Hallo,
wir haben ein wunderschönes Ferienhaus in Blavand vom 01. bis 15.08.09 gebucht, werden aber diesen Sommer nicht dorthin fahren können (meine Schwiegermutter hatte einen Schlaganfall und wir möchten sie nicht alleine lassen). Unsere Reiserücktrittsversicherung wird die Kosten einer Stornierung nicht übernehmen, weil sie sagen, dass ja nicht wir krank sind, sondern die Schwiegermutter. Wir müssen also nun jemanden finden, der unseren Vertrag übernimmt.
Nun meine Frage an euch: hat jemand Interesse, dieses Haus zu mieten?
Hier die Beschreibung: Dieses reetgedeckte Ferienhaus ist sehr gut für einen entspannenden Urlaub geeignet. Es ist mit großen, hellen Räumen eingerichtet, in denen die Wände und Decken mit gelaugten Holz bekleidet sind. Die Aufenthaltsräume sind mit Holz- und Klinkerböden versehen. Im ganzen Haus ist viel Wert auf Qualität gelegt worden. Die sichtbaren Hahnenbalken an der Decke sorgen zusätzlich für Gemütlichkeit in den Räumen. Vom Kaminzimmer haben Sie Zugang zu einer großen, geschlossenen Terrasse. Das Badezimmer ist zeitlos eingerichtet und verfügt über einen Whirlpool und eine Sauna.
Das Haus kann man bei atraveo ansehen (Objekt-Nr.: 117560).
Lieben Gruß von Sophia
Ferienhaus in Blavand 1.08. bis 15.08.09 zu vergeben!
hab ich gerade mal gemacht:
die bedingungen sagen:
2. Risikopersonen sind neben der versicherten Person
a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der
Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und
Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister,
Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen,
Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der
versicherten Person;
Also, meiner Meinung nach, muss die versicherung eintreten
die bedingungen sagen:
2. Risikopersonen sind neben der versicherten Person
a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der
Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und
Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister,
Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen,
Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der
versicherten Person;
Also, meiner Meinung nach, muss die versicherung eintreten
Hej, lieb von dir, dass du nachgeschaut hast. Wir haben schon mit der Versicherung telefoniert. Es ist so, dass wir nachweisen müssten, dass meine Schwiegermutter auf unsere Hilfe angewiesen ist und keine zwei Wochen ohne uns sein kann. Das können wir nicht. Wahrscheinlich könnten wir uns jetzt mit der Versicherung anlegen, aber dafür fehlt mir momentan einfach die Kraft.
Nun hoffe ich eben, dass wir auf diesem Weg jemanden finden, der das Haus übernimmt. Vielleicht klappt es ja.
Nun hoffe ich eben, dass wir auf diesem Weg jemanden finden, der das Haus übernimmt. Vielleicht klappt es ja.
Hallo Sophia
Deine Schwiegermutter wird doch wohl in ärztlicher Betreuung sein. Kann Euch der Hausarzt nicht ein Attest ausstellen ,in wie weit Eure Betreuung erforderlich ist und in welcher Form sie betreut werden muß??
Oder gibt es keinen in der Familie, der Euch unterstützen kann?Ist doch irgendwie schade, daß ihr auf Euren Urlaub verzichten müßt.
Gerade Angehörige zu pflegen, kostet viel Energie und Kraft.
Ich weiß es nur aus eigener Erfahrung, denn ich hatte einen pflegebedürftigen Vater, der leider vor 8 Monaten verstorben ist.
Besteht bei euch evtl. die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege??Ich weiß, dass bei uns hier in der Region die Möglichkeit besteht, Angehörige für eine kurze Zeit in einem Pflegeheim unter zu bringen und die pflegenden Angehörigen können dann selber Urlaub machen.Aber das ist natürlich auch eine Einstellungssache von beiden Seiten. Soll von mir auch nur ein Vorschlag sein.
Bekannte von uns machen das seit Jahren so und kommen gut damit zurecht.
Aber vielleicht könnt ihr ja mit der Versicherung verhandeln.Wünsch Euch viel Erfolg.
Gruß Reinhild
Deine Schwiegermutter wird doch wohl in ärztlicher Betreuung sein. Kann Euch der Hausarzt nicht ein Attest ausstellen ,in wie weit Eure Betreuung erforderlich ist und in welcher Form sie betreut werden muß??
Oder gibt es keinen in der Familie, der Euch unterstützen kann?Ist doch irgendwie schade, daß ihr auf Euren Urlaub verzichten müßt.
Gerade Angehörige zu pflegen, kostet viel Energie und Kraft.
Ich weiß es nur aus eigener Erfahrung, denn ich hatte einen pflegebedürftigen Vater, der leider vor 8 Monaten verstorben ist.
Besteht bei euch evtl. die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege??Ich weiß, dass bei uns hier in der Region die Möglichkeit besteht, Angehörige für eine kurze Zeit in einem Pflegeheim unter zu bringen und die pflegenden Angehörigen können dann selber Urlaub machen.Aber das ist natürlich auch eine Einstellungssache von beiden Seiten. Soll von mir auch nur ein Vorschlag sein.
Bekannte von uns machen das seit Jahren so und kommen gut damit zurecht.
Aber vielleicht könnt ihr ja mit der Versicherung verhandeln.Wünsch Euch viel Erfolg.
Gruß Reinhild