, Export, Import, Produkte, Messen, u.s.w
rallerups

kuriose Kündigung

Beitrag von rallerups »

Mich hat es jetzt auch erwischt.
Ich bin nach ca. 18 monaten gekündigt worden, wegen "manglende arbejdsopgaver".
Ne, das alleine ist nicht witzig....
Allerdings ist mein letzter Arbeitstag ein Witz.
Der 30. Februar 2009.... :D :D :D
Gemeint war sicherlich der 30.1.
Die Firma gewährt mir allerdings nur 1 Woche Kündigungsfrist.
Gelesen habe ich in einem anderem Beitrag, dass mir 21 Tage zustehen.
Da ich mich seit 2 Wochen eh mit Schmerzen( hat eine längere Ursache) zur Arbeit schleppe wollte ich jetzt zum Arzt gehen und mich evt. operieren lassen so das ich vor dem fiktiven Rausschmisstermin bei meiner Firma wieder auf der Matte stehe, mit der Begründung, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist.( wegen dem Datum)
Middel
Mitglied
Beiträge: 129
Registriert: 08.04.2008, 14:43
Wohnort: Middelfart

Beitrag von Middel »

Was sagt denn Deine Gewerkschaft?

Ueber 20 Tage oder unter haengt von der Anzahl der zu Entlassenden ab - oder Deinem Arbeitsvertrag.
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten
rallerups

Beitrag von rallerups »

In meinem Arbeitsvertrag steht gar nichts von Kündigunfsfristen.
Was meinst du mit der Anzahl der Entlassenden?
Kannst das mal genauer erklären?
Middel
Mitglied
Beiträge: 129
Registriert: 08.04.2008, 14:43
Wohnort: Middelfart

Beitrag von Middel »

upps, also, das ist ja schon lange her bei mir und es hat sich sicherlich so einiges geaendert:
in meinem Kopf schwirrt die Zahl 20 herum, also wenn man darueber Funktionaere entlaesst, so soll man einen Monat vorher warnen - aber wirlich, das ist zu lange her -
frag Deine Gewerkschaft; insbesondere, wenn Du krank bist und meinst, die erste Kuendigung ist nicht rechtens.

Gekuendigt in DK wg. Arbeitsmangels ist uebrigens keine Schande, wie in Deutschland. Das sind halt die Regeln, man muss als Arbeitnehmer etwas flexibler sein, u. a. dadurch kann die AL-Quote so niedrig gehalten werden.

(Und Krise hin oder her: dieses wird wohl auch einer der Gruende sein, warum DK frueher daraus waechst.)

Middel
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten
kalki
Mitglied
Beiträge: 515
Registriert: 06.12.2006, 22:58
Wohnort: S-H
Kontaktdaten:

Beitrag von kalki »

@rallerups,
wenn da steht 30.2.2009 als letzter Tag steht würde ich mal davon ausgehen,dass der 29.2.09 für dich der letzte ist, ansonsten würde ich dem Chef mal auf die Füße treten und nix anderes akzeptieren! immerhin handelt es sich um einen ganzen Monat Beschäftigung.

Was deine Kündigungsfrist selbst angeht, so liegst du mit 21 Tagen leider falsch.
Als normaler Arbeitnehmer hast du ne Kündigungsfrist von max 10 Tagen,es sei denn,dein Chef macht ne vorher angekündigte Massenentlassung,dann hast du,sofern du direkt dabei betroffen bist, 1 vollen Monat Kündigungsfrist.

Ganz anders sieht es aus,wenn du Funktionär bist,dann hast du 4 Wochen bist Monatsende und 3 Monate Kündigungsfrist,aber ich denke,das trifft nicht auf dich zu.

Demnach dürftest du nach 10 Werktagen "raus" sein aus dem Laden.

Tip von mir: achte bei der Beantragung deiner E301 auf Richtigkeit der Angaben, bei Feld 4.1. muß was stehen mit "siehe Lohnzettel / veränderlich Stunden/Woche und mindestens 37 Std/Woche". Wenn das nicht drin steht,sofort bei der A-Kasse anrufen und neue beantragen,da du sonst erhebliche Nachteile beim deutschen ALG zu erwarten hättest!
(setzt natürlich voraus,dass du wesenltich mehr als 37 std/woche gearbeitet hast)
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Ich würde dann eher auf den 28-02-09 tippen, weil nach meinem Kalender dieses Jahr kein Schaltjahr ist :)

Jürgen
Peter

Beitrag von Peter »

mein Gebot ist 30.01.2009,
aus dem einfachen Grund dass dieser Tag ein Freitag ist.
Aber wir kønnen noch soviel spekulieren, am einfachsten ist es mit Sicherheit den Chef zu fragen, weil er hat die Kuendigung ja ausgestellt
rallerups

Beitrag von rallerups »

Gemeint war mit Sicherheit der 30. 01.
Aber wie ist die rechtliche Lage?
In der Kündigung steht nun einmal der 30.02., den gibt es aber gar nicht...
Also ist für mich die ganze Kündigung unwirksam.
Für mich..., wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht. :?
Vor deustchen Gerichten würde das wohl "Verfahrensfehler" heißen, aber in Dänemark???
Keine Ahnung. :shock:
sven estridsson

Beitrag von sven estridsson »

rallerups hat geschrieben: Vor deustchen Gerichten würde das wohl "Verfahrensfehler" heißen, aber in Dänemark???
in dk heisst es wahrscheinlich "flüchtigkeitsfehler" oder wahrscheinlich hat es nicht mal einen namen, einfach noch mal in der firma fragen, was sie damit meinten.


fast wieder in cph, andersen
udo66

Beitrag von udo66 »

rallerups hat geschrieben:Gemeint war mit Sicherheit der 30. 01.
Aber wie ist die rechtliche Lage?
In der Kündigung steht nun einmal der 30.02., den gibt es aber gar nicht...
Also ist für mich die ganze Kündigung unwirksam.
Für mich..., wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht. :?
Vor deustchen Gerichten würde das wohl "Verfahrensfehler" heißen, aber in Dänemark???
Keine Ahnung. :shock:
Frag doch direkt nach per Telefon bei der fagforening - und dann lass dich gut beraten.
Hier im Forum gibt es sicher heisse Tipps - aber verlassen wuerde ich mich darauf nicht.
rallerups

Beitrag von rallerups »

einfach noch mal in der firma fragen, was sie damit meinten.
das wäre wohl das Dümmste was ich machen könnte. :wink:
rowa71
Mitglied
Beiträge: 243
Registriert: 06.03.2008, 11:13
Wohnort: Muenchen

Beitrag von rowa71 »

Tricks und Kniffe hin und her-drum herum wirste wohl doch nicht kommen,nur dauerts dann halt ein paar Tage länger mit der Kündigung.. :roll:
endlich wieder daheim!!
udo66

Beitrag von udo66 »

...sagte das Milchmädchen.
rallerups

Beitrag von rallerups »

rowa71 hat geschrieben:Tricks und Kniffe hin und her-drum herum wirste wohl doch nicht kommen,nur dauerts dann halt ein paar Tage länger mit der Kündigung.. :roll:
Ein paar Tage wären zu wenig aber 3 Wochen wären gut.
Dann hätte ich nämlich 2 Jahre in Dänemark voll und hätte damit in Deutschland Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld.
:wink:
Ich hoffe zwar nicht es für ein Jahr in Anspruch zu nehmen...
Aber ich habe es Sicher und das ist ein gutes Gefühl in diesen Tagen.
kalki
Mitglied
Beiträge: 515
Registriert: 06.12.2006, 22:58
Wohnort: S-H
Kontaktdaten:

Beitrag von kalki »

@rallrups,
les den Beitrag mal durch mit der E301 und weise deinen AG gleich drauf hin,dass er die richtigen Angaben macht,fallst du mehr als 37Std/Woche gearbeitet hast,erspart dir Wartezeit und telefoniererei.
Bei Fragen,schick pn
Antworten