Namensrecht in Dänemark
Namensrecht in Dänemark
Hallo,
ich möchte heiraten und mit meiner Frau einen ganz neuen Nachnamen tragen (weder den meiner zukünftigen Frau noch meinen). Diese freie Namenswahl kannte ich bisher nur aus den USA. Ich bin aber auf der Seite des BMI (Bundesministerium des Inneren) auf folgenden Hinweis zum dänischen Namensrecht bei Eheschließungen gestoßen "... Nachnamen, die in Dänemark von mehr als 2000 Personen getragen werden, sind nicht geschützt und können von jedermann angenommen werden. Nachnamen, die von weniger als 2000 Personen in Dänemark getragen werden, sind geschützt und können nicht von anderen Personen angenommen werden. Als Nachname kann, der Nachname der Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Ururgroßeltern angenommen werden. Auch ein bisheriger Mittelname kann zum Nachnamen bestimmt werden. Namen, die in Dänemark bisher nicht als Nachnamen geführt wurden, können als Nachname gewählt werden, es sei denn, sie könnten mit einem geschützten Nachnamen, einer Gesellschaft, einer Vereinigung, einer Wertmarke oder etwas ähnlichem oder einem allgemein bekannten Künstlernamen, einer allgemein bekannten ausländischen oder historischen Person verwechselt werden."
Kann mir jemand sagen, ob die rot markierte Passage auch heißt, dass ich einen Namen der in Dänemark noch nicht existiert quasi frei erfinden kann und wir diesen Namen als neuen Familiennamen tragen können, z.B. eine Verschmelzung unserer bisherigen Familiennamen? Würde sowas in Deutschland über das EU-Recht anerkannt werden und was wäre mit dem 1 jährigen Sohn meiner Freundinn, könnte er auch diesen Namen annehmen?
ich möchte heiraten und mit meiner Frau einen ganz neuen Nachnamen tragen (weder den meiner zukünftigen Frau noch meinen). Diese freie Namenswahl kannte ich bisher nur aus den USA. Ich bin aber auf der Seite des BMI (Bundesministerium des Inneren) auf folgenden Hinweis zum dänischen Namensrecht bei Eheschließungen gestoßen "... Nachnamen, die in Dänemark von mehr als 2000 Personen getragen werden, sind nicht geschützt und können von jedermann angenommen werden. Nachnamen, die von weniger als 2000 Personen in Dänemark getragen werden, sind geschützt und können nicht von anderen Personen angenommen werden. Als Nachname kann, der Nachname der Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Ururgroßeltern angenommen werden. Auch ein bisheriger Mittelname kann zum Nachnamen bestimmt werden. Namen, die in Dänemark bisher nicht als Nachnamen geführt wurden, können als Nachname gewählt werden, es sei denn, sie könnten mit einem geschützten Nachnamen, einer Gesellschaft, einer Vereinigung, einer Wertmarke oder etwas ähnlichem oder einem allgemein bekannten Künstlernamen, einer allgemein bekannten ausländischen oder historischen Person verwechselt werden."
Kann mir jemand sagen, ob die rot markierte Passage auch heißt, dass ich einen Namen der in Dänemark noch nicht existiert quasi frei erfinden kann und wir diesen Namen als neuen Familiennamen tragen können, z.B. eine Verschmelzung unserer bisherigen Familiennamen? Würde sowas in Deutschland über das EU-Recht anerkannt werden und was wäre mit dem 1 jährigen Sohn meiner Freundinn, könnte er auch diesen Namen annehmen?
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Warum nicht gleich einen Adelstitel?
Tragen Sie schon bald einen deutschen Adelstitel
Wenn Sie nicht adelig geboren wurden, können Sie nun einen deutschen Adelstitel durch Heirat oder Adoption erhalten. Mitglieder des ehemaligen königlichen Ranges, Fürstliche Häuser, Gräfliche Häuser, etc. bieten Ihnen die einmalige Gelegenheit einen Adelstitel zu tragen. Ihr Unternehmen kann einen traditionsreichen Adelstitel als Firmenamen verwenden, Namensnutzungen von Adelstiteln für Produkte sind ebenfalls möglich.
Seit 1919 existiert der deutsche Adel in Folge der Gesetzgebung nicht mehr. Der adelige Titel wurde abgeschafft. Er ist als Namensergänzung übernommen worden und somit weiterhinTragbar. Rechtlich gesehen ist der Adelstitel Teil des Familiennamens. Heutiges geltendes Recht erlaubt jedem, der von einer Adeligen Person adoptiert oder geheiratet wurde, die Führung des adeligen Namens. Dadurch das der Titel Namensbestandteil wurde, wird dieser auf dem Wege einer Adoption oder Heirat weitergegeben.
http://www.adelstitel.us/german.html

Tragen Sie schon bald einen deutschen Adelstitel
Wenn Sie nicht adelig geboren wurden, können Sie nun einen deutschen Adelstitel durch Heirat oder Adoption erhalten. Mitglieder des ehemaligen königlichen Ranges, Fürstliche Häuser, Gräfliche Häuser, etc. bieten Ihnen die einmalige Gelegenheit einen Adelstitel zu tragen. Ihr Unternehmen kann einen traditionsreichen Adelstitel als Firmenamen verwenden, Namensnutzungen von Adelstiteln für Produkte sind ebenfalls möglich.
Seit 1919 existiert der deutsche Adel in Folge der Gesetzgebung nicht mehr. Der adelige Titel wurde abgeschafft. Er ist als Namensergänzung übernommen worden und somit weiterhinTragbar. Rechtlich gesehen ist der Adelstitel Teil des Familiennamens. Heutiges geltendes Recht erlaubt jedem, der von einer Adeligen Person adoptiert oder geheiratet wurde, die Führung des adeligen Namens. Dadurch das der Titel Namensbestandteil wurde, wird dieser auf dem Wege einer Adoption oder Heirat weitergegeben.
http://www.adelstitel.us/german.html
Jeg vil gerne have en øl!
Hallo,
Deine Frage laesst sich nur beantworten ueber deine Staatsangehoerigkeit.
Wenn Du oder deine Partnerinn die deutsche staatsangehoerigkeit hat, hast du wenig moeglichkeiten.
Deutschland wendet noch immer Art.10 EGBGB an. Dies besagt das alle deutsche staatsangehoerige, deutsches namensrecht unterliegen. Damit ist nur name der Mann, Name der Frau oder ein doppeltname aus beider name zulaessig.
Das anwenden von Art. 10 EGBGB und die anwendung deutsches gesetz, ist allerdings die deutsche staat untersagt worden durch dem European Court of Justice in einem Urteil C-353/06 wegen doppelt name von ein deutsches ehepaar und deren kind, welche in Danmark geboren worden ist.
Dem Europaeisches Gerichtshaf war sehr klar in seinem Urteil, welche im moment von die verschiedene Ministerien in deutschalnd geprueft wird. Dies koennte auch in eure fall von intresse sein.
Sehe auch meine seite http://www.fjvandeputte.eo unter Sarahs room. Dort steht auch dem Urteil und weiteres.
viel erfolg.
Frank
Deine Frage laesst sich nur beantworten ueber deine Staatsangehoerigkeit.
Wenn Du oder deine Partnerinn die deutsche staatsangehoerigkeit hat, hast du wenig moeglichkeiten.
Deutschland wendet noch immer Art.10 EGBGB an. Dies besagt das alle deutsche staatsangehoerige, deutsches namensrecht unterliegen. Damit ist nur name der Mann, Name der Frau oder ein doppeltname aus beider name zulaessig.
Das anwenden von Art. 10 EGBGB und die anwendung deutsches gesetz, ist allerdings die deutsche staat untersagt worden durch dem European Court of Justice in einem Urteil C-353/06 wegen doppelt name von ein deutsches ehepaar und deren kind, welche in Danmark geboren worden ist.
Dem Europaeisches Gerichtshaf war sehr klar in seinem Urteil, welche im moment von die verschiedene Ministerien in deutschalnd geprueft wird. Dies koennte auch in eure fall von intresse sein.
Sehe auch meine seite http://www.fjvandeputte.eo unter Sarahs room. Dort steht auch dem Urteil und weiteres.
viel erfolg.
Frank
- Lars J. Helbo
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Re: Namensrecht in Dänemark
Ja, so ist es. Im Namensgesetz steht:asterixxx hat geschrieben: Kann mir jemand sagen, ob die rot markierte Passage auch heißt, dass ich einen Namen der in Dänemark noch nicht existiert quasi frei erfinden kann und wir diesen Namen als neuen Familiennamen tragen können, z.B. eine Verschmelzung unserer bisherigen Familiennamen?
D.h. z.B.:§ 6. Navne, der ikke bæres som efternavn her i landet, kan tages som efternavn, medmindre navnet
1) let kan forveksles med et beskyttet efternavn, jf. § 3,
2) indgår i eller let kan forveksles med navnet på et selskab, en forening, et varemærke eller lignende, som er anmeldt efter stk. 2,
3) er et almindeligt kendt kunstnernavn, som er anmeldt efter stk. 2, eller let kan forveksles hermed,
4) er navnet på en almindeligt kendt udenlandsk eller historisk person eller let kan forveksles hermed,
5) er et egentligt fornavn,
6) er uegnet til at blive anvendt som efternavn her i landet eller
7) er upassende eller kan vække anstød.
zu 1.: Frijsendal geht nicht. Gibt es zwar im Moment nicht, aber Frisendal gibt es, und die wären leicht verwechselbar.
zu 2.: Mercedes geht nicht, weil Warenzeichen
zu 3.: Ringo-Star geht nicht, weil Künstlernamen
zu 4.: Tordenskjold geht nicht, weil bekannter historischer Person
zu 5.: Anders geht nicht, weil normaler Vorname
zu 6.: der Name darf nicht "in DK als Nachnamen ungeeignet sein"
zu 7.: der Name darf nicht "in DK als Nachnamen unpassend oder anstößig sein"
Ob ein Name frei ist, kannst Du hier untersuchen:
http://www.dst.dk/statistik/navne/HvorMange.aspx
Der Regel ist übrigens nicht neu. Sie wurde schon 1904 eingeführt. Ist aber nur wenig benutzt worden. Der bekannteste Beispiel ist Kløvedal. Das war eine '68 "Kommune", wo die Mitglieder diesen Namen erfunden und angenommen haben.
Die Entscheidung und ihre Folgen, auf die harpijen aufmerksam macht, sollte man sich sehr genau anschauen. Denn nur weil andere Namen in D nun zulässig werden, ist eine Änderung der Registrierung nicht unbedingt gratis.
Im schlimmsten Fall zahlt man für Namensänderungen in beiden Ländern. Das ist in DK billig, kann in D aber recht teuer werden (rd. 1000 Euro pro Person).
Denn in verschiedenen Ländern verschiedene Namen zu tragen, ist die Hölle!
Im schlimmsten Fall zahlt man für Namensänderungen in beiden Ländern. Das ist in DK billig, kann in D aber recht teuer werden (rd. 1000 Euro pro Person).
Denn in verschiedenen Ländern verschiedene Namen zu tragen, ist die Hölle!
hi , die seite funktioniert leider nicht.harpijen hat geschrieben:
Sehe auch meine seite http://www.fjvandeputte.eo unter Sarahs room.
Da bei mir die Namensgebung fuer mein Kind in ein paar wochen aktuell wird, habe ich noch eine kurze frage, ob ich das jetzt rcihtig verstanden habe:
in DK koennte ich 3 vornamen , dann den nachnamen des vaters und dann der mutter haben, also zb.: Ernst August Hugo Mueller Schulz
in D wuerde das dann normaler weise auf Ernst August Hugo Schulz zusammengestrichen werden?
Hast du Erfahrungen damit?MichaelD hat geschrieben: Denn in verschiedenen Ländern verschiedene Namen zu tragen, ist die Hölle!
- Lars J. Helbo
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Erstens hast Du in DK 6 Monate nach der Geburt, um den Namen zu suchen.
Das Kind muss mindestens ein Vornamen haben, eine obere Grenze für die Anzahl gibt es dagegen nicht.
Das Kind kann nur ein Nachnamen haben. Dies kann allerdings aus 2 oder mehr Nachnamen mit Bindstrich gebildet werden.
Das Kind kann ein oder mehrere Zwischennamen bekommen. Als Zwischennamen kann z.B. ein normaler Nachnamen verwendet werden.
In Dein Beispiel Ernst August Hugo Mueller Schulz, wären "Ernst August Hugo" Vornamen "Mueller" wäre ein Zwischennamen und "Schulz" der Nachname. Du könntest es aber auch als Ernst August Hugo Mueller-Schulz machen. Dann wäre der Nachname Mueller-Schulz und es gäbe kein Zwischenname.
Das Kind muss mindestens ein Vornamen haben, eine obere Grenze für die Anzahl gibt es dagegen nicht.
Das Kind kann nur ein Nachnamen haben. Dies kann allerdings aus 2 oder mehr Nachnamen mit Bindstrich gebildet werden.
Das Kind kann ein oder mehrere Zwischennamen bekommen. Als Zwischennamen kann z.B. ein normaler Nachnamen verwendet werden.
In Dein Beispiel Ernst August Hugo Mueller Schulz, wären "Ernst August Hugo" Vornamen "Mueller" wäre ein Zwischennamen und "Schulz" der Nachname. Du könntest es aber auch als Ernst August Hugo Mueller-Schulz machen. Dann wäre der Nachname Mueller-Schulz und es gäbe kein Zwischenname.
- Lars J. Helbo
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Was das mit der Hölle angeht:
Ich weiss es von Freunden und Bekannten, und ich habe davon wohl schon mal in diesem Forum gelesen. Beispiele: Wenn du zum Flugzeug mit einem Pass einchecken willst, der nicht mit dem Namen übereinstimmt, den du beim Ticketkauf angegeben hast, kommst du nicht mit! Und wenn deine Zeugnisse aus dem einen Land nicht zu deinem Namen im anderen Land passen, hast du einige Überzeugungsarbeit zu leisten.
Du kannst ja mal versuchen ein Dokument eines Landes zu beschaffen, das bestätigt, dass du, X, der gleiche bist wie der, der im anderen Land zur Zeit Y heisst. Viel Spass.
Ich weiss es von Freunden und Bekannten, und ich habe davon wohl schon mal in diesem Forum gelesen. Beispiele: Wenn du zum Flugzeug mit einem Pass einchecken willst, der nicht mit dem Namen übereinstimmt, den du beim Ticketkauf angegeben hast, kommst du nicht mit! Und wenn deine Zeugnisse aus dem einen Land nicht zu deinem Namen im anderen Land passen, hast du einige Überzeugungsarbeit zu leisten.
Du kannst ja mal versuchen ein Dokument eines Landes zu beschaffen, das bestätigt, dass du, X, der gleiche bist wie der, der im anderen Land zur Zeit Y heisst. Viel Spass.