Kündigungsform per Mail vom AG aus DK erlaubt???
Kündigungsform per Mail vom AG aus DK erlaubt???
Hallo, welche Kündigungsformen sind im dänischen Arbeitsrecht erlaubt?Mein Chef hat mir per Mail nach Deutschland gekündigt und geschrieben das ich diese auch noch per Post erhalten werde.Ein Kollege sagte mir nun das die Kündigung erst wirksam wäre wenn ich und mein Ex-Chef sie unterschrieben haben.Stimmt das oder ist das Quatsch?Lg
@Golom,
zu einem guten Arbeitsverhältnis -auch bei nem ausländischen Arbeitgeber- gehört eigentlich immer ein unterschriebener Arbeitsvertrag.
Ist evtl nicht immer und überall üblich,jedoch sichert es das Ganze doch ein wenig ab,zumahl ja wichitge Angaben darin enthalten sind wie Stundenlohn und Wochenarbeitszeit.
Im Falle dessen,dass die Firma einmal stark davon abweichen will,hast du damit einen Nachweis,was denn mal ausgehandelt wurde,außerdem brauchst du grade in DK so ein Papier,um deine CPR beantragen zu können und einiges mehr ...
Was allerdings zu einem so geschlossenen Arbeitsverhältnis gehört,wenn es denn einmal beendet wird, ist auch eine vernünfitge Kündigung,und zwar ist diese schriftlich auszustellen,mit Begründung des Kündigungsgrundes und Tag des Ausscheidens aus der Firma!
Das ist nicht nur DEIN Recht,so ein Papier zu verlangen,sondern verpflichtend für den Chef,denn du könntest ja auch von dir behaupten,seinen Kündigungsausspruch nie wahrgenommen zu haben!
Außerdem benötigst du gerade dieses Schreiben für deinen Antrag auf ALG beim roten "A", ich glaube nicht,dass die Sachbearbeiter da ne simple Mail als Kündigung akzeptieren werden!
Bestehe auf dein Recht als Arbeitnehmer und gehe notfalls zur Gewerkschaft,bei der du sicherlich Mitglied warst!
zu einem guten Arbeitsverhältnis -auch bei nem ausländischen Arbeitgeber- gehört eigentlich immer ein unterschriebener Arbeitsvertrag.
Ist evtl nicht immer und überall üblich,jedoch sichert es das Ganze doch ein wenig ab,zumahl ja wichitge Angaben darin enthalten sind wie Stundenlohn und Wochenarbeitszeit.
Im Falle dessen,dass die Firma einmal stark davon abweichen will,hast du damit einen Nachweis,was denn mal ausgehandelt wurde,außerdem brauchst du grade in DK so ein Papier,um deine CPR beantragen zu können und einiges mehr ...
Was allerdings zu einem so geschlossenen Arbeitsverhältnis gehört,wenn es denn einmal beendet wird, ist auch eine vernünfitge Kündigung,und zwar ist diese schriftlich auszustellen,mit Begründung des Kündigungsgrundes und Tag des Ausscheidens aus der Firma!
Das ist nicht nur DEIN Recht,so ein Papier zu verlangen,sondern verpflichtend für den Chef,denn du könntest ja auch von dir behaupten,seinen Kündigungsausspruch nie wahrgenommen zu haben!
Außerdem benötigst du gerade dieses Schreiben für deinen Antrag auf ALG beim roten "A", ich glaube nicht,dass die Sachbearbeiter da ne simple Mail als Kündigung akzeptieren werden!
Bestehe auf dein Recht als Arbeitnehmer und gehe notfalls zur Gewerkschaft,bei der du sicherlich Mitglied warst!