Dänisches Versicherungsrecht ? Pantaenius bezahlt nicht !

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joe100
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Dänisches Versicherungsrecht ? Pantaenius bezahlt nicht !

Beitrag von joe100 »

Hallo,

mit einem Motorschaden lief im Sommer ein Dänischer Segler den Hafen von Vildsund an, konnte sein Boot nicht mehr aufstoppen und krachte in das neben mir liegende Boot, das dann auf meins geschoben wurde.

Verdeck mit Gestänge und Verschraubung kaputt. Loch in Bordwand.
Gesamtschaden liegt bei 4000 Euro.

Der Unfallverursacher hat sofort einen Schadensbericht erstellt und seiner
Versicherung - der Pantaenius - gemeldet.

Seitdem kämpfe ich um Anerkennung des Schadens.

Zwischendurch musste ich schon meine Versicherung einschalten,
da nach Dänischem Recht dann diese den Schaden regulieren soll, um sich dann das Geld von der Gegnerversicherung wiederzuholen.
Dass meine Versicherung da bisher nicht mitspielt, verstehe ich, wiewohl sie aber bereitwillig mit Pantaenius in Dänemark Kontakt aufgenommen haben.

Diese Vorgehensweise soll wohl den Geschädigten schützen, der sich eben nicht mit der gegnerischen Versicherung streiten soll, sondern seine Versicherung ist verpflichtet den Schaden zu taxieren und zu regulieren.
Wie das jetzt mit meiner Detuschen Versicherung funktionieren soll - schauen wir mal.

Ob ich jemals meinen Schaden bezahlt bekomme, steht wohl in den Sternen, zumal ich keine Lust auf einen dauernden Rechtsstreit in Dänemark habe.

Soviel zum Thema der großen PANTAENIUS Versicherung, eigentlich eine
Institution im Wassersport.

Gruß
Dieter
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Ganz abgesehen davon das die namentliche Nennung des Versicherers haftungsrechtliche Konsequenzen für die Forumsbetreiber nach ziehen kann, stellst Du den Sachverhalt hier nur unzureichend dar, um sich eine wirkliche Meinung zum Fall bilden zu können.

- Warum will die Versicherung (ich denke wir reden hier über die Haftpflicht- nicht die Kaskoversicherung) des Unfallverursachers nicht zahlen? Gibt es Zweifel am Unfallhergang? Ist eine amtliche Untersuchung noch nicht abgeschlossen (bei letzterem hat die Versicherung nämlich das Recht diese abzuwarten) oder was ist nacgh Aussage der Versicherung der Grund?

- Das im Falle einer verzögerten Zahlung der Versicherung die Kaskoversicherung des Unfallopfers einspringt ist mir neu - wäre jedoch in Deinem Fall auch gar nicht so schlecht, oder?

Der von Dir genannte Versicherer hat einen erstklassigen Ruf unter Seglern, was die unbürokratische Schadensregulierung angeht (ich bin dort übrigens auch versichert). Schon von daher würde mich hier die Begründung für die ausstehende Schadensbegleichung sehr interessieren.
Vermutlich hättest Du im übrigen weniger Ärger, wenn Du beim selben Versicherer wärst wie der Unfallverursacher. Meine Wissens ist P Marktführer, was Yachtversicherungen angeht. Sicher nicht die Billigsten am Markt, aber dafür nach Aussagen vieler meiner Segelkameraden mit Schadenserfahrung sehr verlässlich.
udo66

Beitrag von udo66 »

Warum hast du noch keine Anwalt eingeschaltet? Bei sowas wuerde ich nicht sparen -oft reicht schon ein Anschreiben und die haben von der Materie oft mehr Ahnung und ein wenig mehr Erfahrung!
joe100
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Beitrag von joe100 »

micha_i_danmark hat geschrieben:
- Warum will die Versicherung (ich denke wir reden hier über die Haftpflicht- nicht die Kaskoversicherung) des Unfallverursachers nicht zahlen? Gibt es Zweifel am Unfallhergang? Ist eine amtliche Untersuchung noch nicht abgeschlossen (bei letzterem hat die Versicherung nämlich das Recht diese abzuwarten) oder was ist nacgh Aussage der Versicherung der Grund?

- Das im Falle einer verzögerten Zahlung der Versicherung die Kaskoversicherung des Unfallopfers einspringt ist mir neu - wäre jedoch in Deinem Fall auch gar nicht so schlecht, oder?
.
Hallo,

es geht definitiv darum, dass sich die Haftpfplicht VS des Verursachers bis dato weigert den Schaden zu bezahlen.

Das Boot ist 5 Jahre alt und alle Ausstattung kommt direkt von der Werft, so auch das Verdeck.
Die VS bemängelt nun die Konstruktion des Verdeckes, die "nicht so leicht hätte kaputt gehen dürfen"

Da es sicher zum Rechtsstreit kommt, will ich die Einzelheiten meines konkreten Schadens gar nicht diskutieren.
Es geht mir auch nicht um Bashing.

Vielmehr interessiert mich die Unterschiede im Versicherungsrecht darzustellen.

Mein Macker in Dänemark (die Dänen werden sofort verstehen, dass die kein Schimpfwort ist, sondern mein Freund, mit dem ich das Boot zusammen nutze) führt die Kommunikation mit der VS für mich.

Er schildert mir, dass es im Dänischen Versicherungsrecht bei einem Haftpflichtschaden so abläuft:

- der Geschädigte meldet den Schaden seiner VS
- diese begutachtet den Schaden um zu verhindern, dass die VS des Verursachers den Schaden zu niedrig ansetzt
- dann streiten sich die beiden Versicherungen untereinander
- dieses Verfahrer soll eben den Geschädigten schützen.

Das ist schon ein gravierender Unterschied zum Verfahren in D und solte dann ja wohl generell bei Haftpflichtschäden so sein.

Auch bei einem Verkehrsunfall ??

Wäre es da auch so, dass die VS des Geschädigten den Schaden begutachtet ?

Hils
Dieter
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej,
kurz und bündig: ja.
als mir im herbst ein bilker hinten rein fuhr hat unsere versicherung den schaden begutachtet und danach von der versicherung des bikers den betrag eingefordert. da es keinen zweifel an der schuld gab, ging das ganze auch reibungslos über die bühne.
hejhej, evi
joe100
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Beitrag von joe100 »

micha_i_danmark hat geschrieben:Ganz abgesehen davon das die namentliche Nennung des Versicherers haftungsrechtliche Konsequenzen für die Forumsbetreiber nach ziehen kann, .
Sorry, das habe ich nicht gewusst, ist das Forum doch voll von Firmennamen.

Mir liegt es mehr als fern dem Forum, Euch Betreibern oder Moderatoren Ärger zu bereiten.

Insofern editiere, lösche meinen Thread - mach damit was Du für richtig hälst.

Evi hat ja meine Frage beantwortet und das System des Schadenablaufes bestätigt.

Hils
Dieter
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