Wohnen in De, Arbeiten in DK, Schwanger,was nu?

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broager 2006
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Wohnen in De, Arbeiten in DK, Schwanger,was nu?

Beitrag von broager 2006 »

Moin, habe da mal folgende Fragen.

Meine Frau und ich arbeiten in DK , wohnen aber in DE ( Grenzpendler jeden Tag). Nun wollen wir ein kind bekommen, von wem würden wir jetzt Geld bekommen, DE oder DK? Oder wo beantragen? Elterngeld...???
wie lange dürfte sie zu hause bleiben und welche Reglungen zählen dann im allgemeinen. Deutsche oder Dänische? Was würde jetzt passieren, wenn sie gekündigt wird? Habe nämlich gehört, das es für solche Fälle in DK kein Kündigungsschutz gibt. wenn sie nicht gekündigt wird , hat sie ihre Arbeit nach der Auszeit wieder?

Viele Fragen, würde mich trotzdem über jede Antwort freuen. :D
kalki
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Beitrag von kalki »

@Broager,
zuersteinmal: ihr lebt in Deutschland,wie du sagst,demnach sind denke ich mal deutsche Gesetze für euch gültig,sprich Elterngeld,Erziehungsurlaub und dergleichen.
Die Dauer der Zu-Hause-Bleibens solltet ihr individuell mit dem chef besprechen,da Mutterschutz evtl nicht genauso wie hierzulande geregelt ist,soviel ich weiß,sind dänische Mütter verdammt früh wieder am Arbeiten und Tagesmütter übernehmen dann die Zwerge,bis di eMutter wieder zuhause ist.
Kündigungsschutz? ist ja shcon im Normalfall nur wenige Tage,also was erwartest du im Schwangerschaftsfall?

Ich würde an deiner Stelle bei der Gewerkschaft,wo ihr sicherlich Mitglied seid,nachfragen,welche Rechte und Pflichten ihr in dieser Situ habt,das werden die euch sicherlich auch schriftlich geben.
Genauso würde ich mich am Heimatort auf den Weg zur Gemeinde machen und da fragen,wer welche Kosten trägt, aber vorsicht,Gemeinden könnten sich auch drücken vor Zahlungspflichten und verweisen auf das Land,in dem man arbeitet,um sich da an die Kassen zu halten,allein deshalb ist es wichtig,sich intensiv zu erkundigen,auch evtl mal über evtl EU-Verordnungen!
Da du gewisse Anträge beim Arbeitsamt stellen mußt,kann es schon wichtig sein,sich da mal umzusehen, allein wegen der E301 (andrer Beitrag)

Kündigungsschutz und Auszeit würde ich mit dem Chef direkt klären,im Zweifel (oder generell eigentlich) aber die Gewerkschaft zu rate ziehen,um sicher zu sein
cassyopeia
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Beitrag von cassyopeia »

Mutterschutz sind 2 Monate vor und 6 Monate nach der Geburt.
Kündigung aufgrund Schwangerschaft ist auch in Dänemark nicht statthaft.
Also ja sie kann nach der Auszeit wieder zurück.

Kindergeld richtet sich ja nach dem Wohnort/Lebensmittelpunkt der Eltern, also bekommt ihr wohl das deutsche.

Aber am besten wie schon empfohlen mal vor Ort erkundigen.
broager 2006
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Beitrag von broager 2006 »

Vielen Dank, werden dann mal zu unserer Gemeinde hier im Ort gehen.
Vielleicht können die uns weiter helfen.
Ich weiß halt nur, das ich dann als Vater 2 Wochen von meiner Firma frei bekomme. :)
Urmel

Beitrag von Urmel »

Das Kindergeld wird vierteljährlich grundsätzlich an die Mutter gezahlt, unter besonderen Voraussetzungen an den Vater. Das Kindergeld ist steuerfrei.
Grenzgänger müssen ihren Antrag auf Kindergeld an die dänische Kommune stellen, in der der Arbeitsplatz liegt.

Für Grenzgänger
Möglichkeit 1

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten und Ihr Ehepartner nicht erwerbstätig ist, erhalten Sie Kindergeld in Dänemark.
Zunächst benötigen Sie das Formblatt E 401, das Sie bei Ihrer örtlichen Familienkasse erhalten. Mit diesem wenden Sie sich an die Sozialverwaltung der dänischen Kommune, in der Ihr Arbeitsplatz liegt.

Da das Kindergeld in Deutschland zur Zeit (1998) höher ist als in Dänemark, kann Ihr Ehepartner außerdem bei der Familienkasse am Wohnort einen Antrag auf Teilkindergeld stellen, so daß Ihnen gegenüber deutschen Kindergeldbeziehern keine Nachteile entstehen. Beim Antrag auf Teilkindergeld müssen Sie einen Beleg über die in Dänemark gezahlten Beträge mitbringen.

Informieren Sie sich auch bei der dänischen Kommune, ob sie weitere Zuschüsse erhalten können.

Möglichkeit 2

Sie arbeiten als Grenzgänger in Dänemark und Ihr Ehepartner ist in Deutschland ebenfalls erwerbstätig oder bezieht Lohnersatzleistungen:

In diesem Fall erhält Ihr Ehepartner deutsches Kindergeld, das wie gewohnt zu beantragen ist. Sollten Sie trotzdem dänische Leistungen erhalten, müssen Sie diese angeben. In der Regel wird die Familienkasse überprüfen, ob dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in Dänemark gezahlt werden.
Da das deutsche Kindergeld höher als das dänische ist, kann sich ein zusätzlicher Anspruch in Dänemark nicht ergeben.

Möglichkeit 3

Wenn Sie und Ihr Ehepartner als Grenzgänger in Dänemark arbeiten, ist Dänemark allein für das Kindergeld zuständig. Sie beantragen dann Kindergeld (børnefamilieydelse) wie in Möglichkeit 1. In diesem Fall allerdings besteht ein Anspruch auf Teilkindergeld in Deutschland nicht, da beide Ehegatten ihren vorrangigen Anspruch in Dänemark haben.

Neben dem Kindergeld (børnefamilieydelse) haben Sie als Grenzgänger u.U. auch Anspruch auf normale und besondere Zuschüsse, die an Alleinerziehende gezahlt werden. Wenn man als Grenzgänger Zwillinge hat, hat man einen Anspruch auf einen besonderen Zuschuß (flerebørnstilskud).

Wichtig ist, daß deutsches und dänisches Kindergeld sowie evtl. Zuschüsse beantragt werden müssen. Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, sollten Sie Kindergeld oder „børnefamilieydelse" so schnell wie möglich beantragen. Wenden Sie sich an die dänische Kommune oder die Familienkasse um zu erfahren, welche Nachweise im Zusammenhang mit der Antragsstellung erforderlich sind.
Außerdem sind Sie in Dänemark und Deutschland verpflichtet, Änderungen in Ihren familiären Verhältnissen und Einkommensänderungen mitzuteilen.

Sollten sich Fragen, z.B. im Hinblick auf Kinder über 18 Jahre, ergeben, können Sie sich an die Familienkasse oder die Kommune in der Sie arbeiten wenden. Hier wird geprüft, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen für diese Kinder haben
broager 2006
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Beitrag von broager 2006 »

@ Urmel: Vielen Dank für die Ausführliche Antwort.

Also zu Möglichkeit 1 : Das wäre der Fall , meine Frau wird schwanger, wird dann arbeitslos ( Während oder vor) und ich arbeite weiter in DK.
Oder bedeutet Arbeitslos , das wie in Mö 2 beschrieben Lohnersatzleistungen?

Und bei Mö 3, wäre es dann so, das sie in einem Beschäftigungsverhältnis bleibt und nach der Pause dort wieder arbeitet! Richtig?
Dann wäre aber auch Mö 3 , der fall wo man insgesamt weniger Kindergeld bekommt, da mann dann ja nur komplett aus DK erhält !?! :?:

Was bei Mö 3 die besonderen Zuschüsse wären, wissen sie nicht oder?
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