Ferienhaus als Deutscher kaufen?

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Kawabiggi

Ferienhaus als Deutscher kaufen?

Beitrag von Kawabiggi »

Wir haben Interesse daran, ein Ferienhaus in Dänemark nahe der deutschen Grenze zu erwerben. Wer hat Erfahrungen? Ist es als Deutscher überhaupt möglich?
Zuletzt geändert von Kawabiggi am 05.02.2005, 21:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ja es ist möglich, wenn Du in DK Dein erstes Wohnsitz hast oder wenn Du zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 5 Jahre lang Dein erstes Wohnsitz in DK gehabt hast - sonst nicht.

Bearbeitet von - ljhelbo am 06.02.2005 13:14:01
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denise-34

Beitrag von denise-34 »

Selbst mit Erstwohnsitz in Dänemark kann man als Deutscher erst nach fünf Jahren ein Sommerhaus kaufen. Ein Ganzjahreshaus ist dagegen sofort möglich.

Gruss
Ralf
nick_cage

Beitrag von nick_cage »

Wo liegt denn rechtlich gesehen der Unterschied zwischen einem Sommer- bzw. Ferienhaus und einem Ganzjahreshaus? Gibt es da bestimmte Kriterien und wie werden die überprüft?
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Nickcage!
Ein Ganzjahreshaus ist das, was Du anstelle einer Mietwohnung kaufst, weil Du hier lebst und arbeitest.
Sommer- bzw. ferienhäuser sind, wie der Name schon sagt, nur zu begrenzten Zeiten und unter bestimtmen Bedingungen nutzbar.

Wenn Du mal "Ferienhaus kaufen " bei Suchen eingibst, findest Du schon heiße Diskussionen und gute Informationen zum Themen.
Viel Spaß beim Lesen - Ursel, DK, im Ganzjahres-Einfamilienhaus

http://www.dk-forum.de/Datenbank/topics/1921.htm

http://www.dk-forum.de/Datenbank/topics/186.htm

http://www.dk-forum.de/Datenbank/topics/1305.htm

http://www.dk-forum.de/Datenbank/topics/1714.htm
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Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Moin,

ich habe diese "Sommerhaus als Deutscher Kaufen"-Disussionen ja immer mal wieder verfolgt. Was ich aber als Interessante Frage finde, und in diesen Diskussionen nie gelesen (vielleicht übersehen?!) habe, ist die von nick_cage eingebrachte.
Wo liegt also der definierbare Unterschied zwischen Ferien- und Ganzjahreshaus?
Eigentlich alle modernen Ferienhäuser sind das ganze Jahr über bewohnbar. Bezieht sich dies auf die Lage, den Wohnstandart, de Bauweise... ??

Gruss,
Michael
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

@denise-34
Das stimmt nicht. Wer in DK sein festes Wohnsitz hat, darf ohne weiteres jede Art von Grundbesitz erwerben. Siehe dazu "Lov om erhvervelse af fast ejendom"

§ 1. Personer, der ikke har bopæl i Danmark, og som ej heller tidligere har haft bopæl her i landet i et tidsrum af i alt 5 år, kan kun med justitsministerens tilladelse erhverve adkomst på fast ejendom her i landet.

Also, eine Genehmigung vom Justizministerium ist nur dann notwendig, wenn man nicht in DK wohnt oder früher 5 Jahre lang hier gewohnt hat. Laut Mastricht-Vertrag gilt diese Regel auch für Ferienhäuser.

Der Unterschied zwischen Ferienhaus und Wohnhaus steht im Grundbuch und Gemeindesiedlungsplan. In der Regel wird ein ganzes Gebiet im Gemeindeplan als Wohnhausgebiet, Industriegebiet oder Ferienhausgebiet ausgewiesen. Diese Status hat dann folgen für die Nutzung. In ein Ferienhaus darf man z.B. nur 26 Wochen im Jahr wohnen. Es hat folgen für die öffentliche Versorgung. In ein Ferienhausgebiet hat die Gemeinde natürlich nicht die selbe Verpflichtungen in Bezug auf Schulen, Kindergarten oder Schneeräumen im Winter.

Umgekehrt gilt allerdings auch, daß ein Wohnhaus in der Regel als solches benutzt werden muß. Es hat einige Fälle gegeben, wo Deutsche ein Wohnhaus gekauft haben um es dann als Ferienhaus zu nutzen. In dem Fall kann der Gemeinde eingreifen und der besitzer dazu zwingen, das Haus wieder zu verkaufen.
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Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Danke ljhelbo für die aufschlussreichen Ausführungen. Denn das war nämlich meine Vermutung, dass man so ja z.B einfach ein Wohnhaus im Ortskern Løkken, Tversted oder sonstwo kaufen könnte. Dieses wäre von der Lage her evtl. sogar interessanter als ein Ferienhaus, aber wenn das so geregelt ist, dann herscht da ja gewisse "Gerechtigkeit" ;-)

Gruss,
Michael
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ja, der Grund ist aber weniger "Gerechtigkeit" sondern eher, daß die Gemeinden eine ordentlichen Planungsgrundlage haben müssen. Mein Onkel hat in den 60'ern ein Ferienhaus nördlich von Århus gekauft. Das lag nah an der Stadt und viele Besitzer haben daher immer mehr Zeit im Ferienhaus verbracht. Die Häuser wurden dann natürlich entsprechend ausgebaut und nach 20 Jahren war es ein ganz normales Wohnviertel.

Für die Gemeinde hieß das dann aber plötzlich, daß man Schule, Kindergarten etc. hinstellen mußte. Solche Entwicklungen haben sich natürlich oft mit den langfristigen Plänen der Gemeinden gekreutz. Daher wurden die Gesetze in den 70'ern geändert und die Gemeinden bekamen bessere Möglichkeiten die Entwicklung zu steuern.

Entsprechend gilt natürlich auch umgekehrt. Wenn zu viele Häuser in ein Wohnviertel als Ferienhäuser verkauft werden, würden die Schulen dort ja plötzlich leer stehen. Außerdem wäre es ja nicht nett für die Einwohner des Ortes, wenn im Winter plötzlich die Hälfte der Häuser leer wären.
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Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Michael!
Nicht nur "Gerechtigkeit", sondern auch eine Gewähr dafür, daß nicht ganz Orte infrastrukturell" aussterben bzw, sich zu reinen Ferienorten verändern, die eigentlich gut funktionierende dänische Ortschaften, Gemeinschaften sind.
Denn wie gesagt bräuchte ja niemand Schulen, Sportvereine, Musikschulen, Kindergärten, Tagesmütter, Bibliotheken, Läden wie Otto Normalverbraucher sie braucht, Busse etc. Selbst die Besetzung im Rathaus müßte sich drastisch verändern, wahrscheinlich verkleinern.
Das dänische Alltagsleben würde aus solchen Oorten sehr schnell verschwinden zugunsten der Ferienhauskultur.

Gruß aus dem weiterhin eiskalten DK --- Ursel
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Nordjyde

Beitrag von Nordjyde »

Ich habe auch noch ein paar Bemerkungen bzw. eine Frage. Laut Auskunft des Einwohnermeldeamts gibt es keinen ersten bzw. zweiten Wohnsitz mehr. Ich musste mich dort abmelden, da mein fester Wohnsitz in DK ist.Haben andere gleiche Probleme???
Mit einem Haus, das ganzjährig bewohnbar ist (sind zwar auch die meisten Ferienhäuser) folgt auch eine Wohnpflicht und es ist nicht ausreichend, dort nur die Ferien zu verbringen, falls man das Haus geerbt hat gibt es Ausnahmen. Ausserdem kontrollieren einge Komunen auch ob man ein Ferienhaus ganzjährig benutzt, was man wie schon geschrieben aus mehreren Gründen nicht darf, mit Ausnahme, man ist Pensionist und hat eine Erlaubnis beantragt
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Hej Ursel, hey ljelbo,

genau das wollte ich mit "Gerechtigkeit" auch aussagen. Eben gerecht gegenüber der dort wohnenden Bevölkerung und der damit verbundenen Gemeinschaft im jeweiligen Ort.

Gruss,
Michael
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mapi

Beitrag von mapi »

Hej,
habe zu dieser Problematik im Internet einen interessanten Untersuchungsbericht gefunden:

http://www.tress.cc/downloads/phd-gt/C09Ferienhausnutzung.pdf

Marion
denise-34

Beitrag von denise-34 »

@ljhelbo
Was nach dem Gesetz theoretisch möglich ist und wie das Gesetz gehandhabt wird, sind manchmal zwei verschiedene Dinge.

Wie Du selbst geschrieben hast -"kan kun med justitsministerens tilladelse erhverve adkomst på fast ejendom her i landet"- hat eine Person, die nicht bereits fünf Jahre in DK gewohnt hat, kein Kaufrecht es sei denn die Person erlangt Dispensation vom jeweiligen Justizministerium.
Als wir 1998 (seinerzeit 3 Jahre in DK lebend) versuchten ein Ferienhaus auf Fanø zu erstehen, hatten wir keine Chance. Eine Dispensation gab (und gibt) es erst nach 4 bis 4 1/2 Jahren.

Gruss
Ralf
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Der punkt ist aber gerade, daß Personen, die in DK wohnen KEINE Genehmigung brauchen. Im Gesetz steht wie gesagt:

§ 1. Personer, der ikke har bopæl i Danmark, og som ej heller tidligere har haft bopæl her i landet i et tidsrum af i alt 5 år, kan kun med justitsministerens tilladelse erhverve adkomst på fast ejendom her i landet.

also: Personen, die nicht in DK wohnen, und auch nicht früher insgesamt 5 Jahre in DK gewohnt hat, können nur mit Genehmigung des Justizministeriums Immobilien in DK erwerben.
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