Finanzamt und Progressionsvorbehalt

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cimberia
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Finanzamt und Progressionsvorbehalt

Beitrag von cimberia »

Hej alle sammen,
soeben erhielt ich ein Briefchen vom deutschen FA!
Ich soll für 2008 meinen dänischen Steuerbescheid vorlegen.
Rückblick:
2008 war ich 2 Monate in DE in Arbeit; 4 Wochen beim roten A beschäftigt und den Rest des Jahres in DK beschäftigt!

Ein Anruf eben beim FA ergab: den Bescheid benötigen wir für den Progessionsausgleich!

Habe ich da was verpasst??????

Kennt sich da jemand mit aus und war schon in der selben Situation?

Vielen Dank im vorraus!

vh Frank
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Bei mir wolte das deutsche FA auch meine Einkünfte in DK wissen. Ich schickte denen eine Kopie von meiner letzten Dezember Abrechnung und hab denen die wichtigsten Wörter auch gleich netterweise übersetzt :)

2008 hab ich nicht in D gearbeitet, aber vor 2 Wochen erhielt ich vom deutschen FA die Unterlagen für die Steuererklärung zugesandt :)

Jürgen
bornholmfan
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Beitrag von bornholmfan »

Hallo cimberia,

das dänische Einkommen wird in Deutschland nicht noch mal versteuert. Jedoch wird der Steuersatz, der auf Dein deutsches Einkommen angewendet wird, so berechnet, als wären alles deutsche Einkünfte gewesen.
Beispiel (völlig aus der Luft gegriffen):
Deutsches Einkommen 10 TEuro --> Steuersatz 15 %
Deutsches Einkommen 30 TEuro --> Steuersatz 30 %
Der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens, so etwas nennt man Progression.
Wenn es jetzt zum Beispie so ist, dass Du 10 TEuro deutsches Einkommen und 20 TEuro dänisches Einkommen hast, bezahlst Du 30 % auf Deine 10 TEuro. Verständlich?
Genauso wird es übrigens mit Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld usw. gemacht. Nur Hartz IV bleibt gänzlich unberücksichtigt.

viele Grüße
bornholmfan
cimberia
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Beitrag von cimberia »

Tusind tak for deg!

vh Frank
DK_Sledge
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Beitrag von DK_Sledge »

Das das FA den DK-Bescheid sehen will, ist im übrigen völlig normal.

Bevor ich eine Steuererklärung anfange, frage ich grundsätzlich den DK-Bescheid ab, um alle Einkünfte zu überprüfen und auch angeben zu können.

Die Sache mit dem Progressionsvorbehalt ist im Übrigen super erklärt...

Gruß
Michael
Vertrauen Sie mir! Ich weiß, was ich tue.....
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