SKAT erschwert die Anerkennung auslændischer Pensionskassen

Handel, Karriere, Beruf, Branchen, Export, Import, Produkte, Messen, u.s.w
Antworten
micha_i_danmark
Mitglied
Beiträge: 1206
Registriert: 14.02.2007, 17:04
Wohnort: Dragør

SKAT erschwert die Anerkennung auslændischer Pensionskassen

Beitrag von micha_i_danmark »

Moinsen,

ich muss gerade mal meinen Frust loswerden.

Ich habe in Deutschland eine private Rentenversicherung in die ich einzahle.

Nun wollte ich diese als fradragsberechtigt in DK anerkennen lassen. Zur prinzipiellen Anerkennung von Renterversicherungen aus dem EU Ausland ist Dænemark durch ein EU Urteil gezwungen worden.

In der Umsetzung aber legt SKAT dem ganzen (bewusst?) grosse Steine in den Weg.

Es gibt 2 Verfahren.

1. Man kann noch relativ einfach seine Pension als "Migrant Worker" nach §15C Pensionsbeskatningslov anerkennen lassen. 15C gibt die Møglichkeit, bis zu 60 Monate die Pensionszahlungen steuerlich geltend zu machen. Allerdings muss man dann auch der vollen spæteren Besteuerung der Renteneinkuenfte durch SKAT zustimmen, selbst wenn man zum Renteneintritt nicht mehr in DK lebt. Das ist also ein nicht sehr guter Deal - nur 60 Monate fradag und dann aber volle spætere Besteuerung. Selbst dafuer will SKAT schon die Pensionsdokumente in englisch oder als amtlich beglaubigte Uebersetzung haben - sprich es werden fuer die kuemmerlichen maximal 60 Monate auch noch weitere Gebuehren fællig.

2. Danach kann man die Pension nach §15D als dauerhaft einer dænischen Pension gleichgestellt anerkennen lassen. Dafuer liegt die Huerde aber noch ungleich høher. Hier muss die Versicherungsgesellschaft selbst weitgehende Verpflichtungen gegenueber dem dænischen Staat eingehen:




Conditions for approval of the pension provider:

With this declaration, we accept to undertake the
same obligations towards policy holders and
public authorities as pension providers in Denmark.
As a pension provider, we are authorised
to operate as a pension provider in our home
country.

We hereby accept to send information to SKAT
about the client’s contributions to or disbursements
from the pension plan, yields on the pension
plan assets and any changes in the ownership
of the plan, e.g. beneficiaries, pledging of the
plan or changes which mean that the plan no longer
complies with the Danish rules on taxation of
pensions.
We undertake to withhold and pay Danish tax on
yields as well as Danish tax on disbursements
from the plan or arrangements made in respect of
the plan.

As providers of pension schemes to pension clients
in Denmark, we are obliged to obtain a declaration
from the client: Citizen’s declaration,

Furthermore, the pension provider undertakes to withhold
and pay in any income tax (A tax), tax penalty
and tax on yields from pension assets in accordance
with the same rules as Danish pension providers.
The pension provider must, on its own initiative, make
a number of declarations. The rules, deadlines and guidelines
applying to such declarations are described
below.

Moreover, the pension provider undertakes to inform
SKAT about:
• changes in ownership
• pledging of the scheme
• changes in beneficiaries named by the
customer
• any other factors which may mean that the
scheme no longer complies with the Danish
pension rules.
If the pension provider does not fulfil its obligations,
SKAT may withdraw its approval to the effect that
customers are no longer entitled to a tax exemption or
deduction against their taxable income in Denmark for
the contributions to their pension plans with the pension
provider.
Insurance premiums and contributions
Insurance companies, pension funds etc. must both report
any plans to which no contributions have been made.
Banks and savings banks must report the contributions
made to the pension plan.
Reporting must take place by 20 January of the following
year at the latest, or, if this is a Saturday or a Sunday,
by the following Monday at the latest.
Und so weiter...

Ich glaube nicht, das ich meinen deutschen Rentenversicherungsanbieter dazu bekomme, dies zu unterschreiben.

Und das ærgert micht. Formal folgt Dænemark dem EU Urteil, legt aber in der Praxis verwaltungsmæssig die Huerde so hoch, das es faktisch uunmøglich ist, die auslændische Rentenversicherung als dauerhaft steuerabzugsberechtigt in DK anerkennen zu lassen.

Fazit: Ich habe meinen Fradrag fuers letzte Jahr und dieses Jahr geændert und die Pensionszahlungen wieder rausgenommen. Dadurch werde ich wohl fuer 2008 etwas Steuern nachzahlen muessen, aber muss wenigstens - zumindest falls ich im Rentenalter nicht in DK leben sollte - die spætere Rente hier nicht auch noch versteuern.
udo66

Beitrag von udo66 »

Mal kurz gefragt: Kann man nicht klagen in DK? Laut EU-Recht muss man doch recht bekommen. Das geht doch nicht!
Ich finde wenn es um EU geht, zeigt DK oft Verwaltungsrechtlich und auch Oeffentlich die Zaehne und wirkt fuer mich auch in den Medien sehr EU abweisend....finde ich mittlerweile recht doppelbeodig - einerseits Kohle machen mit Export und 2/3 Vertrag unterschrieben -aber zum Beispiel die EU-Kennzeichen rauszoegern, in den Medien wird die EU nur laecherlich gemacht obwohl die Politik in den letzten Jahren wirklich viel bewirkt hat.Naturschutz wird umgesetzt...aber DK wirkt nicht wirklich europæisch.
Mal sehen..
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

udo66 hat geschrieben:Mal kurz gefragt: Kann man nicht klagen in DK?
LOL

... oder war das etwa ernst gemeint :shock:
micha_i_danmark
Mitglied
Beiträge: 1206
Registriert: 14.02.2007, 17:04
Wohnort: Dragør

Beitrag von micha_i_danmark »

Man könnte vermutlich vor den EU Gerichtshof ziehen und gegen die mangelhafte Umsetzung der Richtlinie in DK klagen. Aber den Zeit-und Geldaufwand ist mir das nicht wert, obgleich mich diese versteckte Sabotage der EU Rechtssprechung schon massiv ärgert.
annikade
Mitglied
Beiträge: 2008
Registriert: 18.07.2006, 16:38
Wohnort: Berlin v Deutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von annikade »

Keine Ahnung, ob das in diesem Zusammenhang interessant ist, aber:

Dänemark hat neulich die Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und Spanien gekündigt.
Auslöser war wohl die Besteuerung der Rentenbezüge dänischer Staatsbürger im dortigen Ausland, wenn ich das richtig verstanden habe.

Oder? Weiß unser Finanzexperte Näheres? 8)

Gruß

/annika
micha_i_danmark
Mitglied
Beiträge: 1206
Registriert: 14.02.2007, 17:04
Wohnort: Dragør

Beitrag von micha_i_danmark »

Ja, das habe ich auch mit Sorge beobachtet. Soweit ich weiss, besteht diese Problematik aber nicht im Verhæltnis D/DK - unser Doppelbesteuerungdsabkommen ist auf jeden Fall bisher nicht gekuendigt worden.
Antworten