Schulen

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
elrond
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Beitrag von elrond »

:D
Also ihr habt da ein wirklich tolles Forum, mit so vielen Antworten habe ich gar nicht gerechnet.

Unsere Entscheidung für Odense kam relativ spontan und wir haben die Informationen über Fünen fast alle aus dem Internet, da unser 4-tägiger (und bisher einziger) Aufenthalt inklusive Vorstellungsgespräch im Dezember bei regnerischem und eiskalt-windigem Wetter stattfand.

Die Bilder auf "boligsiden" sind wirklich alle sehr professionell gemacht und großteils offenbar nachbearbeitet. Wenn es dann losgeht, bleibt uns wenig Zeit.

Die Sprache beherrschen wir überhaupt nicht, versuchen uns gerade am Dänisch-Sprachkurs von "Sprachenlernen24", der nicht wirklich den "Spieltrieb" in uns anspricht. Wenn wir für eine Schule zahlen müssen, ist das auch ok, allerdings halten wir nichts von "Elitedenken".
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

blomster hat geschrieben: ich kann aus erfahrung sagen ,das auch die Volksskole in Nyborg einen guten ruf hat( Birkhovedskole)solltet ihr in die Stadt Nyborg oder Kerteminde ziehen kannst du dir auch die Volksskole aussuchen.Solltest du aber eher etwas låndlich wohnen wollen dann wird mann einer Volksskole zugewiesen.
Das stimmt nicht !!!

Du hast IMMER freie Schulwahl, egal wo Du wohnst
blomster

Beitrag von blomster »

hej du,
tut mir leid dir wieder sprechen zu muessen erleben es gerade am eigen beispiel wir wohnen Kertemindevej und der gehørt zur skovparkskole da wurde unser sohn auch zuerst angemeldet bis sie dann regiestriet haben das er ja noch kein dansk snakken konnte so wurde er zum sprokcenter geschickt und nun beginnt das drama von wegen schulwechsel etc.

hilsen Anke
blomster

Beitrag von blomster »

hej g_abriele nein ich war noch nir vormittags in der sprogskole musste bis dez.auch vormittags immer arbeiten bin di. abend oder sa. gegangen und gehe nun nur noch di- abend.

Von daher brauchst du dir nicht denn kopf zu zerbrechen wer das wohl gewesen sein kann.

Hilsen Anke
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Das hat aber mit freier Schulwahl oder wohnen in der Stadt/auf dem Lande eigentlich nix zu tun. Du hast immer freie Schulwahl. Jedes Kind gehört je nach Wohnort zu einer öffentliche sogenannte Distriktsskole. Wenn Du willst kannst Du aber immer eine andere öffentliche oder freie Schule wählen in Deine eigene oder eine Nachbargemeinde wählen.

Der Gemeinde ist aber verpflichtet ausländische/fremdsprachige Kinder zu integrieren. Das kann je nach Gemeinde unterschiedlich gemacht werden. Die Gemeinde kann die Kinder in normale Klassen verteilen und dort Stützunterricht erteilen. Sie kann aber auch zunächst alle fremdsprachige Kinder für besondere Förderunterricht sammeln. Es scheint wohl dass Eure Gemeinde das tut. Das gilt aber dann nur bis er den Anfang in Dänisch geschafft haben. Ich vermute, dass er nach 3 bis 4 Monate in eine normale Klasse überführt wird, und dann könnt Ihr die Schule wieder frei wählen.
g_abriele
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Beitrag von g_abriele »

Also da muss ich Lars recht geben.

Als wir uns ein neues Zuhause gesucht haben, hab ich mich erkundigt, ob Carla auf ihrer Schule bleiben kann. Und als Auskunft bekam ich: Sie kann in die Schule gehen, wo sie will (wenn die einen Platz frei haben) ... wegfallen wuerden freie Schulbusbenutzung, wenn Schule und Wohnung in verschiedenen Kommunen liegen. Und ich glaube, da ging es um Bezirke wie Syddanmark (das weiss ich aber nicht genau) und die Schulbusnutzung ist sowieso nicht mehr frei.
Wenn jemand (Auswanderer-Fragen) oder Fragen zu Fyn beantwortet haben will, versuch ich das gerne per PN (wenn ich kann !)
blomster

Beitrag von blomster »

hej lars ,
danke fuer die Auskunft nur leider haben wir diesen fall nicht.mein Sohn ist integriet in eine danische klasse.Und da er der Leistungskurve endspricht sollte er nach aussagen vom Direktor dann nun auf die von unserem Wohnort nåchstliegende Schule wechseln.Aber durch Freunschaften etc. møchte mein Sohn dort nartuerlich bleiben.Und deshalb haben wir jetzt die lauferreien etc.
Nun prueft der klassenverband ob unser Sohn sich einfuegen kann -und nach den Winterferien haben wir dann das nåchste gespråch....und dann werden wir erfahren wie sich die Schulen geeinigt haben.

Soviel zu unserer Situation

Hilsen Anke
g_abriele
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Beitrag von g_abriele »

Sowas kann ich mir auf "unserer" Schule garnet vorstellen. Da war ein Platz frei und meine Tochter konnte deswegen dahin.

Es wird sich um jedes Kind gekuemmert, so wie es erforderlich ist, meine Tochter hat ein klein wenig Extra-Unterricht in Daenisch bekommen, weil sie ohne Daenischkenntnisse hier ankam - aber sehr schnell gelernt hat. In Ihrer Klasse ist ein Junge mit diesem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ist das so richtig?), um den wird sich auch gekuemmert ... also alles in allem wird jedes Kind so behandelt, wie es noetig ist ... und meine Tochter GEHT GERNE ZUR SCHULE (sie ist hochbegabt und in D hatte man da keine Zeit oder kein Konzept fuer - eine Klasse mir ueber 30 Kindern - recht genervte Lehrer etc. da hat sie morgens manchmal geweint, wenn sie zur Schule musste). Da kann man sich vielleicht vorstellen, wie froh ich ueber diese Schule bin.
Wenn jemand (Auswanderer-Fragen) oder Fragen zu Fyn beantwortet haben will, versuch ich das gerne per PN (wenn ich kann !)
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich bin nicht ganz sicher, ob ich das verstehe. Also, Eure Sohn geht schon in eine Schule und fühlt sich dort wohl. Jetzt will die Gemeinde, dass er in eine andere Schule wechselt?

Das können sie nicht verlangen.

Schulgesetz §36, Stk. 5. En elev, der er optaget i en skole, har ret til at fortsætte skolegangen i denne skole, jf. dog § 3, stk. 2, § 5, stk. 7, og § 22, medmindre der gennemføres ændringer i kommunens skolestruktur, eller eleven overflyttes til en anden skole i medfør af § 52. Dette gælder tillige elever, der flytter til en anden bopæl uden for distriktet.
blomster

Beitrag von blomster »

hej Lars,
tak for hjælpe- so hay uns das die ehemalige Klassenlererin aus dem Sprachcenter nicht erklårt.
Und man weis ja wenn man neu im Land ist - nimmt man das meistens so hin.

medvenlig hilsen




Also das soll jetzt nicht heissen das sich die Schule nicht um die integration kuemmert,das problem ist halt nur das die andere Schule ihre Klassen nicht voll bekommt und wir laut Gebietszugehørigkeit da hin muessten.

Aber da ist noch ein Fall gewesen und die Schuelerin durfte auch bleiben also gehe ich davon aus das es bei uns auch klappt!!!

trotzdem nochmals danke.

Denn da fuehlt mein Sohn sich wohl und hat sich auch super integriert-wåre super wenn ich in dieser kurzen zeit auch so gut dånisch gelernt håtte....
aber so ist das mit dem " alter" glaube ich...
hettibert
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Beitrag von hettibert »

Hi, Schulbus ist nicht frei?? Wir zahlen aber nix!
Kann mich da mal bitte jemand aufklären, nicht, das in 5 Jahren die Superrechnung kommt? Danke
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Hier ist erstmal der Paragraf aus dem Schulgesetz:
§ 26. Kommunalbestyrelsen skal sørge for befordring mellem skolen og hjemmet eller dettes nærhed af

1) børn, der har længere skolevej end 2 1/2 km i børnehaveklasse og på 1.-3. klassetrin, 6 km på 4.-6. klassetrin, 7 km på 7.- 9. klassetrin og 9 km i 10. klasse, og

2) børn, der har kortere skolevej, hvis hensynet til børnenes sikkerhed i trafikken gør det særlig påkrævet.

Stk. 2. Kommunalbestyrelsen skal endvidere sørge for befordring til og fra skole af syge og invaliderede elever.

Stk. 3. Amtsrådet, i København og på Frederiksberg kommunalbestyrelsen, skal sørge for befordring til og fra skole af elever, der modtager undervisning af den i § 20, stk. 2, nævnte karakter.

Stk. 4. Bestemmelserne i stk. 1-3 finder tilsvarende anvendelse på befordring mellem skole og dagtilbud i henhold til lov om social service af elever, der uden for skoletiden er anbragt i daginstitution m.v.

Stk. 5. Forpligtelsen til at sørge for befordring efter stk. 1 kan opfyldes ved at henvise eleverne til offentlige trafikmidler eller ved at godtgøre deres udgifter til egen befordring.

Stk. 6. Bestemmelserne i stk. 1 omfatter ikke elever, som undervises i en anden skole end distriktsskolen, bortset fra elever, der er henvist til undervisning i henhold til § 5, stk. 7, og § 22.

Stk. 7. Undervisningsministeren kan fastsætte nærmere regler om befordring.
D.h. für Kinder die in der Distriktsschule gehen und je nach Alter gewisse Mindestentfernungen zu bewältigen haben, oder falls der Schulweg besonders gefährlich ist, muss der Gemeinde für (gratis) Transport sorgen. Wenn die Kinder näher an die Schule wohnen oder wenn man eine andere Schule gewählt hat, ist die Gemeinde nicht dazu verpflichtet.

Das sind aber Mindestanforderungen. Der Gemeinde kann auch Transport an andere Kinder anbieten. Das tun sie z.B. hier in unsere Gemeinde, indem die Busse einfach fahren und alle mitnehmen, egal ob wie weit sie haben.
blomster

Beitrag von blomster »

hej du,
bei uns fahren die meisten mit dem Fynbus-grosse probleme da die ihre rute umgestellt haben muss mann jetzt fuer 2 Km 5 Kronen zusåtzlich bezahlen obwohl wir zum Schulbeginn 2008-2009 eine Jahreskate gakauft und wer nicht bezahlt oder die erweiterte Buskort gekauft hat wird nicht mitgenommen....

hilsen Anke
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